Online-Workshop: Wie sieht ihr Geschäft der Zukunft aus? Szenarien für den Megatrend Digitalisierung

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By Schmitz,

Kein Mensch kann die Zukunft vorhersagen: Wie aussagekräftig und robust können dann Prognosen sein?

In Zeiten von immer kürzeren Veränderungsintervallen durch die Digitalisierung, aber auch durch globale Pandemien, reichen Prognosen nicht mehr aus, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Szenarien helfen, die Zukunftskompetenz Ihres Unternehmens zu stärken.

Im Rahmen der Smart Region Emscher Lippe gibt Ihnen dieser Workshop Methoden an die Hand, wie Sie mögliche Strategien im unternehmerischen Kontext für diverse Szenarien entwickeln können.

 

Weitere Informationen und Anmeldung finden sie unter smartregion.emscher-lippe.de

Kein verkaufsoffener Sonntag am 8. November in Dorsten

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By Schmitz,

Am kommenden Sonntag (8.11.) dürfen die Läden nicht öffnen. Land gestattet fünf Sonntagsöffnungen der Geschäfte ab dem 29. November.

Aufgrund mehrerer Nachfragen stellt die Stadt Dorsten klar, dass es am kommenden Sonntag, 8. November, keinen verkaufsoffenen Sonntag in Dorsten geben wird.

Ursächlich für die missverständliche Situation sind zwei verschiedene Ankündigungen der Landesregierung NRW.

Diese hatte im Sommer zunächst zusätzliche verkaufsoffene Sonntag zugelassen. Die Stadt hatte danach eine Verordnung entworfen, die tatsächlich zunächst unter anderem den 08.11. und 29.11. als verkaufsoffene Sonntage freigeben sollte. Nach erfolgreichen Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gegen ähnliche Regelungen in anderen Kommunen hatte der Rat der Stadt Dorsten diese Verordnung allerdings erst gar nicht beschlossen.

Die seit diesem Montag geltende Corona-Schutzverordnung für das Land NRW sieht nun landeseinheitliche verkaufsoffene Sonntage vor. Die zusätzlichen Tage sollen das vorweihnachtliche Einkaufsgeschehen entzerren.

Gemäß § 11 Absatz 3 der Corona-Schutzverordnung dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise öffnen an den Sonntagen

·        29. November 2020,

·        6. Dezember 2020,

·        13. Dezember 2020 und

·        20. Dezember 2020 sowie am

·        3. Januar 2021

Jeweils zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr.

Der Einzelhandel muss neben den unverändert geltenden Regeln zum Infektionsschutz auch an diesen Tagen sicherstellen, dass sich nicht mehr als je ein Kunde / eine Kundin je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhält.

Quelle: www.dorsten.de