Wettbewerb Meister.Werk.NRW 2020

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By Schmitz,

Die Landesregierung will die Ernährungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen stärken und startet nun den Wettbewerb Meister.Werk.NRW 2020 – Ehrenpreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis zum 17. Februar 2020 können sich alle Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Konditoren- und des Brauhandwerks in Nordrhein-Westfalen bewerben.

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Das Lebensmittelhandwerk ist eine der tragenden Säulen in Nordrhein-Westfalen, denn es stärkt maßgeblich und nachhaltig den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Mehrwert in den Regionen unseres Landes. Damit bewahrt es die handwerkliche Produktion, sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und trägt maßgeblich zur Nahversorgung vor allem in den ländlichen Regionen bei.“

Ziel der Auszeichnung ist es, die umfassenden Leistungen des Lebensmittelhandwerks bei der Herstellung regionaler Produkte und für die Gesellschaft stärker in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern. „Viele Betriebe pflegen die traditionellen Herstellungsweisen und entwickeln daraus Produkte mit einer unverwechselbaren Note. Es ist nicht nur die Qualität ihrer Produkte, die die Preisträgerinnen und Preisträger von Meister.Werk.NRW auszeichnet. Sie machen sich auch durch eine verantwortungsvolle Betriebsführung, eine sorgfältige Auswahl der Rohstoffe und durch ihr regionales Engagement verdient“, sagte Ministerin Heinen-Esser.

Über Meister.Werk.NRW

Die Auszeichnung Meister.Werk.NRW wird seit 2013 an Bäcker- und Fleischerhandwerksbetriebe verliehen, die sich um besondere Qualität bemühen. Die Kriterien wurden gemeinsam mit den Bäckerverbänden und dem Fleischerverband Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Dazu gehören unter anderem ein selbst hergestelltes Sortiment, regionale Spezialitäten, der Einsatz von Fachkräften und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Seit 2016 werden auch Brauereibetriebe in den Wettbewerb aufgenommen, seit 2017 ebenso Konditorenbetriebe.

Dieses Jahr werden die Preisträgerinnen und Preisträger aller vier Gewerke gemeinsam am 8. Juni 2020 in Düsseldorf ausgezeichnet. Bewerbungsschluss ist am 17. Februar 2020.

 

Quelle: Land NRW

Bewerbungsunterlange: Umweltministerium NRW

Infoevent SmartNetworks – „KI – Kann Ich!“

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Unter dem Motto „KI – Kann Ich!“ veranstaltet das Digitalisierungsprojekt SMART NETWORKS am Donnerstag, 19. März 2020 ein großes Info-Event in Form einer Besuchermesse in Recklinghausen.

Dazu laden wird herzlich eingeladen, sich auf der Messe kostenfrei als Austeller und/oder als Speaker mit einem KI- oder Digitalisierungsthema zu präsentieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen, Projekt oder Ihre Idee Besuchern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Bildung, interessierten Bürgern, Entscheidern und anderen Akteuren aus der Region vorzustellen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus können 15-minütigen Vortragsplatz auf einer der drei Bühnen, den Sie für zusätzliche Informationen an die Messebesucher nutzen können.

 

Hier direkt zum Anmeldeformular mit detaillierten Veranstaltungsinformationen.

 

Rahmendaten:

Wann? Donnerstag, 19. März 2020, 11:30 bis 15:00 Uhr

Wo? Foyer des Vestischen Cultur- & Congresszentrums (Festspielhaus) Recklinghausen, Otto-Burrmeister-Allee 1, 45657 Recklinghausen

Was? Digitalisierungs- und KI-Messe aus der und für die Emscher-Lippe-Region mit Rede von Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW zum Thema KI.

 

KI – Kann Ich!” ist die erste Digitalisierungsmesse, die im Rahmen der Initiative SMART REGION Emscher-Lippe veranstaltet wird. SMART REGION ist das Label, das alle Digitalisierungsaktivitäten zwischen Emscher und Lippe zusammenfassen soll und zeigen wird, wie digital die Region heute schon ist. Als verbindende Qualitätsmarke schafft SMART REGION Emscher-Lippe Sichtbarkeit für diese Aktivitäten in der Region und darüber hinaus.

 

Bitte nutzen Sie unser Anmeldeformular mit detaillierten Veranstaltungsinformationen für die Reservierung Ihres Messeplatzes und/oder des Zeitfensters für Ihren Vortrag. Da die verfügbaren Plätze begrenzt sind, empfehlen wir eine zeitnahe Anmeldung.

 

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie an unter 02366 1098-32.

Azubiticket für ÖPNV wird gut angenommen

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Das neue Ticketangebot für Auszubildende, mit dem die Abonnenten für einen Zuschlag von 20 Euro in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) Busse und Bahnen benutzen können, hat alle Erwartungen übertroffen.

In den ersten vier Monaten seit Einführung des Tickets NRWupgradeAzubi am 1. August 2019 wurden insgesamt 12.980 Abonnenements verkauft. Verkehrsminister Hendrik Wüst sieht in den Verkaufszahlen einen weiteren Beleg dafür, dass Ausbildung nicht an Tarifgrenzen der Verkehrsverbünde scheitern darf: „Die Verkaufszahlen liegen deutlich über den Prognosen. Einfache und bezahlbare Ticketlösungen machen den ÖPNV wieder ein Stück attraktiver und helfen dabei, das Angebot zu verbessern. Nur so kann Deutschland wieder Bahnland werden.“

Die Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen hatten gemeinsam mit dem Verkehrsministerium die Einführung des landesweiten Tickets NRWupgradeAzubi zum Start des Ausbildungsjahres 2019 beschlossen. Wer Anspruch auf ein regionales Azubiticket hat, kann auch das NRWupgrade erwerben, denn es sattelt auf die jeweiligen Verbund-Tickets für Auszubildende auf. Deren Preise liegen zwischen 62 und 62,40 Euro. Inklusive Upgrade sind Azubis für maximal 82,40 Euro in ganz Nordrhein-Westfalen mobil. Und das sieben Tage lang und rund um die Uhr, auch in der Freizeit. Das NRWupgrade gilt für Fahrten im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), im Aachener Verkehrsverbund (AVV) und im Bereich des WestfalenTarifs. Das Land hat den Zuschlag 2019 mit zwei Millionen Euro gefördert, im Jahr 2020 investiert es 4,9 Millionen Euro. Anspruch auf das NRWupgrade haben sowohl Azubis als auch Teilnehmer der Höheren Berufsbildung (u. a. Meisterschüler) und Beamtenanwärter bis zum mittleren Dienst oder Absolventen eines Freiwilligendienstes („Bufdis“).
Eduard Rollmann, Leiter des für NRW-Tarif zuständigen Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM): „Die Verkaufszahlen belegen, dass das NRWupgrade mit seinem äußerst fairen Preis ein Erfolg ist und viele Menschen dazu bewogen hat, auf den ÖPNV umzusteigen.“

Wichtig zu wissen:

Das NRWupgrade funktioniert nicht nach einem Solidarmodell wie etwa das SemesterTicket. Jeder Azubi entscheidet selbst, ob er ein Ticket erwerben möchte oder nicht.

 

Quelle: Land NRW

Rekordtief der Arbeitslosenquote in Dorsten

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Im Dezember 2019 waren 2.381 Menschen in Dorsten ohne Arbeit.

Die Arbeitslosenquote sank damit erneut im Vergleich zum Vormonat um 0,1% von insgesamt 6,0% auf 5,9%. Damit liegt die Arbeitslosenquote in Dorsten erstmals unter 6%. Im Dezember 2018 lag die Arbeitslosenquote sogar noch bei 6,7%. Damit setzt sich ein erfreulicher Trend weiter fort.

Zurzeit liegt Dorsten deutlich unter dem Kreisschnitt von 7,7% und dem Schnitt des Ruhrgebietes von 8,8%. NRW-weit lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2019 bei 6,4%.

Saisonal bedingt ist wieder mit einem leichten Anstieg um 0,2% im Januar 2020 zu rechnen.

Neues Berufsbildungsgesetz

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Das neue BBiG ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Die berufliche Bildung wird damit noch attraktiver. Mit einem Update für Aus- und Fortbildung schafft die Bundesregierung bestmögliche Bedingungen für Auszubildende, Betriebe sowie Prüferinnen und Prüfer.

„Die berufliche Bildung in Deutschland gehört zu den erfolgreichsten Qualifizierungssystemen weltweit. Mit der BBiG-Novelle werden wir ihre Attraktivität weiter steigern. Das sichert die Fachkräfteausbildung in unserem Land. Die berufliche Bildung bietet jungen Menschen hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Die Entscheidung zwischen beruflicher Aus- und Fortbildung oder Studium ist keine Frage eines Mehr oder Weniger. Es ist eine Auswahl zwischen zwei gleichwertigen Wegen zum beruflichen Erfolg.“

-Bundesbildungsministerin Anja Karliczek

Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium wird dadurch besser sichtbar gemacht. Da die Bezeichnungen international verständlich sind, fördern sie die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf den weltweiten Arbeitsmärkten.

Ein anderer wichtiger Bestandteil der BBiG-Novelle ist die Einführung einer ausbalancierten Mindestausbildungsvergütung. „Mit der Mindestvergütung setzen wir dort an, wo es keine Tarifbindung gibt. Sie hält Maß und Mitte, schafft Transparenz und steigert die Attraktivität. Das ist auch dort besonders wichtig, wo Fachkräftenachwuchs dringend gesucht wird. Mit jedem Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden etwas mehr, da sie mit jedem Jahr mehr lernen und damit mehr für den Betrieb leisten“, erläuterte die Bundesbildungsministerin.

Weitere Schwerpunkte der BBiG-Novelle sind verbesserte Teilzeitregelungen, eine größere Durchlässigkeit bei „gestuften“ Ausbildungen sowie mehr Flexibilität für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer. Verfahren werden vereinfacht, Bürokratie wird abgebaut. Die Novelle setzt damit die bestmöglichen Rahmenbedingungen, um das Erfolgsmodell der beruflichen Bildung für die Zukunft zu stärken.

 

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung