Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen!

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By Schmitz,

Die Corona-Pandemie stellt die Wirtschaft insgesamt und somit auch die Unternehmen in Dorsten derzeit vor enorme Herausforderungen.

Um unter den aktuellen Rahmenbedingungen am Markt bestehen zu können, müssen Arbeitsabläufe und Prozesse teilweise angepasst sowie neue marktfähige Strukturen und Produkte geschaffen werden. Diese Transformation und die rasanten Entwicklungen in der Digitalisierung stellen an Unternehmen zum Teil ganz neue Anforderungen und erfordern auch bei den Beschäftigten die Entwicklung neuer Kompetenzen.

Die berufliche Professionalität und flexible Einsatzfähigkeit der Beschäftigten sind ein Garant für einen langfristigen Unternehmenserfolg. Dies setzt voraus, dass sich die Beschäftigten durch Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung den Anforderungen des Marktes flexibel anpassen können. Wer daher heute bei seinen Beschäftigten auf lebenslanges Lernen setzt, ist für die Zukunft gut gerüstet. Wir möchten die Dorstener Unternehmen dabei gerne unterstützen!

Mit dem neuen Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) hat der Gesetzgeber zum 01. Januar 2021 die finanzielle Förderung von Unternehmen und Betrieben für Weiterbildungen während der Kurzarbeit ausgeweitet.

So ist z.B. eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auch über den 30.06.2021 hinaus bis zu 100% möglich, wenn Beschäftigte

  • an einer mehr als 120 Stunden umfassenden Qualifizierung bei einem zugelassenen Bildungsträger (Variante 1) oder
  • an einer Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bei einer dafür geeigneten Bildungseinrichtung (Variante 2)

teilnehmen.

Bei Qualifizierungen nach Variante 1 werden zudem die Lehrgangskosten bis zu 100% in pauschalierter Form je nach Größe Ihres Betriebs erstattet.

Eine Förderung von Qualifizierungen ist auch für Betriebe möglich, die sich aktuell nicht in Kurzarbeit befinden. Auch hier bietet die Agentur für Arbeit interessante Unterstützungsmöglichkeiten für Betriebe. Das Team der Agentur für Arbeit in Dorsten beantwortet gerne Ihre Fragen!

Bundesweite Notbremse auch im Kreis Recklinghausen

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By Schmitz,

Die Bundesnotbremse ist beschlossen. Vorbehaltlich der offiziellen Feststellung durch das Land, mit der im Laufe des Tages noch zu rechnen ist, gelten ab Samstag, 24. April, um 0 Uhr die neuen Corona-Regeln.

Da die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen seit einigen Tagen knapp unter 200 liegt, überschreitet sie die in dem Bundesgesetz festgelegten Grenzwerte deutlich. Wenn ein Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag ergänzende Schutzmaßnahmen, ab einer Inzidenz über 165 gelten besondere Maßnahmen in Schulen und Kitas.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen von Bund und Land werden die Allgemeinverfügungen des Kreises zum Einkaufen mit Testoption und zu den Schulen aufgehoben. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bleibt bestehen.

Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht
– Private Kontakte: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen. Diese Regelung gilt ab sofort auch im privaten Raum.
– Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
– Schulen: Distanzunterricht (Ausnahmen für Abschlussklassen etc. möglich)
– Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
– Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (click & collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden)
– Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
– Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen
– Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test)
– Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich

Weitere Informationen zu den Regeln der Bundesregierung sind unter www.bundesregierung.de zu finden. Der Wortlaut des Bundesgesetzes mit allein Details ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: www.bgbl.de/produkte/bevoelkerungsschutzgesetz.html zu finden.

Informationen zu den Regeln in den Kitas gibt es beim Land unter www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern. Dort ist auch die Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf zu finden und ergänzende Informationen, wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen kann.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Von der Zeche zum europäischen Distributionszentrum für Levi Strauss & Co.

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By Schmitz,

Die RAG Montan Immobilien GmbH veräußert große Teile des Industrieparks Große Heide Wulfen in Dorsten.

Der US-amerikanische Denim Leader für Jeanswaren wird ab Ende 2023 von Dorsten aus den europäischen Markt beliefern.

Im Industriepark Große Heide Wulfen in Dorsten wird bis Ende 2023 das Distributionszentrum von Levi Strauss & Co. für den europäischen Markt entstehen. Der Industriepark entsteht auf dem rund 30 Hektar große Areal der 2001 stillgelegten ehemaligen Zeche Wulfen 1 / 2. Das börsennotierte Unternehmen Levi Strauss & Co. wird von dort die Warenlogistik von Kleidung und Accessoires für den europäischen Markt organisieren und verschiedene Handelsbranchen beliefern. Am Standort in Dorsten-Wulfen sollen bis zu 650 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Verkäufer der rund 15 Hektar großen Fläche für das Distributionszentrum ist die RAG Montan Immobilien, die gemeinsam mit der Stadt Dorsten und der Wirtschaftsförderung WINDOR den Industriepark Große Heide Wulfen geplant hat und jetzt realisiert. Das teilten die beteiligten Unternehmen und die Stadt Dorsten jetzt mit.

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„Wir begrüßen Levi Strauss & Co. sehr herzlich in Dorsten. Dass in unserer Stadt bis zu 650 neue Arbeitsplätze entstehen, ist eine großartige Nachricht. In den zu jeder Zeit sehr konstruktiven Gesprächen haben die Verantwortlichen zudem versichert, dass sie allein beim Bau des großen Gebäudekomplexes auch auf die Unterstützung von Dorstener Unternehmen setzen werden.“ Bürgermeister Tobias Stockhoff

Michael Kalthoff, Finanzvorstand der RAG Aktiengesellschaft und Vorsitzender der Geschäftsführung der RAG Montan Immobilien, bewertet die Ansiedlung von Levi Strauss & Co. außerordentlich positiv: „Diese Standortentscheidung zeigt, wie attraktiv unsere Region mitten in Europa für Investoren ist. Wir, die RAG, sorgen als verlässlicher Partner für Zukunft auf unseren ehemaligen Bergbaustandorten und sind uns damit der Verantwortung auch nach dem Ende des aktiven Steinkohlebergbaus bewusst: Wir schaffen neues Leben auf ehemaligen Zechen.“

Die RAG Montan Immobilien hat als Eigentümer der ehemaligen Bergwerksfläche Ende vergangener Woche im ersten Schritt ein Grundstück im Industriepark in der Größe von 15 Hektar an die Düsseldorfer Firma Delta Projektentwicklung & Management GmbH verkauft. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Zusätzlich hat Delta noch eine Kaufoption auf eine vier Hektar große Fläche angemeldet. Parallel zum Grundstückserwerb hat Delta einen langfristigen Mietvertrag für die Flächen mit Levi Strauss & Co. finalisiert.

Levi Strauss & Co. beabsichtigt, den Bau der Anlage noch in diesem Jahr zu beginnen und den Betrieb bis Ende 2023 aufzunehmen. Dabei verpflichtet sich das Handelsunternehmen, dass Bau und Betrieb unter hohen Nachhaltig-keitsstandards erfolgen. So strebt Levi Strauss & Co. an, das neue Distributionszentrum nach einem LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) und C2C (Cradle-to-Cradle-Certified-Product-Standard) Anspruch zu betreiben, um damit seiner hohen, gesellschaftlichen Vorbildfunktion gerecht zu werden.

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„Für unser nachhaltiges Engagement spricht auch unsere Standort-entscheidung. In Dorsten verbrauchen wir keinen weiteren Freiraum, sondern wir haben uns bewusst mit unserer Neuansiedlung für eine brachliegende Industriefläche entschieden. Mit dieser Revitalisierung leisten wir einen weiteren Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit und zum Schutz der wertvollen Ressource Boden,“ erklärt Torsten Müller von Levi Strauss & Co., in Europa zuständig für die Logistik und für das Projekt in Dorsten. In der ersten Betriebsphase des Distributionszentrum plane Levi Strauss & Co. mit etwa 100 Beschäftigten, die bis zur vollen Kapazität des Centers potenziell auf bis zu 650 Beschäftigte ansteigen soll.
Neben Dorstens Bürgermeister Tobias Stockhoff zeigt sich auch Markus Funk, Geschäftsführer von WINDOR, sehr zufrieden:

„Wir freuen uns sehr, dass sich ein weltweit bekanntes Unternehmen, in der Kleidungsbranche sogar eines der bekanntesten überhaupt, dazu entschieden hat, in Dorsten ein Distributionszentrum zu bauen. Da es kein reines Verteilzentrum sein wird, werden dort Arbeitsplätze verschiedenster Ausrichtungen entstehen. Natürlich freuen wir uns auch auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.“ Markus Funk, Geschäftsführer Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR)

Landrat Bodo Klimpel ist ebenfalls erfreut über die Zusage des Weltmarktführers für Jeans-Produkte: „Das ist eine tolle Nachricht für die gesamte Region. Gerade in diesen Zeiten die Aussicht auf neue Arbeitsplätze in dieser Größenordnung zu bekommen, spricht für den Standort und ist ein wichtiges, sehr positives Signal für die Menschen im Kreis Recklinghausen.“

Und die positive Entwicklung des Industrieparks Große Heide Wulfen wird nach Angaben der RAG Montan Immobilien weitergehen. Inzwischen seien auch die restlichen rund 10 Hektar Fläche im Industriepark für regionale Unternehmen reserviert, die die Flächen ebenfalls noch in diesem Jahr erwerben möchten.

Weitere Informationen

Ergänzend zu dieser gemeinsamen Pressemitteilung finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des Unternehmens zum Projekt in Dorsten unter: https://www.levistrauss.com/news/pressroom/

Über Levi’s®:

Die Marke Levi’s® ist der Inbegriff klassisch amerikanischen Styles und authentischer Coolness. Seit Levi Strauss 1873 in Kalifornien die Jeans erfand, gehören Levi’s® Jeans zu den bekanntesten Kleidungsstücken der Welt. Mit Pionier- und Innovationsgeist, der in der Bekleidungsindustrie seinesgleichen sucht, entwickelt Levi’s® das Markenportfolio bis heute kontinuierlich weiter. Das einzigartige Jeanswear- und Accessoires-Angebot ist in mehr als 110 Ländern erhältlich und ermöglicht es Menschen überall auf der Welt, ihrem persönlichen Stil Ausdruck zu verleihen. Weitere Informationen zu Levi’s® sowie den Produkten und Stores finden Sie unter: www.levi.com

Über Levi Strauss & Co.:

Levi Strauss & Co. ist eine der weltweit größten Brands für Bekleidung und ein Weltmarktführer für Denim-Produkte. Die Marke entwirft und verkauft Jeans, Casual Wear sowie Accessoires für Männer, Frauen und Kinder unter den Labels Levi’s®, Dockers®, Signature by Levi Strauss & Co.™ und Denizen®. Unsere Produkte sind in mehr als 110 Ländern erhältlich und werden von Modeketten, Kaufhäusern, Online-Stores sowie in weltweit etwa 3.000 Flagship-Stores und Shop-in-Shops verkauft. Der Nettoumsatz von Levi Strauss & Co. betrug im Finanzjahr 2018 5,6 Milliarden US-Dollar. Weitere Informationen gibt es unter: http://levistrauss.com

Ansprechpartner für das Projekt in Dorsten:

Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR)
GÜNTER ALEFF – Prokurist
Tel.: +49 2362 66 34 62 | Email: aleff@win-dor.de

Pressekontakte:

Levi Strauss & Co.:
SOPHIE PONET – Director of Corporate Affairs, Europe Mobil: +32 496 223 001 | Email: sponet@levi.com

RAG Montan Immobilien GmbH:
STEPHAN CONRAD – Pressesprecher
Tel.: +49 201 378 1872 | Email: stephan.conrad@rag-montan-immobilien.de

Stadt Dorsten:
CHRISTOPH WINKEL – stellv. Pressesprecher
Tel.: +49 2362 66 34 70 | Email: christoph.winkel@dorsten.de

Land verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis 26. April

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By Schmitz,

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeeinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung mit ihren bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100.

Außerdem werden in der Coronaschutzverordnung die rechtlichen Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte geschaffen. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern. Die Modellprojekte sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt. Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt.

 

Quelle: Land NRW

Kostenlose Gründungsberatung in Dorsten – neue Termine am 21. April 2021

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Das STARTERCENTER des Kreises Recklinghausen bietet in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR) am Mittwoch, 21. April 2021, in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr wieder individuelle Beratungsgespräche für Gründungswillige an.

Die kostenfreien Beratungen stehen allen Menschen offen, die sich über das Thema „Selbständigkeit“ grundsätzlich informieren möchten, sind insbesondere jedoch auch für diejenigen gedacht, die schon konkrete Vorstellungen über eine Existenzgründung haben und diese im Einzelgespräch weiter intensivieren und auf Umsetzungsfähigkeit prüfen lassen möchten.

Neben Tipps zur Businessplanerstellung, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und administrativen Notwendigkeiten können auch andere Themen wie z.B. Marketing, persönliche Voraussetzungen oder Kalkulation im Rahmen der Erstberatung behandelt werden.

Die Beratungsstunden finden aufgrund der aktuellen Situation per Telefon oder Videokonferenz statt. Genutzt wird das Programm „Zoom“. Eine Anmeldung ist erforderlich. Tel. 66 34 51. Die Einwahldaten bzw. Telefonnummer werden nach Anmeldung mitgeteilt.

Weitere Informationen zum Thema „Existenzgründung“ erhalten Sie auch unter Tel. 02362 / 66 34 60 (Herr Arno Schade).