Personalmanagement – auf dem Weg aus der Corona-Krise am 19.08.21 (online)

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By Schmitz,

In der Reihe „Fach- und Führungstalk Emscher-Lippe“ greift das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Emscher-Lippe am 19.08.2021 das Thema „Personalmanagement – auf dem Weg aus der Corona-Krise“ auf.

Unter dem Blickwinkel von Personalführung und -management wird Christiane Richter in ihrem Impulsvortrag wesentliche Erkenntnisse und Lernerfahrungen aus der Corona-Krise zusammenfassen. Die Diplom-Psychologin ist Geschäftsführerin von Conversio Change Management in Köln und hat mehr als 30 Jahre Führungserfahrung mit Personalverantwortung in unterschiedlichen Unternehmen. Als Lehrbeauftragte setzt sie sich außerdem praxisorientiert mit aktuellen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen auseinander. Mit unseren Talkgästen – u. a. der Geschäftsführerin von Krell & Ritzi in Recklinghausen – sprechen wir im Anschluss über ihre Erfahrungen z. B. in den Bereichen Digitales Arbeiten und Recruiting. Außerdem gibt es Gelegenheit zum Austausch. Weitere Informationen finden Sie im angefügten Flyer.

Bitte melden Sie sich bis zum 17.08.2021 über das Online-Anmeldeformular oder per E-Mail bei Marina Haacke an: anmeldung@zfbt.de.

 

Quelle: www.emscher-lippe.de

Landesregierung fördert Investitionen in spezifische IKT-Hard- und Software mit 30 Millionen Euro

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Damit nach der Krise der Neustart gelingt, unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und fördert Investitionen in spezifische Hard- und Software: Mittelständler können zwischen 4.000 und 25.000 Euro an Zuschüssen erhalten, auch Installation und Einweisung werden im Zuge der Investition gefördert.
Kleine Unternehmen erhalten eine Förderquote von 50 Prozent, mittlere von 30 Prozent. Für diese Erweiterung des Programms Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stellt die Landesregierung 30 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm bis Ende 2022 zur Verfügung.

„Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung für die kleinen und mittleren Unternehmen ist. Investitionen in die Modernisierung der Betriebe und die Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle sind von herausragender Bedeutung, um die wirtschaftlichen Folgen nachhaltig zu überwinden und die Mittelständler widerstandsfähiger zu machen. Deshalb unterstützt das Land mehr als 1000 Unternehmen, damit sie gestärkt aus der Krise hervorgehen können.“Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart

In einem monatlichen Losverfahren werden bis zu 130 registrierte Unternehmen zufallsgestützt ausgewählt. Die Registrierung ist vom 12. Juli 2021 an hier möglich: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw. Die erste Losung wird am 1. August stattfinden. Im zweiten Schritt können die ausgewählten Unternehmen online ihren Antrag einreichen.

Weitere Informationen über das neue Förderprogramm MID-Invest bieten Webinare am 16. und 22.7. in Kooperation mit den NRW.Innovationspartnern und der NRW.BANK.

Quelle: Land NRW

Projekt des Kreises Recklinghausen: Kurs auf Ausbildung

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Sollten Sie im Jahr 2020 oder früher die allgemeinbildende Schule verlassen haben oder aktuell Schüler*in eines Berufskollegs und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein, hilft Ihnen das Projekt „Kurs auf AUSBILDUNG“ gern intensiv bei der Suche.

Das Projekt Kurs auf AUSBILDUNG stellt Ihnen einen erfahrenen Jobcoach zur Seite, der Sie bei der Suche intensiv begleitet und unterstützt.

Dieses Angebot ist für Sie kostenlos.

Bei Interesse melden Sie sich bitte über unsere Hotline 02361 4806-333 oder per E-Mail: Kurs-auf-Ausbildung[at]bzdh.de.

Weitere Informationen finden Sie hier im einem Informationsfyler.

Quelle: www.bzdh.de

Für Nordrhein-Westfalen gilt ab kommendem Montag die Landesinzidenzstufe 1

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Da gesichert davon auszugehen ist, dass am Samstag (24. Juli 2021) seit acht Tagen in Folge der landesweite Inzidenzwert über 10 liegen wird, gilt mit Wirkung vom kommenden Montag (26. Juli 2021) für das Land Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35).

Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Auch, wenn die Inzidenzzahlen immer noch niedrig sind, haben sich die Werte seit dem 14. Juli, also innerhalb von 9 Tagen, verdoppelt. Das muss uns – neben einem deutlich über 1 liegenden R-Wert – Sorgen machen, auch wenn sich die steigenden Infektionszahlen bisher zum Glück noch nicht in den Krankenhauseinweisungen niederschlagen. Gerade im Hinblick auf die von vielen Wissenschaftlern für den Herbst prognostizierte Infektionswelle zahlt sich nun aus, dass wir die Coronaschutzverordnung mit einem Sicherheitsschirm ausgestattet haben, der uns ermöglicht, schnell, konsequent und umsichtig zu handeln. Zur Wahrheit gehört aber auch: Der beste Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ist eine Impfung. Daher mein dringender Appell: Wenn Sie es noch nicht getan haben – lassen Sie sich impfen!“

In den Städten Düsseldorf, Hamm, Köln, Münster, Oberhausen und Solingen sowie in den Kreisen Borken, Düren und Minden-Lübbecke gilt (Stand 23. Juli 2021) bereits die lokale Inzidenzstufe 1. In der Städteregion Aachen, den Städten Krefeld und Leverkusen sowie im Oberbergischen Kreis und im Rhein-Kreis Neuss ist das ab Samstag, 24. Juli 2021, der Fall. In diesen Kommunen gelten automatisch wieder sämtliche Schutzmaßnahmen der Stufe 1, um den Infektionsanstieg möglichst schnell wieder abzubremsen. Es ist zu erwarten, dass weitere Kommunen in den kommenden Tagen in Stufe 1 rücken.

Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.

Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
  • Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
  • Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

Quelle: Land NRW

Voraussichtlich Inzidenzstufe 1 im Kreis Recklinghausen ab Dienstag

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Wenn die 7-Tage-Inzidenz des Kreises auch am Wochenende weiterhin über einem Wert von 10 liegt, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Recklinghausen ab dem kommenden Dienstag, 27. Juli, wieder auf verschärfte Corona-Regeln einstellen.

Grundlage für den Wechsel von Inzidenzstufe 0 auf Inzidenzstufe 1 ist laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW, dass die 7-Tage-Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen über 10 liegt. Ausschlaggebend ist dabei der Inzidenz-Wert, den das RKI für den entsprechenden Kreis oder die kreisangehörige Stadt ausweist. Der Kreis Recklinghausen liegt seit Sonntag, 18. Juli, durchgehend über dem Grenzwert von 10. Die strengeren Regeln der nächsten Inzidenzstufe treten immer am übernächsten Tag in Kraft.

In der Inzidenzstufe 1 werden beispielsweise die Kontaktbeschränkungen verschärft. Erlaubt sind dann Zusammentreffen von Personen aus bis zu fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen. Außerdem zulässig sind unabhängig von der Anzahl der Haushalte Zusammentreffen von bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen und Kinder bis zum Schuleintritt von dem Testerfordernis ausgenommen sind.

Generell werden die Öffnungen in einigen Bereichen wieder vermehrt an negative Testergebnisse gebunden. So sind beispielsweise Kultur-Veranstaltungen außen und innen mit maximal 1.000 Personen möglich, wenn die Besucherinnen und Besucher über ein negatives Testergebnis verfügen. Partys und ähnliche Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist

Vollständig Geimpfte und Genesene werden in NRW negativ Getesteten gleichgesetzt.

Eine vollständige Übersicht der Regeln, die dann im Kreis Recklinghausen gelten, gibt es auf der Internetseite des Landes unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Quelle: Kreis Recklinghausen