Blühende Bioenergie Dorsten

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By Schmitz,

Blühende Bioenergie Dorsten“ heißt ein Kooperationsprojekt, das nun von der Firma ODAS, der Stadt Dorsten und der Wirtschaftsförderung WINDOR vereinbart wurde. Ziel ist, den Anbau von Mais für Biogasanlagen teilweise durch Wildpflanzen zu ersetzen, um so die biologische Vielfalt zu fördern, Lebensräume zu schaffen und den Boden- und Gewässerschutz zu verbessern.

Das Projekt ist im Mai gestartet und zunächst auf vier Jahre angelegt. Das landwirtschaftlich geprägte Logistik-Unternehmen ODAS hat Landwirte als Partner gewonnen, organisiert über sie Flächen und den Anbau von Wildpflanzen, nimmt nach der Ernte auch die Biomasse ab und verarbeitet diese. Die Stadt Dorsten übernimmt die strukturelle Organisation des Projekts und WINDOR engagiert sich finanziell mit einer „Anschubhilfe“ (unter anderem, weil die Wildpflanzen weniger Ertrag für die Landwirte bringen als Mais).

Mehr Vielfalt in der Landwirtschaft – das ist allen Beteiligten ein großes Anliegen. Denn die Feldflur ist still geworden, da die Verluste an „biologischer Vielfalt“ dramatische Ausnahme angenommen haben. Vom Artensterben betroffen sind neben Wild- und Honigbienen, Schmetterlingen und vielen anderen Insekten vor allem Feldvögel. Kiebitz, Grauammer oder Feldlerche sind vielerorts verstummt, die Zahl der Rebhühner ist europaweit seit 1980 um über 90 % eingebrochen. Der Kiebitz als heimischer Allerweltsvogel hat weit über 50 % seiner Population verloren. Diese Verlustrechnung in der Feldflur lässt sich an vielen anderen Arten weiter fortführen.

Es gibt viele theoretische Maßnahmen, die allerdings in der heutigen Zeit nur schwer Raum greifen und ihre Anwendung finden. Natürlich haben die aktuell angelegten Blühstreifen der Landwirte eine positive Wirkung. Allerdings müssen Maßnahmen zur Förderung des Arterhaltens und Artenförderung auch in die Fläche erfolgen. Dieses besonders vor dem Hintergrund der Veredelungsregion in der wir leben.

Mit dem Kooperationsprojekt „Blühende Bioenergie Dorsten“ als grüner Schatz werden Flächen für die Biogasproduktion angelegt, die nicht mit dem höchst rentablen Mais bepflanzt sind.

Durch ertragreiche, mehrjährige Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion kann der Mais anteilig ersetzt werden. Die Flächen bieten Bodenbrütern im Frühjahr Nistmöglichkeiten und das langanhaltende und vielfältige Blütenangebot verbessert die Nahrungsressourcen für Bienen und Schmetterlinge, wovon wiederum viele Vogel- und Fledermausarten profitieren. Durch den Anbau erfolgt eine Reduzierung der Stickstoffausträge und durch die mehrjährige Kulturführung wird bodenschonend gearbeitet. Gleichzeitig produzieren ertragreiche Wildpflanzenmischungen bis zu 40 Tonnen Frischmasse je Hektar, die bei einer einmaligen Investition im Etablierungsjahr jährlich geerntet werden können. Natürlich sind die wirtschaftlichen Erträge im Vergleich zum konventionellen Maisanbau geringer und somit ist eine Kompensationszahlung wichtig, um diesen Anbau in der Landnutzung zu etablieren. Dabei konnte auf mehrjährige Anbauversuche u. a. im Forschungsprojekt „GrünSchatz“ zurückgegriffen werden.

Das Projekt „Blühende Bioenergie für Dorsten“ soll einen bedeutenden Beitrag dazu leisten, den Anbau von pflanzlicher Biomasse als Substrat für Biogasanlagen enger an den Natur- und Artenschutz zu koppeln. Es ist höchst erfreulich, dass praktizierende Landwirte sich an das Projekt anschließen und den Maisanbau teilweise durch mehrjährige Wildpflanzenkulturen ersetzen wollen. Die Landwirte erhalten über das Projekt einen Ausgleich für Deckungsbeitragsverluste und werden kostenlos beim Anbau der Bestände und der Ernte des Aufwuchses beraten.

INFO:

Das Projekt ist in diesem Jahr zunächst mit wenigen Landwirten gestartet. Die Kooperationspartner sind jetzt schon auf der Suche nach weiteren Landwirten, die im nächsten Jahr als Partner mit in das Projekt einsteigen wollen. Ziel ist, zu den bisherigen Anbauflächen für Wildenergie weitere 50 Hektar zu gewinnen.

Kontakt und weitere Infos ab sofort bei

Hans Rommeswinkel
Umwelt- und Planungsamt, Telefon 02362 / 66 49 00, E-Mail hans.rommeswinkel@dorsten.de

Steffen Schirmacher-Rohleder
ODAS GmbH, Telefon 02362 / 95 22 890, E-Mail schirmacher@odas.biz

Landesweit gültiges Azubiticket startet

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Verkehrsminister Hendrik Wüst startet mit Unterstützung des Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) und von IHK Nordrhein-Westfalen zur Einführung des landesweiten Azubitickets „NRWupgrade“ am 1. August 2019 eine Kampagne. Ausbildungsbetriebe sollen damit motiviert werden, das Azubiticket als einen Baustein für mehr Arbeitgeberattraktivität zu unterstützen und freiwillig einen Teil der Kosten zu übernehmen.

„Mit dem landesweiten Azubiticket verbessern wir die Mobilität der Auszubildenden über Tarifgrenzen hinaus. Die Ausbildung von jungen Menschen wird künftig nicht mehr am Ticket scheitern. Das ist eine gute Nachricht auch für den Wirtschaftsstandort in Nordrhein-Westfalen. Wenn Arbeitgeber einen Teil der Kosten dazutun, liegt das Azubiticket bei vergleichbaren Konditionen wie das Semesterticket für Studenten,“ sagte Verkehrsminister Wüst.

Die Handwerkskammern und IHKs unterstützen das Verkehrsministerium dabei, die Ausbildungsbetriebe flächendeckend zu erreichen.

„Der Ausbildungsmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Unternehmen lassen sich deshalb immer mehr einfallen, um für Auszubildende attraktiver zu werden. Die Mobilität von Auszubildenden zu fördern kann da eine gute Idee sein,“ sagte Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer IHK Nordrhein-Westfalen.

„Ein landesweit einheitliches Azubiticket ist ein großer Fortschritt und ein tolles Angebot, das Verkehrsverbundgrenzen überwindet. Wir hoffen, dass viele Ausbildungsbetriebe das Angebot prüfen und ihren Auszubildenden anbieten. Das Azubiticket ist ein Baustein in den Einstieg zur Verbesserung der Attraktivität der beruflichen Bildung – für die duale Erstausbildung und die höhere Berufsbildung auf Bachelor- und Masterniveau.“, so Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages.

Arbeitgeber, die sich für eine Bezuschussung des Azubitickets entscheiden, können das Azubiticket als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Teilen sich Arbeitgeber und Auszubildende die Kosten für das Ticket je zur Hälfte, reduziert sich der Kostenanteil für Auszubildende auf maximal 41 Euro im Monat.

Hintergrund:

Das landesweite Azubiticket startet pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr. Es kann als Zusatzticket zu den regionalen Azubi-Abonnements für Bus und Bahn erworben werden. Ab 1. August 2019 kosten verbundweite Tickets in allen Landesteilen rund 62 Euro. Das „NRWupgrade“ gibt es für 20 Euro mehr.

Das Azubiticket kann von Auszubildenden, Teilnehmern der Höheren Berufsbildung, Beamtenanwärtern bis zum mittleren Dienst sowie allen, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren, erworben werden.

Voraussetzung für die Einführung des Azubitickets als landesweit gültiges Zuschlagsticket sind verbundweit gültige Azubi-Tickets in allen Verkehrsverbünden. Derzeit bieten der AVV, der VRR und der VRS verbundweite Tickets an. Zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2019 wird auch der NWL ein verbundweites Ticket anbieten. Dies haben das Verkehrsministerium und die Geschäftsführungen von NWL und Westfalentarif GmbH vereinbart. Das Land fördert das verbundweite Azubiticket in Westfalen mit 2,5 Millionen Euro in 2019 und mit 4 Millionen Euro in 2020. Das Verkehrsministerium fördert auch das landesweit gültige Zuschlagsticket „NRWupgrade“. 2019 hat das Land 2 Millionen Euro dafür eingeplant, 2020 stehen 4,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Anhang:

Weiterführende Informationen zum Azubiticket

 

Quelle: Land NRW

Neue Impulse für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen

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Wo können künftig Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden? Welche Spielregeln gelten für die Nutzung der Windenergie? Welche Entwicklungschancen gibt es für das rheinische Braunkohlerevier? Wie kann ein sparsamer Flächenverbrauch sichergestellt werden?

Zentrale Grundlage für diese und andere Fragen der Raumplanung ist der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Den vom Landeskabinett beschlossenen Änderungen hat heute der nordrhein-westfälische Landtag zugestimmt. Zuvor hatte der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen ein breites Beteiligungsverfahren durchlaufen und war Teil einer Sachverständigen-Anhörung im Parlament.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Ich freue mich, dass der Landtag in seiner abschließenden Beratung dem Landesentwicklungsplan zugestimmt hat. Die Städte und Gemeinden erhalten dadurch mehr Freiraum bei der Planung. Damit können sie Wohn- und Gewerbeflächen flexibler ausweisen und so die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sichern. Auf diese Weise stärken wir den ländlichen Raum und wirken dem zunehmenden Wanderungsdruck in die Städte entgegen.“

Zentrale Inhalte der LEP-Änderung sind:

  • Flächenausweisung im ländlichen Raum: Die Kommunen erhalten mehr Flexibilität und können auch kleinere Ortsteile weiterentwickeln und stabilisieren. Gewerbliche Betriebe können erweitert und damit als wichtige örtliche Arbeitgeber gehalten werden. Eine weiterhin flächensparende Nutzung des Raumes bleibt wichtige planerische Zielsetzung.
  • Strukturwandel im Rheinischen Revier: Hier werden zukunftsträchtige Gewerbeflächenangebote unterstützt, die Region kann so die besonderen Herausforderungen für den Umbau des Braunkohlereviers in ein Zukunftsrevier besser schultern.
  • Bedarfsgerechte Bauflächenentwicklung: Städte und Gemeinden können auf die steigende Bevölkerungsprognose reagieren und Bauland und umweltverträgliche Gewerbegebiete schnell und rechtssicher bereitstellen.
  • Regeln für die Windkraftnutzung: Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird weitgehend ausgeschlossen. Abstände von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten sollen soweit wie möglich eingehalten werden. Das wird die Akzeptanz der Windenergienutzung erhöhen. Ziel ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und einem verantwortungsvollen Ausbau der Erneuerbaren Energien.
  • Potenziale der Solarenergie-Nutzung im Freiraum: Die Solarenergienutzung auf Brachen und baulich geprägten Konversionsflächen werden verbessert.
  • Gleichrangige Flughäfen: In Zukunft sind die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Weeze/Niederrhein alle landesbedeutsam und damit gleichrangig Grundlage der dezentralen Luftverkehrsinfrastruktur im Land.
  • Erleichterte Ansiedlung industrieller Großvorhaben: Der bisher geltende Mindestflächenbedarf für eine Erstansiedlung oder einen ersten Vorhabenverbund wird für alle vier im LEP festgelegten Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben von 80 Hektar auf 50 Hektar reduziert. Damit werden auch nach internationalen Maßstäben entsprechende Ansiedlungen erleichtert.
  • Sparsamer Flächenverbrauch: Fläche ist ein endliches Gut, mit dem sparsam umzugehen ist. Da der bisherige 5 Hektar-Grundsatz sich aber als unwirksames Instrument erwiesen hat, wird er im neuen LEP gestrichen.

Das Nachhaltigkeitsziel des Bundes sieht vor, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu senken. Dazu wird die Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz adäquate Maßnahmen zur Flächensparsamkeit entwickeln.

Zu den Änderungen am Landesentwicklungsplan gingen in einem Beteiligungsverfahren mehr als 700 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen, Fachbehörden und Verbänden ein. Nach Auswertung dieser Anregungen hatte das Landeskabinett im Februar 2019 die Änderung des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen beschlossen und an den Landtag übergeben. Die Änderung tritt mit der noch ausstehenden Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.

 

Quelle: Land NRW

Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

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Mit innovativen Produkten und Verfahren machen sich viele Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen fit für die Zukunft. Die besten Ideen würdigt das Wirtschafts- und Digitalministerium nun erstmals mit dem „Innovationspreis Handwerk“ des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der mit jeweils 10.000 Euro dotierte Preis wird vergeben an einen herausragenden Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten sowie an ein Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das Handwerk ist ein innovationsfreudiger Schrittmacher bei der Digitalisierung des Mittelstands. Es stecken viel Kreativität sowie herausragender Erfinder- und Unternehmergeist in unserem Land. Das trägt ganz wesentlich zur Zukunftsfähigkeit der Betriebe bei. Dieses Potenzial wollen wir mit diesem erstmalig vergebenen Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen auszeichnen.“

Bis zum 20. September 2019 können sich Betriebe bewerben, die bei einer Kammer in Nordrhein-Westfalen in der Handwerksrolle eingetragen sind. Gewürdigt werden Unternehmen, die technologische Neuerungen umsetzen und für innovative Verfahren und Lösungsstrategien stehen. Das können Produkte oder Dienstleistungen mit neuen oder deutlich verbesserten Eigenschaften sein, verbesserte Produktions- oder Vertriebsmethoden, aber auch neue Organisationsmethoden. Über die besten Ideen entscheidet eine vom Wirtschaftsministerium und dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) eingesetzte Jury.

Hans Hund, WHKT-Präsident: „Die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen ist mehr denn je vom Potential abhängig, Innovationsprozesse in betriebliche Abläufe zu verankern. Sei es in der Leistungserstellung, dem Vertrieb oder der Kommunikation. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind nah an Kundenproblemen dran und meistern die Veränderungen. Digitale Medien beschleunigen diese Entwicklungen. Wertvolle Innovationen entstehen aus der betrieblichen Lebenswelt. Wir freuen uns auf viele Bewerbungen für den Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen.“

Informationen zur Bewerbung unter: www.wirtschaft.nrw oder www.whkt.de

Quelle: Land NRW

Grabung Nonnenkamp: Bröschure als Download

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By Schmitz,

Die Stadt Dorsten blickt auf eine lange und ereignisreiche Geschichte zurück, von der nicht nur die Schriftquellen berichten, sondern auch die archäologischen Fundstellen.

Nach der Ausgrabung der römischen Marschlager und der Siedlung des 1. bis 9. Jahrhunderts in Dorsten-Holsterhausen von 1999 bis 2002 konnte nun ein neuer Fundplatz auf dem zur Bebauung vorgesehenen Gelände am Nonnenkamp untersucht werden.

Gefunden wurden dabei beispielsweise Siedlungsspuren aus der Eisenzeit und dem Hochmittelalter, darunter eine nahezu vollständig zu rekonstruierende mittelalterliche Hofstelle. Die Auswertung der archäologischen Befunde und Funde sowie der Schriftquellen und historischen Karten erweckt den hochmittelalterlichen Hof zum Leben. So konnten auf dem landwirtschaftlich geprägten, weit gehend autarken Hof auch handwerkliche Tätigkeiten nachgewiesen, eine Gerbergrube zeugt z.B. von der Lederverarbeitung und Eisenschlacken von Schmiedearbeiten.

Das Ergebnis zeigt, dass es durch die Synthese aller Erkenntnisse möglich ist, einen wichtigen Abschnitt der Stadtwerdung von Dorsten mit neuen Fakten zu ergänzen.

 

Download: https://www.lwl-archaeologie.de/de/Publikationen/Einzelpublikationen/

Quelle:www.lwl-archaeologie.de