SMART REGION – Netzwerkabend

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By Schmitz,

SMART REGION lädt zum kostenfreien Online-Netzwerkabend  „SMART REGION Emscher-Lippe verbindet – Der Netzwerkabend“ am Dienstag, 23. März 2021 ein.

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Worum es geht
Die Emscher-Lippe-Region ist voller spannender und innovativer Unternehmen und Institutionen, die sich alle in den verschiedenen Phasen der Digitalisierung und der digitalen Transformation befinden. Diese Akteure stellen entweder ihre gesamte Organisation neu auf oder müssen ihre Geschäftsmodelle und Produkte zeitgemäß ausrichten.

Das Netzwerk der SMART REGION Emscher-Lippe möchte den Austausch zwischen diesen Akteuren fördern, die Themen der Digitalisierung greifbarer machen und Sie konkret dabei unterstützen, Partner zu finden und neue Impulse für Ihre Organisation mitzunehmen.

Hierfür haben wir für diesen Abend Saban Ünlü, CEO der Firma NetTrek sowie Carsten Bieker, CFO der Firma REFINE IT gewinnen können. Sie geben exklusive Einblicke in ihre Unternehmen und berichten darüber, wie sie selbst den Weg durch das digitale Zeitalter beschreiten.

Die NetTrek GmbH & Co. KG ist seit 2000 am Markt und versteht sich als Kompetenzzentrum für Softwareinnovationen. Sie unterstützen Unternehmen bei der digitalen Transformation, sei es zu den Themen IoT, Big Data, Deep Learning oder Digital Twins. Dazu zählen auch die Vorzüge von Predictive Maintenance, Product-Lifecycle-Management, Remote Services, Augmented Realitiy und Smart Factory.

Die REFINE IT GmbH ist ein Startup des Ruhrgebiets und gründete sich 2019. Sie setzen neueste Technologien ein, um schnell und agil Lösungen zur Beschleunigung und Automatisierung von Geschäftsprozessen zu entwickeln. Die Anwendungsgebiete erstrecken sich dabei über Microsoft Azure, SQL Server, Microsoft Exchange, Graph oder Open Data Protocol (oData).

Im Anschluss an die Vorträge laden wir alle Teilnehmenden zum angeregten Netzwerken ein. Hierfür werden mehrere digitale Räume eröffnet, um sich auch im kleineren Kreis austauschen zu können.

Details zum Online-Netzwerkabend
Titel:SMART REGION Emscher-Lippe verbindet – Der Netzwerkabend
Datum/Zeit:Dienstag, 23. März 2021 / ab 17.15 Uhr – 19:00 Uhr
findet statt als:Zoom-Meeting

Die Login-Daten bzw. den Login-Link erhalten Sie
2 Tage vor dem Veranstaltungstag per E-Mail, Login ab 17.15 Uhr

Referenten:Saban Ünlü – Geschäftsführer NetTrek GmbH & Co. KG

Carsten Bieker – CFO REFINE GmbH

Mike Bierwas – Digitalisierungsmanager in der SMART REGION Emscher-Lippe

Matthias Vaterrodt – Projektmanager TÜV NORD Digital Academy

Format:Interaktive Aktionen unterstützt durch das Arbeiten mit digitalen Tools (ZOOM & MIRO)
Technik:Für einen leichteren Austausch und eine bessere Vermittlung der Inhalte, bitten wir alle Teilnehmer mit Audio und Video beim Online-Netzwerkabend teilzunehmen und die dafür nötige Ausstattung vorzuhalten.
Preis:kostenfrei
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich ist! Bei Nicht-Teilnahme ohne vorherige Absage (mind. 2 Tage vor der Veranstaltung) und ohne eine Ersatzperson zu benennen, behalten wir uns vor eine Ausfallpauschale i. H. v. von 50,- € zu erheben.
Zeitlicher Ablauf
ab 17.15 UhrLogin über Zoom
17:30 UhrBegrüßung und kurze Einführung in den Abend
17:35 UhrVorstellung SMART REGION Emscher-Lippe
17:45 UhrKurze Vorstellungsrunde aller Teilnehmenden
18:05 UhrKurzvortrag Sban Ünlü (NetTrek GmbH & Co. KG) – Thema
18:25 UhrKurzvortrag Carsten Bieker (REFINE IT GmbH) – Thema
18:45 UhrVorstellung der Netzwerkräume und Überleitung ins Netzwerken
19:00 UhrOffizielles Ende (Die Netzwerkräume bleiben bis 19:30 Uhr geöffnet)

→  Alle Infos zum Netzwerkabend und Anmeldung

→  Zur Übersicht aller Veranstaltungen aus unserer Reihe „digital denken. smart vernetzen.“

Fragen zur Workshop- und Netzwerkreihe sowie zur SMART REGION Emscher-Lippe und deren weitere Angebote werden telefonisch unter 02366 1098-32 beantwortet.

Bundesförderprogramm zur Unternehmensberatung

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Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen.

Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.

Hinweis

Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert.

Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben. Sie müssen allerdings die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung ab 08. März

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Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst.

Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen. Danach können weitere Öffnungen bereits am 22. März erfolgen. Die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. Die Landesregierung prüft darüber hinaus, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit Blick auf die Mutationen gilt weiter das Gebot der Vorsicht. Wir müssen die Infektionszahlen im Blick behalten, aber die wirtschaftlichen, psychischen und sozialen Schäden dürfen uns nicht kalt lassen. Wir brauchen einen Perspektivwechsel weg vom pauschalen Schließen hin zu einer fokussierten und kontrollierten Sicherheit. Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die aktuelle Infektionslage lässt es zu, dass wir uns behutsam an Öffnungen herantasten können. Aber: Die Mutationen verbreiten sich zunehmend. Wichtig ist nun, dass wir weiterhin diszipliniert bleiben und vorsichtig von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen. Gleichzeitig nehmen wir bei den Impfungen in Nordrhein-Westfalen ordentlich Fahrt auf.“

Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Friseure am 1. März haben sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geeinigt. Für Nordrhein-Westfalen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 bedeutet das, dass ab dem 8. März der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig ist. Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit entsprechen Hygienekonzepten wieder öffnen.

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick:

Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Maskenpflicht
Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.

Handel
Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.

Kultur und Freizeitstätten
Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.

Sport
Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Dienstleistungen
Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

Musik- und Kunstschulen
Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.

Weitere INformationen unter www.land.nrw/corona

 

Quelle: Land NRW

Onlineportal Echt Dorsten steht in den Startlöchern

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By Schmitz,

„Echt Dorsten“, so heißt das neue Onlineportal für Dorsten. Unternehmen, Vereine, Ehrenamt und alle, die in Dorsten Produkte und Dienstleistungen anbieten oder einfach nur etwas Interessantes zu berichten haben, können hier demnächst  ihre Angebote einstellen und Infos, Termine, etc. veröffentlichen.

Die Initiative Dorstener Unternehmen startete im Frühjahr 2020. Es folgte eine frühe Einbindung von WINDOR und „Sag ja zu Dorsten“ als Projektpartner. Die Grundidee: Schaffung eines lokalen Online-Portals für Dorsten als Antwort auf die wirtschaftlichen Herausforderungen von Unternehmen durch die Coronakrise. Die anfänglich klassische Ausrichtung auf Unternehmen (Handel, Dienstleistung, Handwerk, etc.) zur Unterstützung des klassischen (Offline-) Angebots durch digitale Sichtbarkeit (Visitenkarte, Onlineshop, Lieferservice, etc.) hat sich inzwischen auf weitere Themen und Zielgruppen, u.a. geplante Einbindung in das Stadtmarketing, Schaffung einer Stadtmarke „Echt Dorsten“, Einbindung von Vereinen, Ehrenamtlichen, etc., ausgeweitet.

Mittelfristiges Ziel ist die Schaffung eines Stadtportals für Dorsten.

Die technische Entwicklung für die erste Phase (Unternehmen) ist fertig, das Onboarding hat begonnen. Unternehmen können sich zurzeit schon eintragen lassen, der offizielle Start mit der Online-Schaltung des Portals ist im Frühsommer 2021 geplant.

 

Interessierte Unternehmen können sich gerne bei WINDOR für weitere Infos melden. Ansprechpartner: Arno Schade

 

Weitere Infos: www.echtdorsten.de