Mit Gutscheinen lokal Helfen – Initiative eindorsten

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By Schmitz,

Was ist eindorsten?

eindorsten ist ein Verein, der es zum Ziel hat, Dorstens Bürger mit ihren Lieblingsläden zu verbinden. Mit dem Kauf eines Gutscheins unterstützen die Bürger ihr Lokal/Geschäft sofort und lösen ihn ein, sobald es nach den Beschränkungen durch Corona möglich ist.

So kann man als Bürger helfen:

Covid-19 bringt die Welt zum Stillstand, doch jeder persönlich kann die Händler und Unternehmen vor Ort unterstützen. Dazu können auf www.eindorsten.de Gutscheine Ihrer Wahl erworben werden. Der Wert des gekauften Gutscheins wird zu 100% (abzüglich Transaktionskosten der Zahlungsplattform*) an den ausgewählten Händler oder das Unternehmen der Wahl weitergeleitet.
Somit können laufende Kosten, wie Miete oder Mitarbeitergehälter weiterbezahlt werden.

Für  Unternehmer

Mit ein paar einfachen und wenigen Schritten und der Unterstützung von Stammkunden können Unternehmen und Händler diese schwierige Zeit überstehen.
Ganz wichtig, 100% (abzüglich Transaktionskosten der Zahlungsplattform*) des Gutscheinwertes landen bei Ihrem Unternehmen. Die Registrierung ist kostenlos
Unternehmen können sich unter folgender Website kostenlos registrieren:
www.eindorsten.de/pages/anmeldung

 

* Geht das Geld für den Gutschein direkt an den Gutschein-Verkäufer?

Das Geld wird direkt und zu 100 % (abzüglich Transaktionskosten der Zahlungsplattform) an die Unternehmen weitergegeben. Die Transaktionskosten die uns durch den Kauf entstehen belaufen sich auf 2,4% des Umsatzes + 0.25 Euro pro Transaktion bei Zahlungen mit der Kreditkarte bzw. 2,49% des Umsatzes + 0.35 Euro pro Transaktion bei Zahlungen mit PayPal.

Aus diesem Grund erhält dein Lieblingslokal bei einem Kauf von einem:

10 Euro Gutschein mit der Kreditkarte = 9,51 Euro (0.49 Euro Transaktionskosten)
10 Euro Gutschein mit PayPal = 9,40 Euro (0.60 Euro Transaktionskosten)

25 Euro Gutschein mit der Kreditkarte = 24,15 Euro (0.85 Euro Transaktionskosten)
25 Euro Gutschein mit PayPal = 24,03 Euro (0.97 Euro Transaktionskosten)

50 Euro Gutschein mit der Kreditkarte = 48,55 Euro (1.45 Euro Transaktionskosten)
50 Euro Gutschein mit PayPal = 48,40 Euro (1.60 Euro Transaktionskosten)

100 Euro Gutschein mit der Kreditkarte = 97,35 Euro (2.65 Euro Transaktionskosten)
100 Euro Gutschein mit PayPal = 97,16 Euro (2.84 Euro Transaktionskosten)

Die Transaktionsgebühren kommen nicht bei eindorsten an, sondern werden direkt von dem Drittanbieter (Zahlungsplattform) abgebucht.

 

Weitere Informationen unter www.eindorsten.de

#AzubiSharing – Auszubildende vorübergehend ausleihen

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By Schmitz,

IHK Nord Westfalen startet ProjektV iele Ausbildungsbetriebe können ihre Auszubildenden derzeit aufgrund fehlender Arbeit oder gar vorübergehender Betriebsschließung nicht mehr praxisgerecht ausbilden.

Diesen Betrieben bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen mit dem aktuellen Projekt #AzubiSharing Unterstützung an. Die einfache Idee hinter dem Projekt: Ausbildungsbetriebe geben ihren Auszubildenden vorübergehend an einen anderen Ausbildungsbetrieb ab. Bei der Vermittlung hilft die IHK.

„Viele Ausbildungsinhalte können auch in anderen Berufen und in Betrieben anderer Branchen vermittelt werden“, sagt Carsten Taudt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Bildung und Fachkräftesicherung. So könnten Auszubildende für Veranstaltungstechnik auch in Betrieben eingesetzt werden, die Elektroniker ausbilden und dort elektrotechnische Anlagen entwerfen, installieren und warten. „Es gibt aktuell durchaus Unternehmen, die gerne zusätzliche Auszubildende einsetzen können“, weiß Taudt. Beispielsweise der Lebensmitteleinzelhandel oder Apotheken. Auch Betriebe, die Azubis für einen begrenzten Zeitraum aufnehmen könnten und „sich somit solidarisch zeigen, können sich an die IHK wenden“, betont er.

Vorteile hat das IHK-Projekt also für alle Seiten. Der Betrieb wiederum, der seinen Auszubildenden abgibt, wird entlastet, „auch bei der Vergütung des Azubis“, wie der IHK-Bildungsexperte betont. Der ursprüngliche Ausbildungsbetrieb bekomme obendrein möglicherweise neue Impulse, wenn der Azubi nach der Krise wieder zurückgekehrt ist. „Ein Kaufmann im Einzelhandel, der bisher in einem weitgehend analogen Handel ausgebildet wird, und jetzt an einen Einzelhändler mit E-Commerce-Erfahrung ausgeliehen wird, kann wertvolle Erfahrungen sammeln, die er später in seinem Betrieb einsetzen kann“, so Taudt.

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt nach IHK-Angaben allerdings auch beim #AzubiSharing weiterhin beim ursprünglichen Ausbildungsbetrieb.

 

Weitere Informationen:

www.ihk-nordwestfalen.de/azubisharing

 

Ansprechpartnerin:

Andrea van der Schüür, Telefon 0251 707-263, E-Mail vanderschueuer@ihk-nordwestfalen.de

Wirtschafts- und Innenminister warnen ausdrücklich vor falschen Corona-Soforthilfe-Seiten

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By Schmitz,

Die Ermittlungskommission des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes (LKA NRW) hat in den letzten Tagen bereits mehrere „Fake-Seiten“ im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe abschalten lassen. Kriminelle versuchen dennoch weiterhin, über gefälschte Internet-Seiten an die Daten von Betroffenen zu gelangen.

Innenminister Herbert Reul: „Die Seiten sehen frappierend echt aus, das unterstreicht noch einmal das dreiste Vorgehen der Täter. Allein durch neue Hinweise am Wochenende ist deutlich geworden, dass es über 90 Fake-Seiten gibt. Das LKA arbeitet mit Hochdruck daran, diese perfiden Machenschaften aufzudecken. Ich kann nur an die Bürgerinnen und Bürger appellieren: Bitte rufen Sie keine gefälschten Internetseiten auf und geben dort keine Daten ein.“

Die Ermittler des LKA Nordrhein-Westfalen arbeiten weiter intensiv daran, gefälschte Seiten zu identifizieren und über die Server-Betreiber, die sich meist im Ausland befinden, abzuschalten. Die Ermittlungskommission im LKA besteht aus Finanz- und Cyberermittlern sowie Spezialisten für Wirtschaftskriminalität. Nach bisherigen Erkenntnissen sind zwischen 3.500 bis 4.000 Antragsteller betroffen.

Jede Soforthilfe-Seite, die Sie jetzt im Netz finden, ist ein Fake. Gehen Sie den Betrügern nicht auf den Leim.
Nach dem Stopp der NRW-Soforthilfe arbeiten wir mit Bezirksregierungen, Finanzverwaltung und IT.NRW daran, betrügerische Anträge herauszufiltern und das Antragsverfahren mit zusätzlichen Checks im Hintergrund sicherer zu machen. Daher meine eindringliche Bitte: Lassen Sie sich nicht von Ergebnislisten großer Suchmaschinen täuschen. Wir werden Sie über die weiteren Schritte in den kommenden Tagen informieren.Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart

Das Wirtschaftsministerium hat am vergangenen Donnerstag (9. April 2020) die offiziellen Corona-Soforthilfe-Seiten vom Netz genommen. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das Wirtschaftsministerium zuvor bereits Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.

 

Weitere Informationen unter:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Nachtrag 14.04.2020 14:30 Uhr:

Die Seite des Landes NRW zur Beantragung von Soforthilfe bleibt bis Freitag (17.04.2020) gesperrt. Neue Anträge können erst ab Freitag gestellt werden.

Reihe „Wir im Vest – Unterstützung für Unternehmen“ startet

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By Schmitz,

Fachleute stehen im Live-Stream Rede und Antwort

Ab Montag, 6. April, greifen Experten aktuelle Themen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und Soloselbstständige im Kreis Recklinghausen auf. Live gesendet werden zunächst fünf interaktive Gesprächsrunden über den Facebook-Account der Kreisverwaltung.

Gestartet wird die Video-Reihe mit einem kurzen Videoclip am Freitagnachmittag, 3. April. In diesem stellen sich die Beteiligten aus der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, den Kammern und Kreditinstituten vor. Anschließend haben Interessierte und Unternehmer die Möglichkeit, Fragen für die folgenden Live-Videos einzureichen. Folgende Themen sind für die ersten fünf Live-Videos geplant: Sofort- und Liquiditätshilfen, Kurzarbeitergeld, Grundsicherung und Arbeitslosengeld für Soloselbstständige, Handwerk und Arbeitnehmerüberlassung und –vermittlung.

Die Videos starten jeweils um 13 Uhr auf dem Facebook-Kanal des Kreises Recklinghausen. Im Nachgang stehen sie dort sowie auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu Verfügung.

Fragen zu den einzelnen Themen können vor dem jeweiligen Sendetermin von Interessierten per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@kreis-re.de gesendet werden.

Die Sendetermine im Überblick:

Montag, 6. April: Soforthilfen, Liquiditätshilfen
Dienstag, 7.4.2020, 13 Uhr: Kurzarbeitergeld
Mittwoch, 8.4.2020, 13 Uhr: Grundsicherung, ALG II für Soloselbstständige
Donnerstag, 9.4.2020, 13 Uhr Fragen aus dem Handwerksbereich und Möglichkeiten der Finanzierung von Beratungen
Dienstag, 14.4.2020, 13 Uhr: Arbeitnehmerüberlassung und –vermittlung