Neue Corona-Arbeitschutzverordnung

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By Schmitz,

Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen.

Darin sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Pandemie zu gewährleisten.

Weitere Informationen sowie FAQ finden Sie hier.

Die aktuelle Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverdnung können Sie hier einsehen.

Alle Informationen rund um die aktuellen Verordnungen von Bund, Land und Kreis sowie Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen für Unternehmen finden Sie außerdem auf unserer Corona-Übersichtsseite unter www.win-dor.de/corona. Die Informationen werden dort täglich aktualisiert.

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Anpassung der Coronaschutzverordnung zum 25. Januar 2021

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By Schmitz,

Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, setzt die Landesregierung die am Dienstag, 19. Januar 2021, von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse konsequent um.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Viele Menschen wünschen sich eine Rückkehr zur Normalität. Das ist verständlich. Die aktuelle Lage aber ist, dass die Infektionszahlen nicht deutlich genug sinken und parallel eine mutierte schneller übertragbare Corona-Variante auftritt, deren Ausbreitung verhindert werden muss. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern unverzüglich gehandelt, indem sie heute mit einer neuen Verordnung die bestehenden Maßnahmen verlängert, präzisiert und nachschärft“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Minister Laumann weiter: „Ich möchte noch einmal meinen Dank an die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land aussprechen: Danke für Ihre Geduld und Ihre Disziplin. Gemeinsam werden wir die Pandemie meistern“.
Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 25. Januar 2021, folgende Bestimmungen:

Kontakte
Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Pflicht zum Tragen von Masken
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.

Homeoffice
Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Gottesdienste
Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen.
Außerdem müssen Religionsgemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.

Lokale und regionale Maßnahmen
Die Coronaschutzverordnung sieht nun vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 14. Februar 2021 und ist unter diesem Link abrufbar: www.land.nrw

 

Quelle: Land NRW

BAM! Actionwoche digital

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Digitale BAM! bietet vom 25. bis 30. Januar auf www.bamdorsten.de viele Berufsinfos. Rund 40 Firmen und Institutionen machen mit und stellen sich vor.

Agentur für Arbeit, Paul-Spiegel-Berufskolleg und Westfälische Hochschule machen auch mit

Jugendliche und Heranwachsende haben es derzeit schwer, sich durch Praktika, persönliche Gespräche oder Betriebsbesuche auf ihren weiteren Karriereweg vorzubereiten. Eine wertvolle Hilfe ist darum die Dorstener BAM! ActionWoche, die in der Woche vom 25. bis 30. Januar erstmals digital stattfindet auf der Plattform www.bamdorsten.de . Angesprochen sind insbesondere Jugendliche und Heranwachsende, die absehbar die Schule beenden oder schon beendet haben und nun auf der Suche nach dem passenden Beruf sind.

Die digitale Berufs-Action-Messe hat zwei Besonderheiten:

  • Aus der früher an einem Tag durchgeführten Messe wurde nun die BAM! ActionWoche. Das heißt, es steht viel mehr Zeit zur Verfügung, sich mit den vielen Informationen und Angeboten auseinander zu setzen.
  • Und auch in diesem Format stellen die Organisatoren die „Action“ in den Vordergrund: Die Internetseite ist nicht einfach nur eine Pinnwand, sondern die dort vertretenen Unternehmen und Institutionen bieten auch online „Action“ an: Einige stellen sich in Filmen vor, andere bieten Telefon- und Video-Chats oder digitale Speed-Datings. Auch Verabredungen zu Firmenbesuchen und persönlichen Gesprächen können getroffen werden, sobald diese wieder möglich sind. Die rund 40 Aussteller haben sich allerhand einfallen lassen, um trotz der Beschränkungen über die Karrierechancen für junge Leute zu informieren.

Ulla Busch vom BAM!-Organisationsteam: „Wir laden insbesondere Jugendlichen und Heranwachsenden ein, die in diesem oder im nächsten Jahr die Schule beenden oder vielleicht auch schon beendet haben, bei der BAM! ActionWoche mitzumachen. Hier erfahren sie alles über verschiedene Berufe, Studium und Ausbildungschancen – die meisten davon übrigens vor Ort bei uns in Dorsten und in der Region.“

Nina Laubenthal, Erste Beigeordnete der Stadt Dorsten und gemeinsam mit Bürgermeister Tobias Stockhoff Schirmherrin der BAM!, bittet insbesondere die Schulen, das Angebot in den Unterricht einzubauen oder Schülerinnen und Schülern die Teilnahme auch während des Distanz-Unterrichts zu ermöglichen. „Die Vorbereitung auf den Beruf ist heute in den Schulen ein elementarer Teil der praktischen Bildung für das weitere Leben nach der Schule. Wir sind froh, dass wir in Dorsten so ein Angebot wie diese Action-Messe haben, auf der unsere Unternehmer und ihre künftigen Azubis oder Werkstudenten zueinander finden können.“

Bürgermeister Tobias Stockhoff ergänzt: „Dass sich so viele Firmen daran beteiligen, zeigt uns, dass unser Mittelstand bei wichtigen Themen an einem Strang zieht. Es ist wichtig für den Standort Dorsten, dass wir junge Leute in Dorsten halten, ihnen gute Ausbildungen und Karrieremöglichkeiten bieten können. Das stärkt unsere Stadt und unsere Betriebe.“

Die Berufs-Action-Messe BAM! wurde „erfunden“ vom Verein myjob-dorsten, die Organisation der digitalen BAM! in diesem Jahr wurde unterstützt von der Dorstener Zeitung und der Dorstener Wirtschaftsförderung WINDOR, beide übrigens Mitglied im Verein und WINDOR engagiert sich auch im Vorstand.

Übrigens: Während bei der Live-BAM! in früheren Jahren alle Angebote nur an einem Tag wahrgenommen werden konnten, läuft die digitale Messe über eine ganze Woche. Das erleichtert es auch Eltern, ihre Kinder bei der Berufserkundung zu begleiten. Die Inhalte der Seite www.bamdorsten.de werden darüber hinaus noch bis April verfügbar bleiben.

15-Kilometer-Grenze im Kreis Recklinghausen aufgehoben

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By Schmitz,

Die 15-Kilometer-Grenze, die das Land am vergangenen Dienstag in einer Coronaregionalverordnung für den Kreis Recklinghausen festgelegt hatte, ist aufgehoben. Darüber informierte das Gesundheitsministerium des Landes die Kreisverwaltung offiziell am späten Montagnachmittag. Ab sofort können sich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Recklinghausen also wieder über die Kreisgrenzen und einen 15-Kiolmeter-Radius vom Wohnort hinaus bewegen.

Als Begründung für die Aufhebung der Regelung führt das Land die Entwicklung der Zahlen an, die sich „deutlich unterhalb eines Wertes von 200 bewegen“.

 

Quelle: Kreis Recklinghausen

Karte zeigt für Dorsten den auf 15 Kilometer begrenzten Bewegungsradius

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By Schmitz,

Karte zeigt für Dorsten den auf 15 Kilometer begrenzten Bewegungsradius. Die neue 15-Kilometer-Beschränkung wirft viele Fragen auf.

Das Vermessungsamt der Stadt Dorsten hat deshalb unter dem folgenden Link eine Karte erstellt, die anschaulich macht, wohin Dorstener Bürgerinnen und Bürger sich nach Erlass der Regionalverordnung NRW bewegen dürfen, ohne dafür einen besonderen Grund haben zu müssen:

http://46.4.251.206/dorsten/corona/index.html#10/51.6721/7.1013

Zulässig sind generell alle Fahrten innerhalb des gesamten Kreises Recklinghausen. Die zehn Städte sind in dieser Karte grün hinterlegt.

Dorstener Bürgerinnen und Bürger dürfen sich zudem außerhalb des Kreisgebietes 15 Kilometer über die eigene Stadtgrenze hinaus bewegen, ohne dass es dafür eines besonderen Grundes bedarf (rot gestrichelte Linie im Radius um das orange umrandete Stadtgebiet von Dorsten).

Fahrten nach Reken, Velen, Heiden, Borken, Raesfeld, Schermbeck, Hünxe, Kirchhellen, Bottrop und Buer sind damit weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Teilweise angefahren werden dürfen die Stadtgebiete von Dülmen, Coesfeld, Gescher, Rhede, Hamminkeln, Dinslaken, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen und Herne.

Der Radius um die Stadtgrenze hat darstellungsbedingt leichte Unschärfen um die 15-km-Grenze herum. Darum gibt es rechts oben auf der Darstellung ein kleines Lineal, mit dem innerhalb der Karte eigene Messungen durchgeführt werden können zwischen Stadtgrenze und Radius: Dafür bitte mit diesem Werkzeug zwei Punkte setzen, die Luftlinie dazwischen wird automatisch berechnet.