Unternehmerin des Jahres 2021

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Zum 17. Mal verleiht die Dorstener Zeitung in diesem Jahr den Titel „Unternehmer des Jahres“.

Barbara Mense von der Mühle Mense wird in diesem Jahr mit dem Preis ausgezeichnet. Die Preisverleihung findet am Freitag, den 12. November statt.

Das kleine Familienunternehmen geht auf die 1930er Jahre zurück und befindet sich in Dorsten Hervest. Seit dem Jahr 2000 führt Barbara Mense das Unternehmen erfolgreich in dritter Generation weiter. Vorranging hat sich das Unternehmen auf die Vermahlung von Roggen und Dinkel spezialisiert. Der hauseigene Bio-Laden hat sich hingegen voll dem Thema Nachhaltigkeit und Top-Qualität verschrieben. Bei den 4500 Bio-Lebensmittel wird besonders auf die Qualität und Natürlichkeit der Produkte geachtet. Auch bei der Logistik und Verpackung wird an vielen Stellschrauben gedreht. So wird bereits bei der Anlieferung der Produkte auf Folien und Plastik verzichtet. Außerdem werden auch viele Pfandkisten eingesetzt, um weiteren Müll zu reduzieren.

Auf der Homepage der Dorstener Zeitung können Sie einen sehr schönen Artikel über den Familienbetrieb aus Hervest nachlesen (inkl. Video).

 

WiedereinstiegNRW – drei Aufrufe

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Information über drei neue Aufrufe des MAGS zum Start der Initiative „WiedereinstiegNRW“ des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit REACT-EU-Mitteln will das Land damit die Folgen der Pandemie bekämpfen.

Die Förderaufrufe setzen an unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Stellschrauben an:

  • Die Aktion „10.000 Perspektiven“ setzt mittels einer Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 Euro pro neu eingestellter Person einen Anreiz, auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Menschen mit schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen. Mit der Einarbeitungspauschale wird bei Neueinstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen die besonders zeitaufwändige Einarbeitung unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie gefördert.
  • „100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ werden im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Schaffung neuer Beschäftigungschancen gesucht. Ziel ist die Förderung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, durch die langzeitarbeitslose Menschen eine dauerhafte Beschäftigung aufnehmen können. Die Geschäftsfelder sollen einen Bezug zur Digitalisierung oder zum Klimaschutz aufweisen. Bereits zur Antragstellung muss mindestens ein Arbeitsplatz für einen langzeitarbeitslosen Menschen geschaffen werden. Mit bis zu 50.000 Euro je Projekt werden in einer ersten Phase 50 solcher unternehmerischen Vorhaben gefördert. Weitere 50 Projekte werden folgen.
  • Die „aufsuchende Stabilisierungsberatung“ als neues landesweites Angebot unterstützt ehemalige Arbeitslose und ihre neuen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Integration in den Betrieb und bei innerbetrieblichen und persönlichen Herausforderungen. Einer erneuten Arbeitslosigkeit wird durch die Beratung gezielt entgegengewirkt und Beschäftigungsverhältnisse werden dauerhaft stabilisiert.

Quelle und weitere Informationen unter: www.mags.nrw.de

Neue Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober 2021

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Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an.

Danach gilt ab dem 1. Oktober 2021 unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristigen Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten müssen. Aber die aktuellen Infektionszahlen und der Fortschritt bei den Impfungen ermöglichen uns weitere Schritte in Richtung Normalität. Zugleich appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, mit den wiedergewonnenen Freiheiten nach wie vor verantwortungsvoll umzugehen.“

Weiterhin bleibt es wichtig, die Impfkampagne voranzutreiben. So sind beispielsweise bereits über 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahre in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Insgesamt sind über 67 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Gleichzeitig bleibt das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln von Bedeutung. Damit konnte in den vergangenen Wochen in Nordrhein-Westfalen weitestgehend Normalität im Alltag einkehren.

Die Coronaschutzverordnung gilt einstweilen bis zum 29. Oktober 2021.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Keine Maskenpflicht im Freien mehr
Die neue Coronaschutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vor. Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war. Diese Pflicht fällt weg. Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.

PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden
Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen wird.

Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr vorgeschrieben
In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich; vielmehr wird die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unter www.land.nrw/corona

Quelle: www.land.nrw

Kostenlose Gründungsberatung in Dorsten – neue Termine am 05. Oktober 2021

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Das STARTERCENTER des Kreises Recklinghausen bietet in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR) am Dienstag, 05. Oktober 2021, in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr wieder individuelle Beratungsgespräche für Gründungswillige vor Ort an.

Die kostenfreien Beratungen stehen allen Menschen offen, die sich über das Thema „Selbständigkeit“ grundsätzlich informieren möchten, sind insbesondere jedoch auch für diejenigen gedacht, die schon konkrete Vorstellungen über eine Existenzgründung haben und diese im Einzelgespräch weiter intensivieren und auf Umsetzungsfähigkeit prüfen lassen möchten.

Neben Tipps zur Businessplanerstellung, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und administrativen Notwendigkeiten können auch andere Themen wie z.B. Marketing, persönliche Voraussetzungen oder Kalkulation im Rahmen der Erstberatung behandelt werden.

Die Beratungsstunden finden in den Räumen der WINDOR, Bismarckstr. 24, 46284 Dorsten statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Tel. 66 34 51. Es gilt das 3G-Prinzip (Nachweis erforderlich).

Weitere Informationen zum Thema „Existenzgründung“ erhalten Sie auch unter Tel. 66 34 60 (Herr Arno Schade).