Azubi-Projekt „Digiscouts“

123

By Schmitz,

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft stark an Bedeutung gewonnen hat.

Zugleich wurden aber vielen Unternehmen auch die eigenen Defizite bei den bisherigen Digitalisierungsbemühungen vor Augen geführt: Der Einsatz neuer Technologien, die Digitalisierung von Prozessen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle – vor allem für KMU stellt die digitale Transformation eine große Herausforderung dar.

Für kleine und mittlere Unternehmen (bis 499 Beschäftigte) aus dem Kreis Recklinghausen bietet sich nun eine hervorragende Chance: Mit dem kostenlosen Azubi-Projekt „Digiscouts“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie die Top-Themen Digitalisierung und Fachkräftesicherung im Doppelpack angehen.

Die Idee

Oft sind es die eigenen Azubis, die neue Technologien und Methoden bereits kennen, die Schwung für neue Ideen und einen anderen Blick auf das Unternehmen mitbringen. Warum dieses Potenzial nicht für den eigenen Betrieb nutzen?

Durch die andere Sichtweise der jüngeren Generation können neue Ideen, Technologien und Digitalisierungspotenziale unvoreingenommen diskutiert und bei Eignung ins Unternehmen eingebracht werden.

Der Ablauf

Hier setzt das Digiscouts-Projekt an, das das RKW-Kompetenzzentrum in Kooperation mit dem Kreis Recklinghausen durchführt: Die Azubis suchen nach Digitalisierungspotenzialen, entwickeln eine Idee, die für das Unternehmen nützlich ist und setzen diese in Absprache mit der Geschäftsführung um. Beispiele für bereits umgesetzte Projekte finden Sie auf der Digiscouts-Website (https://www.digiscouts.de/digitalisierungsprojekte/alle-digiscoutsr-projekte/).

Erfahrene Coaches vom RKW begleiten Ausbilder/innen und Azubis in den Betrieben über die Laufzeit von etwa sechs Monaten, schulen die Auszubildenden und stellen digitale Tools zu Verfügung. Auf der Abschlussveranstaltung werden die Ideen vorgestellt.

Die Vorteile

  • Steigerung der Attraktivität als Ausbildungsbetrieb
  • Erweiterung der digitalen Kompetenzen im Unternehmen
  • Kosteneinsparungen durch effizientere Abläufe
  • besserer Kundenkontakt durch digitale Kanäle
  • kostenlose Teilnahme am Projekt
  • Vernetzung mit Betrieben aus der Region

Termine und Anmeldung

Am 15. April 2021 findet eine Infoveranstaltung für interessierte Unternehmen statt. Die Anmeldefrist für Unternehmen ist am 15. Mai. Offizieller Projektstart für die maximal 7 teilnehmenden Betriebe aus der Region ist eine virtuelle Auftaktveranstaltung. am 26. Mai Das Projekt endet mit einer Abschlussveranstaltung am 24. November 2021.

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung: per E-Mail (j.ausderWiesche@kreis-re.de) oder direkt beim RKW Kompetenzzentrum (https://www.digiscouts.de/das-projekt-digiscoutsr/anmeldung-fuer-betriebe/).

Workshop: Digital präsentieren – von Website bis Social Media

123

By Schmitz,

Einladung zum kostenfreien, zweiteiligen Online-Workshop Digital präsentieren – Von Website bis Social Media“ jeweils am Donnerstag, 15. & 22. April 2021 ein.

 direkt zur Anmeldung

Worum es geht
Ein großer Teil der Arbeitswelt hat sich von der analogen in die digitale Welt verlagert. Wo früher Kontakte noch auf Messen und Netzwerkveranstaltungen geknüpft wurden, dominieren nun Online-Events und Social Media als Vertriebskanäle. Diese Veränderung verlangt nicht nur neue Arbeitsweisen, sondern auch andere Formen der (Selbst-)Präsentation. Der eigene Online-Auftritt in Form von Website und Social Media Accounts rückt in den Vordergrund. Doch wie gestalte ich diese ansprechend und zielgruppengerecht?

In diesem Workshop erhalten Sie:

  • konkrete Anleitungen, wie Sie digital präsentieren können und was dabei zu beachten ist,
  • Impulse zur Gestaltung der eigenen Website sowie echtes Feedback,
  • Grundlagen zur Nutzung von Social Media inklusive Hilfestellung für den ersten/ nächsten Schritt.

Der Workshop ist in zwei aufeinander aufbauende Termine unterteilt: Im ersten Termin am 15. April werden die Inhalte vermittelt und wichtige Impulse gesetzt. Der zweite Termin am 22. April dient der gemeinsamen Reflexion sowie der Diskussion nächster Schritte für Ihren persönlichen Auftritt in der digitalen Welt. Dieser Workshop richtet sich an alle, die erste Schritte in Social Media machen oder bereits erfahren sind und ihren Online-Auftritt in einem geschützten Raum reflektieren möchten.

Details zum Online-Workshop
Titel:Digital präsentieren – Von Website bis Social Media
Datum/Zeit:1. Teil: Donnerstag, 15. April 2021 / 13.00-16.30 Uhr

2. Teil: Donnerstag, 22. April 2021 / 15.00-16.30 Uhr

findet statt als:Zoom-Meeting

Die Login-Daten bzw. den Login-Link erhalten Sie jeweils einen Tag vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin per E-Mail

Referent:Matthias Vaterrodt (TÜV NORD Digital Academy)
Format:Interaktive Aktionen und Gruppenarbeit unterstützt durch das Arbeiten mit digitalen Tools
Technik:Für einen leichteren Austausch und eine bessere Vermittlung der Inhalte, bitten wir alle Teilnehmer mit Audio und Video beim Online-Workshop teilzunehmen und die dafür nötige Ausstattung vorzuhalten.
Preis:kostenfrei
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich ist! Bei Nicht-Teilnahme ohne vorherige Absage (mind. 2 Tage vor der Veranstaltung) und ohne eine Ersatzperson zu benennen, behalten wir uns vor eine Ausfallpauschale i. H. v. von 50,- € zu erheben.
Zeitlicher Ablauf 1. Teil / 15. April. 2021 / Anleitungen und Impulse
ab 13.00 UhrLogin über Zoom
13:15 UhrBegrüßung und Beginn des Workshops (1. Teil)
14.30 UhrPause
15:00 UhrFortsetzung des Workshops (1. Teil)
16.30 UhrOffizielles Ende mit anschließender Möglichkeit zum Austausch, Nachklang und Netzwerken (ca. 30 Min.)
Zeitlicher Ablauf 2. Teil / 22. April. 2021 / Reflexion und Diskussion
ab 15.00 UhrLogin über Zoom
15:15 UhrBegrüßung und Beginn des Workshops (2. Teil)
16.30 UhrOffizielles Ende mit anschließender Möglichkeit zum Austausch, Nachklang und Netzwerken (ca. 30 Min.)
Während des Online-Workshops werden wir immer wieder kurze Kaffee- bzw. Bildschirmpausen einlegen.

→  Alle Infos zu Workshop und Anmeldung

→  Zur Übersicht aller Workshops aus unserer Reihe „digital denken. smart vernetzen.“

Weitere Informationen unter SMART REGION Emscher-Lippe.

Testoption verhindert erneute Schließungen

123

By Schmitz,

Negatives Testergebnis ermöglicht ab Montag weiterhin Zugang zu Geschäften, Dienstleistungen und Kulturangeboten

Der Kreis Recklinghausen hat ergänzend zur neuen Corona-Schutzverordnung, die bei einer Wocheninzidenz von über 100 an drei Werktagen eine Rückkehr zum strengen Lockdown vorsieht, eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Dadurch ist es möglich, dass auch ab Montag, 29. März, die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass Kunden oder Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird: Statt einer Schließung sollen Tests die notwendige Sicherheit bieten. Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat am heutigen Samstag sein Einvernehmen mit der Allgemeinverfügung des Kreises erklärt, die gemeinsam mit der neuen Coronaschutzverordnung am Montag, 29. März, in Kraft tritt.

„Im Kreis Recklinghausen haben wir innerhalb kürzester Zeit ein breites und flächendeckendes Angebot für Schnelltests aufbauen können. Mittlerweile sind mehr als 200 Teststellen zugelassen. Nur dadurch ist es möglich, dass wir auf die Testoption setzen können statt die Notbremse zu ziehen, die vor allem dem Einzelhandel und die Dienstleistern erneut zur Schließung gezwungen hätte“, sagt Landrat Bodo Klimpel. „Ich danke allen Apotheken, Ärzten, privaten Anbietern und natürlich auch den Hilfsorganisationen für die Unterstützung und das große Engagement.“

Was sich für die Bürger ab Montag ändert
Ab Montag sind somit der Betrieb von Kulturstätten wie Museen, der Verkauf von Waren im Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen nach Terminvereinbarung mit der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und einem negativem Schnelltest des Kunden möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, Drogerien und ähnliches bleiben geöffnet und sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Gleiches gilt für Frisöre.

Die weiteren Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung treten am Montag ebenfalls in Kraft. Es gilt dann im Kreisgebiet erneut eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Es dürfen sich maximal ein Hausstand plus eine weitere Person treffen – ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Eine weitere Ausnahmeregelung hat das Land für die Ostertage festgesetzt: Vom 1. bis 5. April sind auch bei einer Inzidenz über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal 5 Personen zulässig.

„Es kommt also weiterhin auf jeden einzelnen an. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Regelungen, tragen Sie medizinische Masken, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten“, appelliert Landrat Klimpel.

Wo im Kreisgebiet Tests angeboten werden, sehen Sie mit Blick auf die Internetseite des Kreises. Auf www.kreis-re.de/coronatest sind die bislang zugelassenen Teststellen nach Städten aufgeführt.

Quelle: www.kreis-re.de

Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung

123

By Schmitz,

Nordrhein-Westfalen setzt die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern konsequent um und passt die Coronaschutzverordnung entsprechend an. Aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) greift auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweit vereinbarte Notbremse: in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 werden die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht. Aufgrund der mit landesweit mehr als 4.800 Teststellen bereits stark ausgebauten Angebotsstruktur für kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erhalten die betroffenen Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer kompletten Rücknahme der Öffnungen die Inanspruchnahme der betroffenen Angebote strikt von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig zu machen.

Die Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 18. April 2021.

Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen wird die Corona-Notbremse mit klaren Regelungen fest in der Verordnung verankert. Die regionale Differenzierung berücksichtigt dabei das zunehmend unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Städten und Kreisen:

Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einer Stadt oder einer kreisfreien Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder Test-Option. Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit der neuen Fassung der Verordnung zieht Nordrhein-Westfalen die Corona-Notbremse – und eröffnet gleichzeitig Perspektiven. Die nordrhein-westfälische Variante hat zwei große Vorteile: Auf der einen Seite können betroffene Kreise und kreisfreie Städte die Notbremse ziehen und das öffentliche Leben wieder runterfahren. Auf der anderen Seite gilt: Die Test-Option wirkt wie ein Fangnetz für Coronainfektionen. Sie bietet den Anreiz für die Bevölkerung sich testen zu lassen und gleichzeitig können unerkannte und asymptomatische Coronainfizierte erkannt und frühzeitig rausgefiltert werden. Denn: Jeder positive Schnelltest zieht einen PCR-Test nach sich. So können wir gerade bei diffusen Infektionsgeschehen das Virus besser und zielgenauer bekämpfen.“

Diese Regelungen gelten entsprechend auch über die Osterfeiertage. „Der Appell bleibt: bleiben Sie auch über die Osterfeiertage zuhause, verreisen Sie nicht, halten Sie sich weiter an die AHA-Regeln“, so Minister Laumann. „Es kommt im Kampf gegen das Virus weiterhin auf jeden Einzelnen an. Hinzu kommt: Der Bund hat große Mengen an Impfdosen angekündigt. Das stimmt mich sehr zuversichtlich. Dann können wir auch beim Impfen nochmal einen Gang hochschalten.“

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 29. März 2021 im Überblick:

7-Tages-Inzidenz  <1007-Tages-Inzidenz >100 ohne Test-Option7-Tages-Inzidenz > 100 mit Test-Option
KontaktbeschränkungenTreffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Ausnahme bei den Ostertagen (1.-5. April): hier gelten die Regelungen wie bei einer Inzidenz 50-100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezähltTreffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Ausnahme bei den Ostertagen (1.-5. April): hier gelten die Regelungen wie bei einer Inzidenz 50-100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt
Bibliotheken/Archive etc.Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig.Der Betrieb ist auf die Abholung und Auslieferung bestellter oder abholbarer Medien sowie deren Rückgabe beschränkt.Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Museen, Ausstellungen, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten u.ä.Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen.Der Betrieb ist untersagt.Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Zoos und Tierparks. Landschaftsparks mit ZutrittsregelungDer Betrieb von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.Der Zutritt zu geschlossenen Ausstellungsräumen ist für Besucher nicht gestattet.Der Betrieb von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Handels-
einrichtungen, die über den täglichen Bedarf hinausgehen
Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (Lebensmittel, Dogerien, Blumenläden etc.)  dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig.Der Betrieb nicht privilegierter Geschäfte ist untersagt.Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (Lebensmittel, Dogerien, Blumenläden etc.)  dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Körpernahe DienstleistungenKörpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind untersagt. Davon ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurleistungen, Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung.Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Weitere Regelungen bei abweichenden Inzidenzen
Neben den landesweit geltenden „Notbremse-Maßnahmen“ prüfen Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und über dem Landesdurchschnitt liegt oder in denen sonst besondere kritische infektiologische Umstände vorliegen, auch weiterhin, ob aus besonderen Gründen über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sie können diese in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.

Weitere Änderungen in der Coronaschutzverordnung sind:

  • Schwimmbäder dürfen für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen.
  • Der Betrieb von Sonnenstudios ist – weil hier keine Dienstleistung von Mensch zu Mensch erbracht wird und nach aktueller einschlägiger Rechtsprechung in Hamburg – bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig.

Weitere Informationen unter www.land.nrw.

Echt Dorsten – Online Infoabend für Unternehmen

123

By Schmitz,

Am 31.03.2021 um 19:00 Uhr präsentiert das Team von Echt Dorsten im Facebook Live Event, den Dorstener Unternehmern den aktuellen Stand, das Konzept und die Möglichkeiten des zukünftigen Stadtportals. Zudem werden die Vergünstigungen für die Initial-Unternehmen vorgestellt.

„Echt Dorsten“, so heißt das neue Onlineportal für Dorsten. Unternehmen, Vereine, Ehrenamt und alle, die in Dorsten Produkte und Dienstleistungen anbieten oder einfach nur etwas Interessantes zu berichten haben, können hier demnächst  ihre Angebote einstellen und Infos, Termine, etc. veröffentlichen.

Weitere Informationen unter www.echtdorsten.de bzw. www.facebook.com/echtdorsten/