Neue Corona-Schutzverordnung ab 09. Februar

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By Schmitz,

Die Landesregierung passt die Corona-Schutzverordnung an. Insbesondere werden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen.

In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.

So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden.

Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt.

Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar 2022 wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen den Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten haben. Das heißt aber nicht, dass wir dann auch sofort eine Entspannung in den Krankenhäusern spüren werden. Wir müssen vor allem die Personalsituation weiter im Blick haben. Mit den Anpassungen der Corona-Schutzverordnung schaffen wir bereits jetzt Planungssicherheit für die Karnevalshochburgen.“

Und weiter: „Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind. Es ist aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten. Deshalb geben wir den Kommunen Instrumente an die Hand, um dort, wo viele Menschen auf den Straßen erwartet werden, Brauchtumszonen mit höheren Schutzstandards anzuordnen. Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenmassen zu verzichten.“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen
Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind Immunisierten gleichgestellt
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind im Rahmen der Corona-Schutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage
Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen das Infektionsrisiko erhöht ist, gilt:

  • Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Die Behörde entscheidet, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen durch stichprobenartige Kontrollen oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt. Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner erlauben.
  • Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
  • Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2Gplus, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle). Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.

Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen. Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot. Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen
Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.

  • Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2Gplus befreit.
  • Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.

Quelle: Land NRW

Levi Strauss & Co-Distributionszentrum

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By Schmitz,

Bauvolumen des Projekts entspricht tausend Einfamilienhäusern

Der Bau eines neuen Distributionszentrums für Levi Strauss & Co. im Industriepark Große Heide in Dorsten hat eine wichtige Hürde genommen: Am Dienstag (8. Februar) übergaben Bürgermeister Tobias Stockhoff, Technischer Beigeordneter Holger Lohse und WINDOR-Geschäftsführer Markus Funk im Dorstener Rathaus im Beisein von Michael Kalthoff, Finanzvorstand der RAG Aktiengesellschaft und Vorsitzender der Geschäftsführung der RAG Montan Immobilien, mit seinem verantwortlichen Vertriebsmitarbeiter Christoph Happe die Baugenehmigung an Torsten Müller (Levi’s VP Distribution und Logistik und Geschäftsführer der Levi Strauss Suply Chain Services & Operations GmbH), Graham Truter (Levi’s Projektmanager) und Edwin Meijerink (Geschäftsführer der Delta Development Group).

„Diese Genehmigung ist keine Formalie, sondern ein wichtiges Signal“, sagte Bürgermeister Stockhoff. „In der Vorbereitung haben alle Beteiligten unter der koordinierenden Steuerung unserer Wirtschaftsförderung WINDOR mit guter Unterstützung von NRW Global Business intensiv zusammengearbeitet. Im Zusammenspiel mit unserer Bauordnung wurden für viele Fragen und Herausforderungen gute Lösungen gefunden. Jetzt ist der Moment gekommen, dass mit den Hochbauarbeiten in Kürze begonnen werden kann. Wir freuen uns auf eine lange und gute Zusammenarbeit mit der Weltmarke Levi’s in unserer Stadt.“

Für Levi Strauss & Co ergänzte Torsten Müller: „Von hier aus werden wir den europäischen Markt mit bis zu 55 Millionen Teilen pro Jahr beliefern. Wir bedienen alle unsere Vertriebskanäle – unsere Geschäfte, Großhandelspartner und unsere Website levi.com. Dieser Standort ist für uns nicht nur aufgrund seiner Lage in Europa optimal. Er unterstreicht auch unser nachhaltiges Engagement, denn wir bebauen hier keinen Freiraum, sondern eine revitalisierte Bergbau-Fläche. Und mit diesem Standort kommen wir auch unserer eigenen Geschichte sehr nahe. Denn Levi Strauss hat die 1873 patentierte Jeans für Bergarbeiter in den kalifornischen Goldminen entwickelt.“

Edwin Meijerink, Geschäftsführer der Delta Development Group, die das Gebäude als Projektentwickler errichten und an Levi Strauss & Co vermieten wird, betonte, dass der Bau so schnell wie möglich beginnen soll: „Wir planen die Grundsteinlegung im Frühjahr diesen Jahres und kalkulieren eine Bauzeit von zwei Jahren bis zur Betriebsaufnahme.“ Der schnelle Baustart ist auch darum möglich, weil es zuvor eine Teilgenehmigung für die bereits laufenden Erdarbeiten gab.

„Mit der heutigen Übergabe der Baugenehmigung ist einer der wichtigsten Schritte für die Umwandlung des ehemaligen Zechenareals in Wulfen zum modernen Gewerbe- und Industriegebiet getan“, sagt Michael Kalthoff, Finanzvorstand der RAG Aktiengesellschaft und Vorsitzender der Geschäftsführung der RAG Montan Immobilien. „Damit beweist die RAG Montan Immobilien erneut, dass sie ein wichtiger Partner für den nachhaltigen Strukturwandel in der Region ist. Durch die Revitalisierung dieser jahrelang als Bergbaustandort genutzten Fläche leisten wir als RAG-Konzern  unseren Beitrag zur Reduzierung des Freiflächenverbrauches und bieten gleichzeitig Raum für neue Wirtschaftskraft. Da das Areal allein mit der Levi Strauss & Co.-Ansiedlung schon zu mehr als der Hälfte vermarktet ist und weitere Interessenten vorhanden sind, betrachten wir die Entwicklung des Industrieparks Wulfen schon jetzt als erfolgreiches Strukturwandelprojekt. Ganz besonders stolz sind wir darauf, dass ein Weltkonzern wie Levi Strauss & Co. sich für den Bau ihres Zentrallagers in Europa ausgerechnet für das revitalisierte Zechenareal der RAG Montan Immobilien in Dorsten entschieden hat.“

Das Projekt „Levi Strauss & Co“ war das bisher größte zusammenhängende Verfahren in einer Baugenehmigung im Stadtgebiet Dorsten, berichtet Nicole Kruse, Expertin für Sonderbauten im Bauordnungsamt der Stadt Dorsten. Das Gesamtobjekt besitzt eine Grundfläche von 49 170 Quadratmetern erreicht Höhen bis zu 27 Metern und wird ein Volumen von 1,09 Millionen Kubikmetern haben. Das entspricht etwa tausend großen Einfamilienhäusern, berichtet sie.

Auf dem Weg zur Genehmigung waren 17 externe und interne Behörden zu beteiligen, zudem mussten zahlreiche Gutachten zu speziellen Details eingeholt werden.

Das Hauptgebäude umfasst Hochregallager, Distributionshalle und zwei Etagen mit Büro- und Sozialräumen. Optisch markant dominiert wird die Front durch eine gewaltige Freitreppe und das Hauptportal, das mächtige neun Meter Breite misst.

Dachbegrünung, Dachgärten, Photovoltaik, moderne Wasseraufbereitung unterstreichen den nachhaltigen Anspruch, „das grünste Distributionszentrum in Deutschland“ zu errichten.

Zusätzlich zum Hauptgebäude entstehen als Nebenanlagen außerdem die Energiezentrale, zwei Trafohäuser, zwei Sprinklertanks und ein Sozialgebäude für Lkw-Fahrer, das nahe zu den 105 Stellplätzen für Lastwagen errichtet wird. Zudem werden für das Levi’s-Zentrum 364 Pkw-Stellplätze angelegt.

 

Quelle: www.dorsten.de