Förderprogramm Start-up Transfer

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By Schmitz,

Das erfolgreiche Förderprogramm Start-up Transfer des Landes Nordrhein-Westfahlen geht in die nächste Runde.

Bis zum 30. April 2020 können sich Absolventen, Absolventinnen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die ein Unternehmen gründen möchten, bewerben. Die besten Gründungsideen werden mit bis zu 240.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes NRW unterstützt. Das Programm richtet sich an Projekte in der Gründungsphase, die beispielsweise auf technologischen oder sozialen Innovationen basieren. Voraussetzung ist, dass noch nicht gegründet worden ist.

NRW hat ein großes Potential an Gründungsideen, die durch dieses Förderprogramm unterstützt werden können. Um dieses Potential zu heben und die zukünftigen Gründer und Gründerinnen zu erreichen, beteiligen wir uns als Projektträger Jülich gerne an Entrepreneurship-Veranstaltungen wie Workshops, Seminare, Vortragsreihen und Gründertage oder kommen zu Ihnen zu Informations- bzw. Beratungsgesprächen. Wir freuen uns auf Sie.

Nähere Informationen über das Förderprogramm erhalten Sie unter https://www.ptj.de/start-up-transfer.

STARTERCENTER vor Ort

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Das STARTERCENTER des Kreises Recklinghausen bietet in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR) am Donnerstag, 05.12.2019, in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr wieder individuelle Beratungsgespräche für Gründungswillige vor Ort an.

Die kostenfreien Beratungen stehen allen Menschen offen, die sich über das Thema „Selbständigkeit“ grundsätzlich informieren möchten, sind insbesondere jedoch auch für diejenigen gedacht, die schon konkrete Vorstellungen über eine Existenzgründung haben und diese im Einzelgespräch weiter intensivieren und auf Umsetzungsfähigkeit prüfen lassen möchten.

Neben Tipps zur Businessplanerstellung, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und administrativen Notwendigkeiten können auch andere Themen wie z.B. Marketing, persönliche Voraussetzungen oder Kalkulation im Rahmen der Erstberatung behandelt werden.

Die Beratungsstunden finden in den Räumen der WINDOR, Bismarckstr. 24, 46284 Dorsten statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Tel. 66 34 51.

Weitere Informationen zum Thema „Existenzgründung“ erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter Für Bürger & Interessierte >> Existenzgründungsberatung.

Informationen über Förderprogramme

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Hinweis auf drei Förderrichtlinien der Bundesregierung sowie eine Veröffentlichung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Thema Strukturwandel hinweisen.

Förderrichtlinie: WIR! Wandel durch Innovation in der Region

Das Programm fördert neue Kooperationen zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Akteuren zur Entwicklung regionaler Innovationskonzepte. Für die Konzeptionsphase stehen jeweils bis zu 250.000 € für eine Laufzeit von bis zu 9 Monaten zur Verfügung. Für eine anschließende Umsetzungsphase werden für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Förderung bemisst sich dabei am jeweiligen Bedarf. Antragsfrist zur Einreichung erster Skizzen ist der 1. Februar 2020.

Rückfragen zum Programm richten Sie bitte direkt an den Projektträger Jülich (PtJ-WIR@fz-juelich.de). Am 17. Dezember 2019 wird für alle Interessierten zudem ein Live-Chat angeboten.

Förderrichtlinie: RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation

Das Programm fördert regionale Innovationsbündnisse von sieben bis 15 Partnern. Zielgruppe sind neben KMU auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Für die Konzeptionsphase stehen jeweils bis zu 200.000 € für eine Laufzeit von bis zu 7 Monaten zur Verfügung. Für eine anschließende Umsetzungsphase werden ausgewählten Projekten für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren in der Regel jeweils zwischen 5 und zwölf Mio. € zur Verfügung gestellt. Antragsfrist zur Einreichung erster Skizzen ist der 1. Februar 2020.

Rückfragen zum Programm richten Sie bitte direkt an den Projektträger Jülich (ptj-rubin@fz-juelich.de). Am 10. Dezember 2019 wird für alle Interessierten zudem ein Live-Chat angeboten.

Förderrichtlinie: REGION.innovativ

Das Programm fördert regionale Bündnisse für Lösungsansätze zur Gestaltung der Arbeitswelt der Zukunft. Thematisch betrifft das etwa Herausforderungen die durch die Digitalisierung, den demographischen Wandel oder veränderte Wirtschaftsstrukturen entstehen. Zielgruppe sind neben KMU auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure. Projekte werden bis zu drei Jahre gefördert. Antragsfrist zur Einreichung erster Skizzen ist der 1. April 2020.

Rückfragen zum Programm richten Sie bitte direkt an den Projektträger Karlsruhe (anika.huegle@kit.edu).

Veröffentlichung: Den industriellen Wandel meistern

EU-Kommission und OECD haben gemeinsam einen Bericht mit Empfehlungen für Regionen im industriellen Wandel veröffentlicht. Der Bericht ist Teil des Maßnahmenbündels der EU-Kommission zur intelligenten Spezialisierung.

Save the Date: 4. BerufsActionMesse (BAM!) Dorsten

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Am Samstag, dem 06. Juni 2020 findet die Messe von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr bereits zum vierten Mal im Gebäude der Volkshochschule (VHS) Dorsten statt.

Auf der BerufsActionMesse können sich Jugendliche ab Klasse 8 über Praktika, Ausbildungen, (duales) Studium, Gap Year oder Freiwilligendienste informieren und beraten lassen.

Dabei liegt der Fokus auf anschauen, mitmachen und Fragen stellen. Dank Actionelemente können die Besucher auch praktische Einblicke in die Berufsfelder erlangen. Besonders Dorstener Unternehmen stehen hier im Vordergrund. Jugendlichen wird so die Möglichkeit eröffnet Berufswelten vor der eigenen Haustür zu entdecken und Kontakte schließen zu können.

Im letzten Jahr konnten dank 70 Aussteller ca. 130 Berufsbilder interaktiv vorgestellt werden

 „Wir möchten mit der BAM! junge Menschen in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen und den Einstieg in einen Ausbildungsberuf oder ein Studium erleichtern.“ Ulla Busch, myjob-dorsten e.V.

Die BAM! wird veranstaltet vom gemeinnützigen Verein myjob-dorsten e.V. Schirmherr der BAM! ist Bürgermeister Tobias Stockhoff. In der Durchführung und Organisation wird der Verein von der Stadt Dorsten, WINDOR, VHS, Stadtbibliothek, Dorstener Arbeit, SagJA! zu Dorsten e.V., Sparkasse Vest und der Dorstener Zeitung unterstützt.

 

Weitere Infos rund um die BerufsActionMesse:

Tobias Schmitz (WINDOR)
Telefon: 02362-663463
E-Mail: schmitz@win-dor.de

Entwurf Bebauungsplan „Industriepark Große Heide Wulfen“

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Der Entwurf für den Bebauungsplan „Industriepark Große Heide Wulfen“ liegt vom 25. November bis 27. Dezember öffentlich zur Einsicht im Rathaus Dorsten aus.

Das Plangebiet liegt südöstlich von Wulfen-Barkenberg, südlich der Dülmener Straße (B 58) auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Wulfen.

Die Entwicklung des Industrieparks Große Heide Wulfen am Standort der ehemaligen Schachtanlage Wulfen 1 / 2 leistet einen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels durch den Rückzug des Steinkohlebergbaus. Mit der Bereitstellung von Industrie- und Gewerbeflächen an dem ehemaligen Bergbaustandort werden neue Beschäftigungsangebote für den Arbeitsmarkt in Dorsten sowie für die gesamte Emscher-Lippe-Region entstehen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 181 „Industriepark Große Heide Wulfen“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Industrie –und Gewerbeflächen in einer angestrebten Größenordnung von mindestens  300 Arbeitsplätzen in verkehrlich guter Anbindung geschaffen. Durch die periphere Lage bestehen ausreichende Abstände zu den nächsten Wohnsiedlungsbereichen.

An diesem Standort bietet sich die Möglichkeit zur Ansiedlung von großflächigen Gewerbetrieben und Anlagen, die aufgrund ihrer potentiellen Emissionen Industriegebietsausweisungen benötigen. Eine Sondierung möglicher Investoren hat diese Nachfrage bestätigt. Entsprechend werden die Flächen überwiegend als Industrieflächen (GI) gem. § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Schutz von zwei nördlich der B 58 liegenden Wohngebäuden vor möglichen gewerblichen Immissionen wird durch eine Gliederung des Gebietes auf Grundlage des Abstandserlasses NRW sichergestellt. Aus diesem Grund wird eine Teilfläche im Nordwesten des Plangebietes als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt, weil der Abstand zu den im Außenbereich liegenden Wohngebäuden die Ansiedlung von Betrieben mit hohem Emissionspotential nicht erlaubt.

Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, auch wenn diese untergeordnet sind, wird im gesamten Plangebiet ausgeschlossen, da Einzelhandelsansiedlungen dem geplanten Entwicklungsziel entgegenstehen.

Die Erschließung des Industrieparks an die Dülmener Straße (B 58) erfolgt in Form einer ca. 450 m langen Stichstraße mit Wendeanlage. Auf der südlichen Seite der Dülmener Straße (B 58) wird ein straßenbegleitender Geh- und Radweg festgesetzt, der ca. 800 m westlich des Plangebietes im Bereich der Thüringer Straße an den bestehenden Geh- und Radweg angeschlossen wird.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit vom    25.11.2019 bis einschließlich 27.12.2019 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

  • Übersichtsplan
  • Bebauungsplanentwurf – Gesamtplan
  • Vorentwurfsbegründung (Allgemeiner Teil und Umweltbericht)
  • Plankopf
  • Zeichenerklärungen
  • Textliche Festsetzungen
  • Hinweise
  • Planzeichnung
  • Bürgerinformationen 1 und 2 aus der Informationsveranstaltung vom 06.11.2019

 

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaftsbild, Erholungsnutzung, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können im Rathaus, Planungs- und Umweltamt, 2. Etage, Raum 219 eingesehen werden.

  • Umweltbericht
  • Artenschutzgutachten
  • Lärmgutachten
  • >Verkehrstechnische Untersuchung
  • Machbarkeitsstudie
  • Abschlussdokumentation zur Sanierung einer Teilfläche
  • Baureifmachungskonzept

 

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter diesem Link abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Quelle: www.dorsten.de