Neue Coronaschutzverordnung ab 01. Dezember

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By Schmitz,

Die am 25. November 2020 bei den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt. Die neue Coronaschutzverordung enthält notwendige Anpassungen und bleibt gemäß der Vereinbarung der Regierungschefs und den neuen bundesgesetzlichen Vorgaben bis zum 20. Dezember 2020 in Kraft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Lage ist weiterhin ernst. Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, um eine Gesundheitsnotlage abzuwenden. Dafür müssen wir weiterhin konsequent Kontakte reduzieren, um so das Infektionsgeschehen weiter eindämmen. Die Regelungen im November haben den exponentiellen Anstieg stoppen können, aber leider sinken die Infiziertenzahlen bisher noch nicht so stark wie gewünscht und erforderlich. Gerade mit Blick auf die anstehende Adventszeit sind die Maßnahmen für viele Menschen hart und erfordern von uns allen, dieses Jahr von lieb gewonnen Traditionen Abstand zu nehmen. Jetzt heißt es: Durchhalten.”

Die Maßnahmen im Überblick
Die neue Coronaschutzverordnung sieht die folgenden Maßnahmen vor:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als fünf Personen sind bei dem Zusammentreffen von zwei Haushalten nicht erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden.
  • In geschlossenen öffentlichen Räumen ist eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Wegen zu dem Geschäft ist auch eine Alltagsmaske zu tragen.
  • In Handelseinrichtungen wie etwa. Supermärkten, Kaufhäusern und Baumärkten mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern werden weitere Einschränkungen bezüglich der Kundenanzahl pro Quadratmetern getroffen.
  • Auch im privaten Raum wird eine entsprechende Beachtung der Regelungen der Verordnung dringend empfohlen. Dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte zu reduzieren bzw. diese möglichst infektionssicher unter Beachtung der AHA-L-Regeln zu gestalten.

Für die kommende Adventszeit und die Feiertage gelten zudem folgende Sonderregelungen:

  • Der Verkauf von Weihnachtsbäumen durch gewerbliche oder soziale Anbieter ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen zulässig.
  • In dem Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 ist in Ergänzung zu den oben genannten Regelungen zur Kontaktbeschränkung ein Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit insgesamt höchstens zehn Personen zulässig, wobei auch hier Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden. Für diese Personen gilt für ihre Besuche über die Feiertage kein Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen.
  • Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden untersagen darüber hinaus die Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen, für die ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind. Mit Blick auf die kommende Skisaison gilt: Der Betrieb von Skiliften ist nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Coronaschutzverordnung als Einrichtungen für Freizeitaktivitäten derzeit unzulässig.

Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab 1. Dezember 2020 und ist hier abrufbar.

 

Quelle: Land NRW

Markus Funk wird neuer Geschäftsführer von WINDOR und DWG

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Leiter des Fachbereichs Stadtkanzlei Hagen überzeugte im Auswahlverfahren

Markus Funk (46) aus Münster wird im Laufe des ersten Quartals 2021 neuer Geschäftsführer der städtischen Wirtschaftförderung WINDOR und der Dorstener Wohnungsgesellschaft DWG. Er folgt Josef Hadick, der nach fünf Jahren in dieser Position in den Ruhestand gehen wird.

Bürgermeister Tobias Stockhoff freut sich, dass ein guter Nachfolger für diese Schlüsselstellung gefunden werden konnte. „Markus Funk hat uns überzeugt. Wir sind sicher, dass er sich schnell in die vielfältigen Herausforderungen der Wirtschaftsförderung und der städtischen Wohnungswirtschaft einarbeiten wird. Sobald er seinen Dienst antritt, werden wir gemeinsam überlegen, wie wir diese beiden Bereiche strategisch ausbauen können.“

Die Stadt Dorsten und die beteiligten Gremien hatten sich in einem umfassenden Bewerbungs- und Auswahlverfahren für den 46-Jährigen entschieden. Funk wohnt in Münster, ist verheiratet und hat vier Kinder. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Politikwissenschaften, Soziologie und Öffentliches Recht. Seit elf Jahren ist er bei der Stadt Hagen Leiter des Fachbereichs Stadtkanzlei.

Es ist vorgesehen, dass Funk und Hadick einige Monate zusammenarbeiten werden, um den Übergang fließend zu gestalten. Dabei ist es dem scheidenden Geschäftsführer wichtig, seinen Nachfolger insbesondere mit den vielfältigen unternehmerischen Aktivitäten in Dorsten vertraut zu machen. Josef Hadick: „Mit Markus Funk haben wir einen kompetenten Nachfolger gefunden. Er hat persönlich überzeugt und ist überregional gut vernetzt. Mir ist wichtig, dass er in unserer gemeinsamen Übergangszeit die wirtschaftliche Struktur in Dorsten und auch viele Betriebe kennenlernt.“

Markus Funk freut sich auf die neue Herausforderung: „Nach elf Jahren als Leiter der Stadtkanzlei Hagen ist es jetzt genau der richtige Zeitpunkt für mich, eine neue Herausforderung anzunehmen. Ich möchte in diesem Gestaltungsbereich konkrete Verantwortung übernehmen. Mit der Aufgabe in Dorsten kann und will ich gestalten und freue mich auf viele spannende Projekte. Es kribbelt im Bauch und in den Fingerspitzen.“

Der designierte WINDOR- und DWG-Geschäftsführer erwartet eine intensive Einarbeitungszeit. „Ich trete in die großen Fußstapfen von Josef Hadick, der in beiden Gesellschaften eine erfolgreiche Strategie umgesetzt hat. Es ist hilfreich, dass er mich in den ersten Monaten noch begleiten kann.“

Markus Funk ist zwar nicht der Stadt Dorsten direkt, „aber dem Vest Recklinghausen durchaus emotional verbunden“, wie er sagt. Seine Frau kommt gebürtig aus Recklinghausen. Neben familiären Bezügen auch nach Haltern verbinden teils langjährige Freundschaften die Familie mit der Region, die Lippestadt kennen beide von Radtouren. „Mich fasziniert die Mischung aus Ruhrgebiet und Münsterland. Ich weiß, dass in dieser Regeion Menschen leben, die wissen, was ihrer Hände Arbeit wert ist.“ Dorsten habe sich nach dem Abschied von der Kohle und einigen Großbetrieben zu einem prosperierenden mittelständisch geprägten Standort entwickelt. Wie die Wirtschaftsförderung den Bestand pflegen und weiter nach vorne bringen kann, möchte Funk nach seinem Dienstantritt von den Dorstener Unternehmern aus erster Hand erfahren.

Mit der Ausschreibung der Stelle war auch entschieden worden, dass WINDOR und DWG dauerhaft von nur einem Geschäftsührer geleitet werden. Wirtschafts- sowie Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Dorsten als auch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der DWG hatten im Sommer dieser Grundsatzentscheidung zugestimmt. Hadick hatte die Führung der DWG im Sommer 2019 nach einer Vakanz in der Leitungsposition zunächst befristet übernommen. Die Praxis zeigte dann, dass es zwischen beiden Gesellschaften Synergien und Potenzial für die Zukunft gibt. „Beide Gesellschaften können gut gemeinsam geführt werden – auch wenn sie aufgrund ihrer Gesellschafter-Struktur selbstständig bleiben müssen“, so Hadick.

Stockhoff dankt zugleich dem scheidenden Geschäftsführer Josef Hadick für die geleistete Arbeit seit Mitte 2016 an der Spitze der städtischen Wirtschaftsförderung WINDOR und seit Sommer 2019 auch in der Dorstener Wohnungsgesellschaft DWG. „Josef Hadick hat sich mit Kompetenz und Persönlichkeit schnell die Hochachtung seiner Partner in Politik und Wirtschaft in Dorsten erworben und kann zwei gut bestellte Gesellschaften an seinen Nachfolger übergeben.“

Holger Lohse, Aufsichtsratsvorsitzender der DWG, ergänzt: „Die Dorstener Wohnungsgesellschaft DWG bleibt selbstständig – auch wenn sie den Geschäftsführer mit WINDOR teilt. Das erste Jahr hat gezeigt, dass dieses Modell gut funktioniert und beide Gesellschaften voneinander profitieren. Die dabei aufgezeigten Perspektiven wollen wir mit Markus Funk nun weiter entwickeln.“

 

Quelle: www.dorsten.de

Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden

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Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten Novemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

 

Weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Pushcon-Online-Snippets: Digitalisierung neu denken

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Wegen des Lockdowns kann nunmehr auch die 15. Ausgabe der pushcon leider nicht auf dem Tobit.Campus stattfinden. Für die Organisatoren des Zukunft.Macher.Treffens in Ahaus gibt es jedoch eine gute Alternative: Sie gehen online. Und das mit vielen kleinen kurzweiligen Video-„snippets“ zu spannenden Zukunftsthemen.

Zweimal im Jahr heißt es volles Haus bei der pushcon in Ahaus auf dem Tobit.Campus. Nun macht Corona zum zweiten Mal in diesem Jahr einen Strich durch die Rechnung. Denn das, was das Zukunft.Macher.Treffen ausmacht, ist zur Zeit einfach nicht möglich: das Treffen und damit der offene, unbefangene Austausch mit Menschen. Stattdessen gibt es nun eine gute Alternative: die pushcon-snippets.

Vom 16. bis 26. November gehen die pushcon-snippets  täglich um 16 und um 18 Uhr live auf Sendung und vermitteln in kleinen, kompakten Crashkursen geballtes Wissen. Bei den Online-Sessions geht es um Themen wie Website-Gestaltung, Gastronomie-Services, Visuelles Storytelling, Verkaufsförderung im Shop, Projektmanagement u.v.m.

Jede 15-minütige Session gibt ganz kompakt einen spannenden Überblick über das Schwerpunktthema; am Ende können die Teilnehmer der Session im Live-Chat Fragen an den Speaker stellen oder auch mit der gesamten Community diskutieren.

„Wir wollen einfach dran bleiben“, so Dieter van Acken, einer der pushcon-Macher der Tobit.Labs. „Digitalisierung ist wichtiger denn je, um Perspektiven zu finden und neue Geschäftsfelder zu ermöglichen. Die snippets ersetzen dabei zwar nicht die pushcon, sind aber eine super Alternative, sich fortzubilden, um Chancen für die Zukunft zu nutzen“.

Die Livestreams der pushcon-snippets gehen vom 16. bis 26.11. jeweils montags – donnerstags um 16 und 18 Uhr on air. Alle Informationen rund um das Programm gibt es unter http://www.pushcon.de. Die Teilnahme ist kostenlos.

Quelle: www.wirtschaft-regional.net

Termine und Themen der pushcon-snippets:

Montag, 16. November
16:00  chayns | Die Plattform für die Verbindung von allem und allen.
18:00  Gastronomie | Innovative Services nicht nur in Zeiten von Corona.

Dienstag, 17. November
16:00  Websites | „Und was ist mit Cookies?!“
18:00  Storytelling | Wie man von sich reden macht.

Mittwoch, 18. November
16:00  Visuelles Storytelling | Sag’s in Bildern.
18:00  Homepage-Gestaltung | Die neuen Designs für den Wow-Effekt.

Donnerstag, 19. November
16:00  Projektmanagement | Alles und alle im Fluss.
18:00  Suchmaschinenoptimierung | Effiziente Kundengewinnung.

Montag, 23. November
16:00  Digitales Networking | Verbindungen aufbauen und nutzen
18:00  Verkaufsförderung | In 15 Minuten zum eigenen eShop.

Dienstag, 24. November
16:00  calling codes | Die Verbindung von realer und digitaler Welt.
18:00  Elektronische Schlösser | Making things sharable.

Mittwoch, 25. November
16:00  Kunden bewegen | Digitale Gutscheine als strategisches Steuerungselement.
18:00  Digitale Mitgliederverwaltung | Willkommen im Club!

Donnerstag, 26. November
16:00  Digital Signage | 80% of success is showing up.
18:00  Wirtschaftsförderung | Vom Leerstands- zum Chancenmanagement.

Novemberhilfe und erneut verschobene Rückzahlung der Soforthilfe

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Um die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten.

Gleichzeitig gibt das Land den Soforthilfe-Empfängern einen deutlich größeren Spielraum bei der Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Für die Gastronomie, die Veranstaltungsbranche und sämtliche Freizeiteinrichtungen führt der gegenwärtige Teil-Lockdown zu massiven Einbußen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Solo-Selbstständige sind weitere finanzielle Hilfen jetzt überlebenswichtig. Dafür hat sich die Landesregierung in intensiven Gesprächen mit dem Bund ebenso erfolgreich eingesetzt, wie für ein unbürokratisches, rein digitales Verfahren, das sich bei der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe bewährt hat. In Nordrhein-Westfalen übernehmen – wie bei Soforthilfe, Überbrückungshilfe und NRW Überbrückungshilfe Plus – die fünf Bezirksregierungen die Bewilligung. Für ihre hervorragende Arbeit und das außerordentliche Engagement möchte ich mich herzlich bedanken.“

Minister Pinkwart weiter: „Eine gute Nachricht gibt es auch für die Soforthilfe-Empfänger: Aufgrund der aktuellen Lage haben wir uns entschieden, ihnen mehr Zeit zur Abrechnung und Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel einzuräumen. Das gibt kleinen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, diese Liquidität weiterhin für betriebliche Zwecke bis zum Herbst 2021 zu nutzen. Wer will, kann freiwillig auch noch in diesem Jahr die Soforthilfe abrechnen. So wollen wir passgenau helfen und entlasten, damit die Betroffenen nach der Corona-Krise an der Aufwärtsentwicklung teilhaben können.“

Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Neben den direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen sollen auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, die Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen können.

Folgende Punkte umfasst das vom Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Ländern festgelegte Verfahren der Abschlagszahlung:

  1. Soloselbstständige erhalten einen vereinfachten direkten Zugangsweg für die Förderung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020
  4. Erste Auszahlungen erfolgen ebenfalls ab Ende November
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Soforthilfe: Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig. Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular.

Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.

 

Quelle: Land NRW