Förderung digitaler Einzelhandel

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By Schmitz,

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen.

Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW.

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 30. August 2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

 

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.ptj.de

Quelle: www.ptj.de

Webinar: Elektromobilität in Handwerk & Gewerbe

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By Schmitz,

Am 23. Juli setzt ElektroMobilität NRW seine erfolgreiche Web-Seminar-Reihe fort. Der Fokus wird diesmal auf Handwerk & Gewerbe liegen.
Kern der einstündigen Veranstaltung, die um 17 Uhr beginnt, sind ein Vortrag und ein Interview. Abschließend haben die Teilnehmenden ausreichend Gelegenheit, ihre ganz individuellen Fragen zur Elektromobilität zu stellen und von den anwesenden Fachleuten Antworten darauf zu erhalten.

Vortrag, Interview, Fragen & Antworten

Dipl.-Ing. Michael Pieper (ElektroMobilität NRW) wird die Teilnehmenden nach einer kurzen Begrüßung über die aktuellen Fördermöglich-keiten von Elektromobilität in Handwerk & Gewerbe informieren. Im zweiten Teil der Veranstaltung berichtet dann Uwe Luchtenberg (Moll & Steinig Elektrotechnik GmbH) in einem Interview von praktischen Erfahrungen mit Elektromobilität im handwerklichen Alltag.
Die Teilnahme an allen Web-Seminaren von ElektroMobilität NRW ist stets kostenlos.

Anmeldung und weitere Information sowie weitere Webinare unter www.elektromobilitaet.nrw

 

Quelle: www.elektromobilitaet.nrw

Rückmeldeverfahren NRW-Soforthilfe ausgesetzt

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By Schmitz,

Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt.

Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.

„Das erfolgreiche Soforthilfeprogramm hat vielen Betrieben in Nordrhein-Westfalen schnell geholfen. Die mit dem Bund verabredete Abrechnung fällt nun in eine Zeit, in der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin spürbar sind. Wir nehmen die an uns herangetragenen Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst und sind in Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen. Als besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. Diese und andere Fragen haben wir dem Bund übermittelt und warten nun die weiteren Klärungen ab.“ Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart

Quelle: Land NRW

Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze

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By Schmitz,

Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung Hilfen in Millionenhöhe beschlossen.

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Folgendes ist geplant:

  • Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten.
  • Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
  • Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
  • Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
  • Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

 

Weitere Informationen unter www.bmbf.de

Quelle: www.bundesregierung.de

Überblick der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Dorstener Wirtschaft

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By Schmitz,

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie sind auch in Dorsten zu beobachten. Der sogenannte Lockdown ist in nahezu allen Bereichen des öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Leben zu spüren. Erste Zahlen für den Wirtschaftsstandort Dorsten stehen nun zur Verfügung.

Entwicklung der Arbeitslosenquote

Das Jahr 2019 hörte in Bezug auf die Arbeitslosenquote in Dorsten erfolgreich auf. Die allgemeine konjunkturelle Entwicklung und erfolgreiche Neuansiedlungen führten zu positiven Arbeitsplatzeffekten in Dorsten. Daraus resultierte im Dezember 2019 eine Arbeitslosenquote, die erstmal mit 5,9% unter der 6%-Marke lag. Ein Jahr zuvor lag die Arbeitslosenquote noch bei 6,7%. Damit setzte sich ein erfreulicher Trend weiter fort. Ein saisonal bedingter Anstieg im Januar und Februar war wie erwartet zu beobachten. Im März lag die Arbeitslosenquote bei 6,0%, was 2.420 Arbeitslosen in Dorsten entspricht.

Durch die Lockdown-Maßnahmen zu Beginn der Coronapandemie mussten Unternehmen in allen Branchen starke Einschränkungen hinnehmen. In Folge dessen stieg die Arbeitslosenquote im April auf 6,8%. Dank der wirtschaftlichen Hilfspakete durch Bund und Land sowie der Möglichkeit der Kurzarbeit und weiteren Lockerungen in Laufe der Pandemie, flachte diese Dynamik. Im April lag die Arbeitslosenquote bei 7,1% und im Juni bei 7,3%. Damit sind zu Ende Juni ca. 2.855 Menschen in Dorsten arbeitslos gemeldet. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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Quelle: Agentur für Arbeit

NRW-Soforthilfe und Kurzarbeit

Durch die im März verhängten Lockdown-Maßnahmen des Landes NRW gab es weitreichende Veränderungen in allen Wirtschaftszweigen. Während einige Branchen von den Maßnahmen profitierten (z.B. Supermärkte, Baumärkte, Versandhandel), gab es auch zahlreiche Verlierer, die trotz gutem Pandemieverlauf und zahlreichen Lockerungen immer noch zu kämpfen haben (z.B. Kunst- & Kultureinrichtungen, Textilhandel, Gastronomie oder Eventbranche).

Zwei sehr wesentliche Instrumente zur kurzfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen während der Lockdown-Maßnahmen waren die Soforthilfe des Bundes bzw. des Landes NRW und die Möglichkeit der Kurzarbeit. Ziel war die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen. Die Art und Höhe der Zuschüsse richteten sich u.a. nach der Betriebsgröße. Personalkosten waren nicht abgedeckt. Zur Reduzierung der Personalkosten stand das Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Genaue Zahlen für den Bereich Kurzarbeit in Dorsten liegen zurzeit noch nicht vor.

In Dorsten haben 1.529 Unternehmen die Soforthilfe mit einem bewilligten Volumen von insgesamt 16.175.000 Mio. € in Anspruch genommen. Der Großteil der Antragssteller hatte weniger als 5 Beschäftigte. In Dorsten gibt es derzeit ca. 1800 Unternehmen mit mindesten einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Es gibt keinen umfassenden Überblick über die Zahl der Solo-Selbstständigen, das heißt über Unternehmen ohne Mitarbeiter. Insofern ist es nicht ohne erheblichen Aufwand und sehr viel Differenzierung möglich, die 1285 Soforthilfen (Zuschüsse) aus der Gruppe „bis 5 Beschäftigte“ für die Unternehmen in Dorsten in Bezug zu setzen. Gleichzeitig kann aber sicher davon ausgegangen werden, dass viele Solo-Selbständige das Zuschussprogramm in Anspruch genommen haben. Die 1529 gewährten Soforthilfen für Dorstener Unternehmen verteilen sich im Wesentlichen auf vier Branchen: Handwerk/Baugewerbe (260), Handel (225), Gastgewerbe/Tourismus (150) und Dienstleistungen (835). Der Rest verteilt sich auf die Branchen Verkehr, Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau/Energie sowie Land- und Forstwirtschaft (Stand 26.06.2020).

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Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

Die genauen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt können zurzeit nicht exakt beziffert werden. Erste Prognosen aus der Kämmerei beziffern die entstehenden finanziellen Einbußen auf ca. 6,3 Mio. €. In dieser Summe sind u.a. fehlende Einnahmen durch die Gewerbe-, Lohn- und Einkommensteuer oder die erlassenen Kindergarten- und OGS-Beiträge berücksichtigt. Hinzu kommen gesteigerte Ausgaben, z.B. in den Bereichen des kommunalen Ordnungsdienstes oder durch Hygienemaßnahmen.

Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Dorsten: 61. Ratssitzung vom 24.06.2020, TOP 4 – Vorlage