Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbedächern – Anforderungen und Chancen für Gewerbebetriebe

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By Schmitz,

Die Nutzung der Solarenergie ist eine wichtige Säule im Energiemix der Zukunft. Die Bedeutung des Photovoltaikmarktes hat in den letzten Jahren weltweit enorm zugenommen. Auch in Deutschland und Nordrhein-Westfalen hat sich die Photovoltaik als ein wichtiger Wirtschaftszweig etabliert. Bis Dezember 2020 waren deutschlandweit über 2 Millionen Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung von 54.000 Megawattpeak (MWp) installiert.

Besonders für viele Gewerbebetriebe kann die Installation einer PV-Anlage einen erheblichen Mehrwert darstellen. Häufig bietet die Kombination von erhöhtem Strombedarf und größeren Gebäudekomplexen mit entsprechenden Dachflächen hervorragende Voraussetzungen für den Ausbau von Photovoltaik. Dieser ermöglicht eine wirtschaftliche und unabhängigere Stromversorgung. Gleichzeitig können Unternehmen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, ihre Corporate Social Responsibility öffentlichkeitswirksam präsentieren und ihre Kundenbindung stärken.

Im Rahmen des Netzwerks „Effizienzberatung Wirtschaft NRW“ lädt die EnergieAgentur.NRW gemeinsam mit der Effizienz-Agentur NRW, der Handwerksoffensive Energieeffizienz NRW sowie der IHK Aachen zum Online-Seminar „Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbedächern – Anforderungen und Chancen für Gewerbebetriebe“ ein. Das Netzwerk bietet für die „institutionelle Schiene“ der Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen Raum für Austausch und Kompetenzerwerb.

Veranstaltungsdaten:
Dienstag, 21. September 2021
Online-Seminar

Diskutieren Sie mit uns!

  • Welche Rahmenbedingungen spielen bei der Installation von PV eine Rolle?
  • Welche technischen Feinheiten sind zu beachten?
  • Welche guten Praxisbeispiele gibt es bereits in NRW

Agenda:

14:00 Uhr
Chancen der Photovoltaik
Carl-Georg Graf von Buquoy, EnergieAgentur.NRW

14:30 Uhr
Technik, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Photovoltaikanlagen

15:00 Uhr
Photovoltaik auf Gewerbedächern – Gute Beispiele aus der Praxis

Anmeldung unter: https://zoom.us/meeting/register/tJ0qc-qqqTwrHNHPqNfXCoGrgaCUFwitOCay

Quelle: www.ressourceneffizienz.de

Stadt Dorsten fördert „Gebäudegrün“

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Infoveranstaltung zu Dach- und Fassadenbegrünung am 18. August 202.

Für die Begrünung von Häusern können Bürger_innen nun attraktive Zuschüsse beantragen: Dank eines Förderprogramms trägt die Stadt Dorsten die Hälfte der entstehenden Kosten bei der Begrünung von Dächern und Fassaden. Das Programm ist ein Baustein der „Klimaanpassung“ in der Stadt Dorsten und hilft Bürger_innen, dazu einen individuellen Beitrag zu leisten.

Basierend auf einer Bedarfsabfrage im März 2021 beantragte die Stadtverwaltung Landesmittel zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen für private oder gewerblich genutzte Gebäude. Die Mittel in Höhe von 140 000 Euro wurden der Stadt Dorsten kürzlich bewilligt. Ermöglicht wird dies im Rahmen der Förderung des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“, aufgelegt durch das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW).

Ab August können Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte sowie Gewerbebetriebe Zuwendungen für Gebäudebegrünungen beantragen. Hierbei gilt das so genannte Windhund-Prinzip. Für den Antrag müssen drei Angebote von Fachfirmen eingeholt werden. Dabei ist sowohl das Material als auch die Arbeitsleistung eines Fachunternehmens förderfähig. Wichtig zu beachten ist der kurze Förderzeitraum. Anträge können nur bis Ende des Jahres gestellt werden.

Nicht förderfähig sind Neubauten (auch Nebengebäude) die jünger als fünf Jahre sind. Eine Förderung wird ebenfalls nicht ausgesprochen, wenn Gebäudebegrünung seitens gültiger Bauvorschriften bzw. Festsetzungen am Standort ohnehin gefordert wird. Dies ist entsprechend durch den Eigentümer nachzuweisen. Auch bereits begonnene oder umgesetzte Maßnahmen können nicht im Nachhinein gefördert werden.

Alle Details zur Förderung, zu beachtenden Fristen und den allgemeinen Vorteilen von Gebäudegrün werden in Kürze über die städtische Homepage auf www.dorsten.de/gebaeudegruen abrufbar sein. Hier befinden sich neben dem Antragsformular auch ein Merkblatt und die Richtlinie des Landes NRW zu den Förderbedingungen.

Kostenloses Info-Angebot gemeinsam mit dem Bundesverband Gebäudegrün e.V.

Zum Start des Förderprogrammes wird am 18. August im Zeitraum von 18 bis 20 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung durch die Stadt Dorsten in Kooperation mit der Volkshochschule Dorsten und dem Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) angeboten.

Dabei erhalten Interessenten eine Übersicht über mögliche Formen von Dach- und Fassadenbegrünungen. Im Anschluss daran wird das Förderprogramm der Stadt Dorsten erläutert.

Eine Online-Anmeldung für diese Infoveranstaltung ist ab dem 13. August möglich über das Kursbuchungssystem der VHS (Kursnummer 212 1184). Vorherige Anmeldungen sind außerdem telefonisch möglich über das Servicebüro der VHS unter 02362 / 66 41 64 oder 02362 / 66 41 60 sowie per E-Mail an vhs-und-kultur@dorsten.de

Weitere Infos zum Förderprogramm Gebäudegrün gibt es im Planungs- und Umweltamt der Stadt Dorsten unter 02362 / 66 49 02 oder 02362 / 66 49 32.

Quelle: www.dorsten.de

Info Gebäudegrün:

Dach- und Fassadenbegrünungen stellen einen wichtigen Baustein der Klimaanpassung dar. Sie nehmen auf vielfältige Art und Weise positiven Einfluss auf Ihre Umwelt. Begrünte Dächer und Flächen können Niederschlag speichern und zeitverzögert ableiten. Sie sind damit ein kleiner, aber wichtiger Beitrag auf dem Weg zur „Schwammstadt“. Gebäudebegrünung kühlt die darunter liegenden Räume. Dies trägt insbesondere in heißen Sommermonaten zu einem angenehmen Raumklima bei. Die Vegetationsschicht sorgt für die Bindung von Kohlenstoffdioxid sowie Feinstaub aus der Umgebungsluft. Die Pflanzen bieten vielen Tieren einen wertvollen Lebensraum.

EU genehmigt neue Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

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Grünes Licht aus Brüssel: Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten.

Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:

  1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 so-wie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  2. Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
  3. Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMVI zur Förderung der Elektromobilität wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.

Förderanträge können ab Mitte August gestellt werden. Ein Webinar zum Förderprogramm bietet die NOW am 12.08.2021 von 14:00 bis 15:00 Uhr an. Anmeldung unter: https://now-gmbh.webex.com/

Quelle: www.now-gmbh.de

NRW verlängert Coronaschutzverordnung bis 19. August

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Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 30. Juli 2021, an und reagiert damit auf die aktuelle Situation.

So wird aufgrund der niedrigen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und damit verbunden erforderlichen Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August ausgesetzt. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit auch in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2.

Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte jedoch gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir haben derzeit eine vergleichsweise niedrige Landesinzidenz, eine moderate Dynamik im Infektionsgeschehen und wenig Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – nicht zuletzt, weil wir die ältere Bevölkerung durch eine hohe Impfrate wirksam schützen können. Derzeit beraten Bund und Länder unter Einbindung des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsministerkonferenz über mögliche Neubewertungen der Inzidenzwerte und ein neues Indikatorenset zur Steuerung der Coronaschutzmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund verlängern wir die Coronaschutzverordnung vorzeitig um zwei Wochen, setzen aber dabei die Inzidenzstufe 3 aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der Situation in den Krankenhäusern ist das gut verantwortbar und geboten. Im Falle dynamischer Ausbruchsgeschehen haben wir zudem jederzeit die Möglichkeit, auf lokaler Ebene strengere Coronaschutzmaßnahmen durchzusetzen.“

Zur Absicherung für den Fall eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen durch ansteckendere Virusvarianten oder Reisetätigkeiten gelten weiterhin die bekannten und unveränderten Regelungen der Inzidenzstufe 0 (7-Tage-Inzidenz bis 10), der Inzidenzstufe 1 (über 10 bis 35) und der Inzidenzstufe 2 (über 35).

Auch in den niedrigen Inzidenzstufen spielen regelmäßige Testungen aller noch nicht vollständig geimpften Personen weiter eine wichtige Rolle, um eine vierte Welle zu verhindern. Schon im Frühjahr hatte Nordrhein-Westfalen mit dem dichtesten Teststellennetz in Deutschland erfolgreich auf ein besonders konsequentes und frühes Testen als Mittel zur Öffnung von Angeboten und Einrichtungen gesetzt. Zugleich war es damit gelungen, symptomlose Infektionen in großer Zahl aufzudecken und so eine unbemerkte Weitergabe der Infektion durch die Betroffenen frühzeitig zu stoppen.

Laumann: „Eins muss aber auch klar sein: Wir ernten hier insbesondere die Erfolge der bislang sehr erfolgreich verlaufenen Impfkampagne des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier gilt es dran anzuknüpfen: Lassen Sie sich impfen, damit wir auf die vierte Welle, die viele Expertinnen und Experten für Herbst prognostizieren, gut vorbereitet sind!“

 

Quelle: Land NRW