Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil konsequent um

123

By Schmitz,

Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2021 zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.

Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.

Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.

Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“

Die aktuellen Verordnungen finden Sie wie gewohnt auf unserer Sonderseite Corona oder unter www.land.nrw/corona.

Quelle: Land NRW

Wirtschaftsförderung lud Spediteure zu einem Workshop über „grünen Wasserstoff“

123

By Schmitz,

45 Spediteure und Interessierte konnte die Dorstener Wirtschaftsförderung WINDOR nun zu einer digitalen Fortsetzung des Forums „EnergieTisch.Logistik“ begrüßen. In dieser Austauschplattform zu Energiethemen ging es diesmal um das Thema Wasserstoff als Antriebsenergie für den Schwerlastverkehr.

Die Grundlagen zu Wasserstoff und warum sich der Einsatz von grünem Wasserstoff insbesondere im Schwerlast-Lkw anbietet, erläuterte Dr. Frank Koch von der EnergieAgentur.NRW den 45 Teilnehmern mit seinem ausgesprochen tiefgreifenden Wissensschatz.

Anschließend berichteten Viktor Carp von H2Energy über den Start der Hyundai-Wasserstoff-Lkw-Flotte und der Versorgung mit grünem Wasserstoff in der Schweiz sowie Stefan Ziegert über die alternativen Antriebslösungen von Scania.

Das Vorgehen beim Ausbau der Wasserstoff-Tankstellen in Deutschland und die weiteren Planungen erläuterte Falk Schulte-Wintrop von H2-Mobility. Die Aktivitäten des Wasserstoff-Netzwerks HyExperts Region Emscher-Lippe erläuterte Johannes Kuhn von EMCEL und bot den interessierten Unternehmern an, sich in dieses Netzwerk einzuklinken und die Vorteile zu nutzen. Mit einem Gedankenaustausch per Mindmap schloss dieser digitale Workshop und bot einen sehr guten Start in das Wasserstoffzeitalter.

Wer mehr über das Thema Wasserstoff in der Logistik-Branche erfahren möchte, kann sich unter der Infoseite „alternative Antriebe – Wasserstoff“ genauer informieren sowie einen Ansprechpartner finden.

Weitere Informationen zum WINDOR EnergieTisch finden Sie hier.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird verlängert

123

By Schmitz,

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 auszuweiten. Damit sind zahlreiche Verbesserungen für die Betriebe verbunden.

Eine gute Berufsausbildung ist nach wie vor der wichtigste Baustein für den Start in ein erfolgreiches Berufsleben. Deshalb sollen möglichst alle jungen Menschen, die dies wollen, auch in diesen Krisenzeiten eine Berufsausbildung beginnen, weiterführen und auch erfolgreich abschließen können.

Daher hat das Bundeskabinett am 17.03.2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal, dass sie die weiterhin bestehenden Herausforderungen für die betriebliche Berufsausbildung sehr ernst nimmt und in ihren Unterstützungsbemühungen auch für das kommende Ausbildungsjahr nicht nachlässt.

Die Corona-Krise stellt viele Ausbildungsbetriebe vor besondere Herausforderungen und trifft damit auch viele junge Menschen, die vor dem Beginn einer Berufsausbildung stehen oder die sich in einer Ausbildung befinden. Wir müssen in dieser Krise nicht nur um jeden Arbeitsplatz, sondern auch um jeden Ausbildungsplatz kämpfen.

Deshalb hat die Bundesregierung den mit dem Bundesprogramm gespannten Schutzschirm für Auszubildende länger aufspannt und verbreitert. Das Programm nimmt jetzt auch das Ausbildungsjahr 2021/2022 in den Blick, um die langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise zu verringern und den Ausbildungsmarkt weiter zu stärken. Außerdem wird das Programm einem größeren Kreis von Betrieben zugänglich gemacht.

In diesem Jahr stehen hierfür 500 Millionen Euro bereit, und für das Jahr 2022 wurden 200 Millionen Euro reserviert.

Erhöhung der Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden, Ausweitung der Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit

Dafür werden die Förderungen im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie deutlich verbessert:

  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 2. 000 Euro auf 4. 000 Euro erhöht.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht.
  • Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, soll verbessert werden. Zukünftig soll es deshalb nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Außerdem wird ein Lockdown-11-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
  • Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, sind auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vorgesehen; die Förderhöhe wird auf 6.000 Euro verdoppelt. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Förderung von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung und Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungslehrgängen

In der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesbildungsministeriums sind Verbesserungen bei der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung vorgesehen.

Die Fördervoraussetzungen werden flexibilisiert, die Förderbeträge werden laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht und die Förderung wird einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht. So ist künftig auch die Förderung des Auszubildende zeitweise abgebenden Stammausbildungsbetriebes möglich:

  • Zur Unterstützung einer oder mehrerer aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird nun ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt.
  • Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden oder – unabhängig von der Größe – der aufnehmende Betrieb oder ein Bildungsträger bspw. eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte.
  • Die Mindestdauer der förderfähigen Auftrags- und Verbundausbildung beträgt künftig nur noch vier Wochen.
  • Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.

Auftrags- und Verbundausbildung bietet sich immer dort an, wo z.B. aufgrund von Kurzarbeit oder infolge der durch das Infektionsgeschehen bedingten zeitlich befristeten Betriebsschließungen die notwendigen Voraussetzungen fehlen, um alle Lehrinhalte abzudecken. In diesen Fällen kann ein Bildungsträger oder ein anderes Unternehmen je nach Vereinbarung einen oder mehrere Teile der Ausbildung übernehmen. Mehr Informationen zur Verbundausbildung finden Sie hier.

Um Auszubildende noch stärker bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung unter die Arme zu greifen, sollen im Jahr 2021 außerdem besonders pandemie-betroffene Betriebe mit Zuschüssen zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge unterstützt werden, wenn sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen -auch digitalen – Lehrgängen zur Verfügung stellen. Dafür können Ausbildungsbetriebe je Auszubildender/n einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang erhalten, maximal jedoch 500 Euro.

Die entsprechenden Änderungen der Zweiten Förderrichtlinie erfolgen schnellstmöglich. Mit dem Inkrafttreten der geänderten zweiten Förderrichtlinie können diese Förderungen demnächst bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie in Kürze auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

 

Quelle: www.bmbf.de

Corona-Schnelltests: Über 30 Teststellen sind im Kreis bereits beauftragt

123

By Schmitz,

Wer sich mit einem kostenlosen Schnelltest auf das Corona-Virus testen lassen möchte, hat dafür ab Montag die Möglichkeit in vielen Teststellen im gesamten Kreisgebiet.

An der Vestlandhalle in Recklinghausen wird Montagnachmittag erstmals in einem Durchfahrtzentrum getestet, das das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Auftrag des Kreises betreiben wird.

„Wir wollen sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot auch wirklich an sieben Tagen in der Woche nutzen können. Das geht an diesem Schnelltest-Zentrum. Es ist gut, dass wir dabei auf unseren bewährten Partner DRK zählen dürfen“, sagt Landrat Bodo Klimpel.

Für diese Testmöglichkeit ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies soll ab Montagvormittag möglich sein.

Zusätzlich zu dem Durchfahrtzentrum für alle Bürger des Kreises wird es in allen zehn Städten Schnelltest-Angebote von unterschiedlichen Anbietern geben. Die eingereichten Anträge werden derzeit geprüft und die Beauftragungen erteilt. Die Übersicht über die ersten bereits zugelassenen Schnelltest-Stellen gibt es auf www.kreis-re.de/coronatest. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert, da stetig weitere Teststellen ihre Zulassung bekommen. Hinterlegt sind auch Kontaktmöglichkeiten für die Anmeldung zu den Schnelltests bei den unterschiedlichen Anbietern.

Am Sonntag hatten ehrenamtliche Teams des DRK, Technischen Hilfswerks (THW) und der Löschzug Altstadt der Feuerwehr Recklinghausen das Durchfahrtzentrum auf dem Parkplatz der Vestlandhalle aufgebaut. Am Donnerstag kommt ergänzend noch ein Container hinzu.

Übersicht aller Teststellen auf www.kreis-re.de/coronatest

 

Quelle: Kreis Recklinghausen

Woche der Ausbildung der Agentur für Arbeit

123

By Schmitz,

Die Agentur für Arbeit  Recklinghausen veranstaltet vom 15.-19. März 2021 kreisweit die „Woche der Ausbildung“.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die 2021 ausbilden möchten, können – sofern noch nicht geschehen – ihre offenen Ausbildungsstellen unter 02361/40-1909 oder recklinghausen.ausbildung@arbeitsagentur.de melden. Die Agentur für Arbeit Recklinghausen wird passende Bewerber auswählen und den Kontakt zu den Unternehmen herstellen.