Neue Coronaschutzverordnung gültig ab dem 14.02.

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung), die bis zu diesem Sonntag (14. Februar) befristet waren, zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert, um nächste Woche die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Mittwoch in Landesrecht umzusetzen.

Anlässlich der Verlängerung wurden folgende aus Rechtsgründen notwendige Anpassungen vorgenommen:

  • Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur klareren Abgrenzung des Bereichs, in dem im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bereits Masken zu tragen sind, wird Sorge getragen. Künftig gilt die Maskenpflicht jedenfalls in einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts.
  • Die Coronabetreuungsverordnung wurde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst. Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.

Quelle: Land NRW

Kostenlose Gründungsberatung in Dorsten – neue Termine am 17. Februar 2021

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Das STARTERCENTER des Kreises Recklinghausen bietet in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR) am Mittwoch, 17. Februar 2021, in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr wieder individuelle Beratungsgespräche für Gründungswillige an.

Die kostenfreien Beratungen stehen allen Menschen offen, die sich über das Thema „Selbständigkeit“ grundsätzlich informieren möchten, sind insbesondere jedoch auch für diejenigen gedacht, die schon konkrete Vorstellungen über eine Existenzgründung haben und diese im Einzelgespräch weiter intensivieren und auf Umsetzungsfähigkeit prüfen lassen möchten.

Neben Tipps zur Businessplanerstellung, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und administrativen Notwendigkeiten können auch andere Themen wie z.B. Marketing, persönliche Voraussetzungen oder Kalkulation im Rahmen der Erstberatung behandelt werden.

 

Die Beratungsstunden finden aufgrund der aktuellen Situation per Telefon oder Videokonferenz statt. Genutzt wird das Programm „Zoom“. Eine Anmeldung ist erforderlich. Tel. 66 34 51. Die Einwahldaten bzw. Telefonnummer werden nach Anmeldung mitgeteilt.

Weitere Informationen zum Thema „Existenzgründung“ erhalten Sie auch unter Tel. 66 34 60 (Herr Arno Schade).“

Auf dem Weg zum digitalen Heizungskeller

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Im Pilotprojekt „SLP-Stromzähler mit LoRaWAN“ haben die Projektpartner Dorstener Wohnungsgesellschaft DWG, Westnetz-Messstellenbetrieb und WINDOR nun ein Dutzend Stromzähler mit der neuen Funktechnik LoRaWAN in Betrieb genommen.

Die Daten werden verschlüsselt über das in weiten Teilen in Dorsten vorhandene, kostenlos nutzbare LoRaWAN-Funknetz übertragen und werden im Auftrag der DWG und WINDOR auf Servern von logarithmo, Dortmund, gespeichert, aufbereitet und visualisiert.

Thomas Schulz vom Messstellenbetrieb der Westnetz, Essen: „Wir unterstützen gerne die Kommunen beim Aufbau eines Energiemanagement für kommunale Liegenschaften und der damit verbundenen Digitalisierung. Die Westnetz und viele Kommunen und kommunale Gesellschaften haben das Thema Energiemanagement und Energieoptimierung auf der Agenda, um ihre Beitrag zum Klimawandel zu leisten.

Herr Kesselmann, WINDOR ergänzt: „Die Herausforderung liegt darin, mit wenig Kapitaleinsatz, geringen laufenden Kosten und hoher Datensicherheit die Liegenschaften in die digitale Welt zu bringen und mit entsprechenden technischen Lösungen auszustatten. Damit das gelingen kann, bietet sich in Dorsten das Funknetz LoRaWAN an, über das bereits erfolgreich Daten von Wärmemengenzählern und Temperaturen von Heizungsverteilern erfasst werden (digitaler Heizungskeller). In der weiter voranschreitenden Sektorenkopplung rückt Strom wieder verstärkt in den Fokus. Gemeinsam haben wir in Dorsten das Pilotprojekt SLP-Stromzähler mit LoRaWAN erfolgreich umgesetzt und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!“

 

Weitere Informationen unter www.win-dor.de/lorawan

Finanzämter unterstützen in Corona-Pandemie: Mehr Liquidität für betroffene Unternehmen

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Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können auch für das Jahr 2021 die Herabsetzung beziehungsweise Erstattung einer bereits gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei ihrem Finanzamt beantragen.

Die Erleichterung kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die erstmals eine Dauerfristverlängerung für das Jahr 2021 beantragen. Eine bereits beantragte Dauerfristverlängerung bleibt bestehen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen die Finanzämter, dies elektronisch mit dem Formular zur Beantragung einer Dauerfristverlängerung 2021 über das Online-Finanzamt „ELSTER“ anzumelden. Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich.

„Mit dieser Maßnahme stellen wir den Unternehmen unmittelbar und kurzfristig Liquidität zur Verfügung“, erklärt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere zu Beginn der Corona-Krise initiierte Maßnahme wird damit konsequent fortgeführt. Den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen stand hierdurch im vergangenen Jahr zusätzliche Liquidität in einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung.“

Darüber hinaus hat der Bundestag die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen.

„Ich begrüße die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, weil sie zu einer deutlichen Entlastung der Steuerberaterinnen und Steuerberater beiträgt“, betont Minister Lienenkämper. „Sie stehen durch die Corona-Pandemie vor besonderen zusätzlichen Herausforderungen. Damit sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfsanträge und auch für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen haben, ist diese Fristverlängerung richtig.“

Mit der Verlängerung der Abgabefrist wird gleichzeitig auch die – regulär fünfzehnmonatige – zinsfreie Karenzzeit für Steuernachforderungen und Steuererstattungen für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Damit fallen Zinsen erst ab dem 1. Oktober 2021 an. Die abschließende Beratung des Gesetzes-entwurfs im Bundesrat ist für den 12. Februar 2021 geplant.

„Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. So können wir Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.

Hintergrund:
Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.

Auf Antrag grundsätzlich möglich sind:

  • zinslose Steuerstundungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  • Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
  • Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
  • (Einkommen- und Körperschaftsteuer)
  • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung
  • (bei unverschuldeter Hinderung an pünktlicher Übermittlung)
  • Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung
  • Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen
  • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

Die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen online unter finanzverwaltung.nrw/corona zur Verfügung.

 

Quelle: Land NRW