Spätere Rückzahlung von Corona-Soforthilfe möglich

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By Schmitz,

Die Landesregierung beschließt Rückmeldephase und deutliche Fristverlängerung für mögliche Rückzahlungen um ein Jahr bei der NRW-Soforthilfe.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „In einem beispiellosen Kraftakt haben Bund und Land die nordrhein-westfälische Wirtschaft in der Corona-Krise mit Zuschüssen in Höhe von 9,4 Milliarden Euro unterstützt. Hinzu kommen Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro. Diese Hilfen tragen dazu bei, dass viele Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ihr Überleben sichern konnten und können. Mit Blick auf die zum Teil noch andauernde Pandemie bedingten Einschränkungen für Betriebe wird die Frist für mögliche Rückzahlungen bei der Soforthilfe um ein Jahr auf Ende Oktober 2022 verlängert.“

„Neben den unterschiedlichen Zuschüssen und Finanzhilfen haben wir die betroffenen Unternehmen mit gezielten steuerlichen Maßnahmen in einem Umfang von fast 22 Milliarden Euro zeitweise entlasten können“, zieht Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, eine Zwischenbilanz der steuerlichen Maßnahmen zur Krisenbekämpfung. „Mit diesen unmittelbar wirksam werdenden Maßnahmen wie Steuerstundungen und der vereinfachten Herabsetzung von Steuervorauszahlungen stärken wir die Liquidität von Unternehmen, um Arbeitsplätze zu sichern und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken.“ Diese Maßnahmen können in den kommenden Monaten weiterhin genutzt werden.

Zu den 9,4 Milliarden Euro aus Zuschüssen aus dem NRW-Rettungsschirm und Bundesmitteln addieren sich Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von über einer Milliarde Euro sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen der NRW.BANK von rund 400 Millionen Euro sowie 12 Milliarden Euro durch die bundeseigene KfW in Nordrhein-Westfalen.

Damit auch weiterhin möglichst viele Existenzen gesichert werden können, hat die Landesregierung nun eine verbesserte Umsetzung des Rückmelde- und Rückzahlungsverfahrens bei der NRW-Soforthilfe beschlossen, um den Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfängern bestmöglich entgegen zu kommen. Zugleich startet die Härtefallhilfe.

Bilanz der Corona-Hilfen

NRW-Soforthilfe: Allein im Rahmen dieses Programms wurden auf von Ende März bis Ende Mai 2020 gestellte Anträge rund 4,5 Milliarden Euro an etwa 430.000 Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Bundesprogramm dabei mit den Bezirksregierungen umgesetzt und insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zusätzlich zur Verfügung gestellt. Bereits in der ersten Aprilwoche konnten drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen ausbezahlt werden.

Überbrückungshilfen: Im Rahmen der an die Soforthilfe anschließenden Überbrückungshilfe I haben Bund und Land rund 34.200 Antragstellerinnen und Antragstellern weitere 364 Millionen Euro gewährt und aus der Überbrückungshilfe II nochmals 702 Millionen Euro auf 57.700 genehmigte Anträgen hin ausgezahlt. Derzeit werden noch Bewilligungen in der Überbrückungshilfe III ausgesprochen: Bislang sind hier ca. 32.300 Anträge bewilligt und rund 1,5 Milliarden Euro an die Betroffenen geflossen. Anstelle der Überbrückungshilfe III können Solo-Selbstständige und Kapitalgesellschaften wahlweise auch die Neustarthilfe beantragen. Auf etwa 29.900 bewilligte Anträge hin wurden hier bisher 187 Millionen Euro ausgezahlt.

Novemberhilfe/Dezemberhilfe: In der Novemberhilfe kommen darüber hinaus bereits über eine Milliarde Euro Auszahlungen auf 63.800 bewilligte Anträge. Insgesamt haben die Bezirksregierungen bisher 94 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Bei der Dezemberhilfe wurden rund 59.000 Anträge mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro bereits genehmigt. Die Bezirksregierungen haben damit 87 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Anträge auf November- und Dezemberhilfe konnten noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.

Bürgschaften: Seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnen die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sowie das Landesbürgschaftsprogramm eine stark erhöhte Nachfrage nach ihren Angeboten. Die Bürgschaftsbank hat seither über 600 Anträge zur Absicherung eines Kreditvolumens von 257 Millionen Euro bewilligt und damit ein Bürgschaftsobligo von rund 192 Millionen Euro übernommen. Aus dem Landesbürgschaftsprogramm konnten 60 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von 731 Millionen Euro, davon 588 Millionen Euro Bürgschaftsobligo, bewilligt werden. Darüber hinaus hat sich Nordrhein-Westfalen an sechs Bund-Länder-Bürgschaften mit einem Volumen von über 813 Millionen Euro beteiligt.

NRW.BANK-Programme: Um Förderlücken zu schließen, hat die NRW.BANK 2020 u.a. die Programme NRW.Start-up akut und NRW.BANK.Infrastruktur Corona neu eingeführt. Bei Start-up akut handelt es sich um ein Wandeldarlehen der NRW.BANK, das sich an durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigte Jungunternehmen in der Seed- oder Start-up-Phase richtet. Bis zum 31. März 2021 haben 124 Start-ups auf das Förderprogramm zugegriffen und Finanzierungen im Volumen von mehr als 23 Millionen Euro erhalten. NRW.BANK.Infrastruktur Corona ist ein Förderprogramm für Betriebsmitteldarlehen mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Antragsberechtigt sind neben gewerblichen auch öffentliche und gemeinnützige Unternehmen. Bis Ende März 2021 ist es in 14 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 363 Millionen Euro in Anspruch genommen worden.

Bilanz der steuerlichen Entlastungen

Die Landesregierung unterstützt nordrhein-westfälische Firmen, die unter der Krise leiden, seit mehr als einem Jahr effektiv mit steuerlichen Maßnahmen. Für das Jahr 2020 summieren sich die Herabsetzungen der Steuervorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf rund 6,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 kamen in der ersten Jahreshälfte etwa 7,5 Milliarden Euro hinzu. Die Finanzämter im Land gewährten darüber hinaus bis dato Stundungen im Volumen von über 7,3 Milliarden Euro.

Eine bundesweite Vorreiterrolle übernahm Nordrhein-Westfalen mit seinem Vorstoß zur Möglichkeit der Erstattung der Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer. Hier sicherten Erstattungen von rund 1,7 Milliarden Euro die Liquidität von fast 75.000 Unternehmen.

Den Erfolg bei den steuerlichen Maßnahmen führt Minister Lienenkämper jedoch nicht nur auf die Bandbreite der verschiedenen Erleichterungen und den damit verbundenen großen Adressatenkreis zurück. „Besonders wichtig war es uns, die entsprechenden Antragsformulare bewusst übersichtlich und bürgerfreundlich zu gestalten. Zum schnellen Abruf haben wir kurze, einfach verständliche Formulare auf unserer Homepage eingestellt, die teilweise nur eine Seite umfassen“, erläutert Lienenkämper. Dadurch können die Antragsteller online die zwingend erforderlichen Angaben machen und die finanziellen Hilfen auf den Weg bringen. Gleichzeitig sorgt die Finanzverwaltung durch flexible Organisation und hohe Priorität der Anträge in den Finanzämtern für eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung. „Hierfür haben wir viel positive Resonanz aus der Wirtschaft erhalten“, stellt Lienenkämper fest.

Im Einzelnen kommen die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen mit diesen steuerlichen Erleichterungen entgegen:

  • Zinslose Steuerstundungen
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachtes Verfahren für vorgezogenen Verlustabzug
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen

Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen kommen ebenfalls steuerliche Entlastungen zugute. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. „Das ist ein wichtiges Zeichen und ein Ausdruck des Respekts für all diejenigen, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft und den Schutz der Gesundheit einsetzen“, sagt Minister Lienenkämper.

Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Jahr federführend daran mitgewirkt, dass speziell für das Ehrenamt signifikante steuerliche Verbesserungen im neuen Jahressteuergesetz festgeschrieben werden konnten. Konkret helfen ehrenamtlich tätigen Menschen seit dem 1. Januar 2021 die folgenden Erleichterungen:

  • Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
  • Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
  • Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
  • Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden ist.

Kabinettbeschluss zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe
In Nordrhein-Westfalen haben alle rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 seit Dezember vergangenen Jahres die Möglichkeit, ihre im Förderzeitraum pauschal bewilligte Soforthilfe freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Damals wurden sie darüber informiert, dass die Landesregierung im Frühjahr 2021 nochmals auf diejenigen zukommt, die bis dahin noch nicht abgerechnet haben.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung nun beschlossen, dass die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass Mitte Juni 2021 erfolgen werden. Die Unternehmen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen. Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wird bis Ende Oktober 2022 verlängert.

Bund und Land starten die Härtefallhilfe NRW
Für Unternehmen und Selbstständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer, beginnend im Laufe dieser Woche über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht sein. Über die Förderhöhe und die Antragsberechtigung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eine im Wirtschaftsministerium eingerichtete Härtefallkommission, an der auch die Staatskanzlei sowie das Finanz- und das Arbeitsministerium beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie auf dem gemeinsamen Antragsportal der Länder www.haertefallhilfen.de.

Minister Pinkwart: „Mit der Härtefallhilfe und einer erneuten Verlängerung der Überbrückungshilfe III für weiterhin betroffene Unternehmen bis zum Jahresende 2021 leisten Bund und Land einen weiteren wichtigen Beitrag, um die Pandemie bedingten negativen Folgen für die Wirtschaft abzumildern und den Fortbestand möglichst vieler Betriebe zu sichern.“

Quelle: Land NRW

Neue Einreiseregelungen des Bundes ersetzen Landesregelungen

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Am Donnerstag, 13. Mai 2021, werden neue Einreiseregelungen des Bundes in Kraft treten, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen.

Dann gilt für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber durch die Übermittlung eines negativen Tests an die zuständige Behörde aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.

Allerdings ist nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden –  eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach Einreise möglich. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.
Weiterhin gilt für Einreisen auch Hochinzidenzgebieten die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen negativen Tests. Hiervon sind nur Durchreisende und Transportpersonal (bei Aufenthalten unter 72 Stunden) ausgenommen. Grenzpendler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen.

An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den landesweit über 6.000 Testzentren und anderen Teststellen wie Apotheken oder Ärzten kann die Testung vorgenommen werden.

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.

Die rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 12. Mai 2021 zu entnehmen.

Hintergrund:
Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

 

Quelle: Land NRW

Landesregierung reduziert Einschränkungen und eröffnet Perspektiven

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung reduziert angesichts sinkender Infektions- und steigender Impfzahlen zahlreiche Beschränkungen und schafft gleichzeitig einen belastbaren Rahmen für schrittweise Öffnungen.

Die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Rahmen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort. Die sinkenden Inzidenzwerte in ganz Nordrhein-Westfalen und die zunehmende Beschleunigung der Impfkampagne lassen jedoch erste vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 zu und eröffnen damit klare Perspektiven für den Sommer.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Für Entwarnung ist es noch zu früh. Die Pandemie ist noch nicht überwunden. Viele Menschen kämpfen noch immer auf den Intensivstationen um ihr Leben. Aber: Wir sehen einen deutlichen Hoffnungsschimmer. Seit Anfang Mai ist die 7-Tage-Inzidenz deutlich von 163,9 auf heute 116,1 gefallen. Auch die Fallzahlen der beatmeten Corona-Patientinnen und Corona-Patienten sind seit dem 1. Mai um rund sieben Prozent auf nunmehr 781 gesunken. Zudem haben inzwischen mehr als ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits die Erstimpfung erhalten. Daher können wir nun vorsichtig und mit Augenmaß wichtige Öffnungsschritte gehen, auf die wohl fast alle sehnsüchtig warten.“

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Es ist erfreulich, dass die Inzidenzwerte derzeit stark rückläufig sind. Dies ist auch eine gute Nachricht für das wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen: Für die Gastronomie und Hotellerie wird dadurch die Rücknahme von Einschränkungen möglich, auf die viele lange gewartet haben. Für den Einzelhandel sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen – und für Messen erhalten Veranstalter und Aussteller endlich eine Planungsgrundlage.”

Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. Fallen die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, erfolgen Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren. Die erste Stufe mit vorsichtigen Öffnungen gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

Folgende Stufen sieht die Coronaschutzverordnung künftig vor:

Inzidenz >100
(Bundesnotbremse)
Stufe 1
Inzidenz 100-50
Stufe 2
Inzidenz < 50
Ausgangs-beschränkungenAusgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmenkeine Ausgangs-
beschränkungen
keine Ausgangs-
beschränkungen
Kontakt-beschränkungenTreffen im öffentlichen und privaten Raum sind erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren HaushaltsEigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren)
Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren)
Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich
KulturKonzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos sind untersagt.
Auch der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.
Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich
Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan)
SportErlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 5 Personen zulässig.
Fitnessstudios geschlossen.
Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen

Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre

Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis  wieder erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan)

Sport im Freien ohne Personen-begrenzung erlaubt

Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und Kontakt-nachverfolgung, Kontaktsport innen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen

Zuschauer unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen)

Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen

FreizeitFreizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestelle, Solarien, Prostitutionsstätten, bleiben geschlossen.Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis
Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis
Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung

Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnl. Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis

EinzelhandelGeschäfte, die nicht Grundversorgung sind, geschlossen (Inzidenz über 150) bzw. nur mit click&meet plus negativem Testestergebnis und Begrenzung auf einen Kunden pro 40 qm (Inzidenz zwischen 150 und 100),Alle Geschäfte geöffnet.
Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung , Reduzierung Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter, Voraussetzung ist negatives Testergebnis
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich
GastronomieBetrieb ist nicht zulässigBetrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässigBetrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, , Abstandsregeln

Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig

BeherbergungPrivate Übernachtungen nur in Härtefällen zulässigÜbernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig

Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig,Voraussetzung ist negatives Testergebnis

Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels
Messen/
Märkte
Betrieb ist nicht zulässigBetrieb ist nicht zulässigUnter Hygieneauflagen zulässig, 1 Be-sucher pro 7qm der für Besucher zu-gänglichen Fläche
Tagungen/
Kongresse
Veranstaltung ist nicht zulässigVeranstaltung ist nicht zulässigZulässig mit Personenbegrenzung und Test
Private
Veranstaltungen
Nicht zulässigNicht zulässigIm Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis

 

Weitere Informationen zu aktuellen Verordnungen finden Sie auf unserer Corona-Seite www.win-dor.de/corona

Quelle: Land NRW

Wirtschafts-Service-Portal.NRW: Digitale Verwaltungsdienste werden gebündelt und massiv ausgebaut

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Ein Gewerbe anmelden, Erlaubnisse für den Betrieb einer Gaststätte oder die Tätigkeit als Versicherungsvermittler beantragen, sich in die Handwerksrolle eintragen: Services wie diese können Unternehmerinnen und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen digital nutzen und sich den Behördengang sparen.

Dazu hat das Digitalministerium im Jahr 2018 das Gewerbe-Service-Portal.NRW gestartet und zunächst Gründerinnen und Gründern die Gewerbeanmeldung vom Sofa aus ermöglicht. Nun gibt das Land den Startschuss für ein umfassendes digitales Zugangstor für die Wirtschaft und hat dazu eine weitreichende Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden, der IHK NRW und dem Westdeutschen Handwerkskammertag vereinbart. Die gemeinsame Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beschleunigt Prozesse und entlastet Unternehmen und Behörden. Zentraler digitaler Zugang ist das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW), das nun mit 31 Verwaltungsleistungen an den Start geht und bis zum Sommer um weitere 41 Services ergänzt wird.

Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Nordrhein-Westfalen geht bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland voran. Mit der weitreichenden Kooperation und dem Rollout zahlreicher neuer Services führen wir diese Erfolgsgeschichte gemeinsam in die nächste Phase. Das entlastet neue und etablierte Unternehmen ebenso wie die Behörden: Dauerte etwa die analoge Gründung eines Gaststättenbetriebes einen oder mehrere Arbeitstage, so sinkt der Zeitbedarf über das WSP.NRW nun auf eine halbe Stunde. Das spart Gründerinnen und Gründer eine halbe Million Arbeitsstunden im Jahr. Nun bauen wir das Portal zur Allround-Plattform für digitale Serviceleistungen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft aus. Damit schaffen wir ein umfassendes digitales Angebot für Gewerbe, Freie Berufe und grenzüberschreitende Dienstleister.“

Ralf Stoffels, Präsident IHK NRW: „Die Themen Bürokratie und Digitalisierung der Verwaltung sind für viele Unternehmen ein Dauerbrenner, und das nicht nur für Sonntagsreden. Gerade in der Corona-Krise hat sich gezeigt, wie wichtig gute, digitale Verwaltungsprozesse für das Funktionieren unserer Wirtschaft sind. Daher sind wir froh, dass das Land mit dem WSP.NRW vor allem Gründerinnen und Gründern den Start deutlich erleichtert. Als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft setzen wir auf die Digitalisierung unserer Dienstleistungen im Sinne unserer Mitglieder. Als schöner Nebeneffekt hilft das WSP.NRW dabei, die Angebote der Verwaltungen zu vernetzen.“

Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages: „Das Handwerk freut sich im Interesse seiner Betriebe, dass Nordrhein-Westfalen bei der Digitalisierung der Verwaltung so mutig vorangeht. Die Corona-Krise hat uns unmissverständlich vor Augen geführt: Wir haben hier in ganz Deutschland einen enormen Aufholbedarf. Gleichzeitig ist es aus Sicht des Handwerks von entscheidender Bedeutung, dass die Selbstverwaltung des Handwerks und der Wirtschaft insgesamt auch in der digitalen Zukunft gestärkt wird und sichtbar bleibt. Der Ansatz des Wirtschafts-Service-Portals.NRW ist deswegen genau richtig: Kooperation im Sinne der Bürgerinnen und Bürger statt Vereinheitlichung.“

Die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Helmut Dedy (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Christof Sommer (Städte- und Gemeindebund NRW) erklären: „Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist ein Aushängeschild mit Vorbildcharakter. Mit den digitalen Einer-für-Alle-Services werden vormals aufwändige Verwaltungsabläufe verschlankt und wichtige Dienstleistungen können schnell erledigt werden. Das ist ein echter Mehrwert für Unternehmen. Die Kommunen bringen sich mit vollem Elan in den Aufbau des Portals ein, denn mit diesem Angebot steigern wir die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes.“

Mit der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung gehen 31 neue digitale Leistungen für die Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich aller Kooperationspartner an den Start. Darunter sind Online-Dienste von Handwerksunternehmen zur Eintragung in die Handwerksrolle sowie in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerke (Handwerkskammern), die Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder –berater (Industrie- und Handelskammern), die Erlaubnis für Bewachungsunternehmen (Kreisordnungsbehörden) sowie die Pfandleiherlaubnis und die Anzeigen und Erlaubnisse rund um das Gaststättengewerbe (Kommunale Ordnungsbehörden). Weitere 41 Onlinedienste folgen bis zum Sommer: Darunter sind Services wie die Veranstaltungserlaubnis z.B. für Wochenmärkte und Straßenfeste oder die Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum, etwa für Außengastronomie oder die Verlegung von Leitungen.

Darüber hinaus werden bis Ende 2022 allein im WSP.NRW rund 350 Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft als „Einer-für-Alle“-Dienst für die bundesweite Nutzung digitalisiert. Schnellstmöglich werden sowohl die medienbruchfreie Einbindung von Wirtschaftsregistern, wie beispielsweise das Handelsregister, und eine intuitive Nutzerführung umgesetzt. Unternehmen sollen ihre Daten für verschiedene Verwaltungsleistungen nur einmal eingeben müssen („Once-Only-Prinzip“).

Die bisherigen digitalen Angebote stoßen auf eine steigende Nachfrage der Wirtschaft: Waren es 2019 rund 6500 Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldungen), so kletterte die Zahl 2020 auf 26.000. Auf Basis des ersten Quartals 2021 (11.000) erwartet das Digitalministerium im laufenden Jahr eine Verdopplung.

Quelle: www.wirtschaft.nrw

Für das Unternehmen werben mit digitaler Schnitzeljagd

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By Schmitz,

Am 18. Juni 2021 findet der bundesweite Digitaltag statt. Und auch der Kreis Recklinghausen ist wieder dabei.

Unter dem Titel „Entdecke deine Möglichkeiten im Vest – Diese Berufe bieten heimische Unternehmen“ startet der Fachdienst Wirtschaft im Kreis Recklinghausen in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter Kreis Recklinghausen eine zweiwöchige digitale Schnitzeljagd. Dazu werden aktuell Unternehmen gesucht, die Teil der Aktion werden wollen.

Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, sich als Ausbildungsbetrieb zu beteiligen, sich selbst, ihre Berufsgruppen und Ausbildungs- oder auch Praktikumsangebote vorzustellen. Ziel ist es, das Interesse von Schülern der weiterführenden Schulen an Unternehmen, Berufen oder Ausbildung in ansässigen Betrieben im Kreis Recklinghausen zu wecken.

Hintergrund ist nicht zuletzt, dass trotz Ausbildungsprogrammen und -angeboten sowie Informationsangeboten Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können. Die Corona-Pandemie trägt hierzu bei. „Wir nehmen den Digitaltag zum Anlass und möchten zusätzlich zu vorhandenen Aktionen das Interesse an einer Ausbildung in heimischen Unternehmen unterstützen“ sagt Dr. Uta Willim, Leiterin des Fachdienst Wirtschaft beim Kreis Recklinghausen.

Das Projekt ist wie eine digitale Schnitzeljagd angelegt: Die Teilnehmer suchen anhand einer auf der Digitaltag-Internetseite hinterlegten Karte nach Unternehmen im Kreisgebiet. Sie begeben sich an deren Standort und suchen dort den von den Unternehmen sichtbar am Gebäude, Zaun, Tor etc. platzierten QR-Code, der gescannt werden muss. So gelangen sie auf die Internetseite des Digitaltag-Projektes, auf der Informationen zum Unternehmen selbst und den dort ausgeübten (Ausbildungs-) Berufen zu finden sind. Es gilt außerdem eine Lösung zu einer hinterlegten Frage zum jeweiligen Unternehmen zu beantworten. Bei richtiger Antwort lockt ein Gewinn.

Weitere Informationen und Anmeldung gibt es bei Julia Zwanzig, Telefon 02361 53-4632, Claudia Müller-Werner, Telefon 02361 53-4029 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@kreis-re.de.

 

Quelle: www.kreis-re.de