Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude ist wieder gestartet: Budget auf 1 Mrd. Euro begrenzt

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Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilte, können seit dem 20.04.2022 wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden.

Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet und auf ein Budget einer Milliarde Euro für die Neubauförderung begrenzt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.deutschland-machts-effizient.de

BAM! live vor Ort in der VHS/Bildungszentrum Maria Lindenhof

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Endlich wieder Berufsorientierung auf der BAM!Dorsten: Anschauen – Mitmachen – Fragen stellen – Berufe aussuchen, Praktika, Ausbildung u. Studium finden.

Endlich wieder Berufswelten entdecken in Dorsten und Umgebung. Die BerufsActionMesse BAM! Dorsten findet am 11. Juni 2022 im Bildungszentrum Maria Lindenhof/VHS zwischen 10 und 14 Uhr statt.

Einen Eindruck der letzten BAM! Dorsten können Sie hier erlangen: https://www.youtube.com/watch?v=ngftsDy_NQ0

Das Konzept der BerufsActionMesse (BAM) ist bereits im Namen enthalten. Die Idee dahinter ist jungen Menschen einen praktischen Einblick in Berufe zu bieten. Auf der Live Messe sollen Dinge ausprobiert werden können, machen Sie daher als Aussteller praktische Angebote. Diese Idee soll sich auch in der BAM! Dorsten online wiederfinden, indem Sie dort niederschwellige Angebote für junge Menschen machen können z.B. Betriebsbesichtigung, Azubibesuch, (Video-)Chats, Infoveranstalltungen. Ihren Ideen sind keine Grenzen gesetzt.

Das Anmeldeverfahren für die BAM!Dorsten live ist vom 4. April bis 29. April. Nach der Anmeldung erstellen Sie Ihr Profil, welches dann auch im Vorfeld der BAM!Dorsten einsehbar ist.

Als Ergänzung und Alternative zur Live-Veranstaltung bieten wir erstmalig eine digitale Dauerpräsenz an. Für die BAM!Dorsten online Variante können Sie sich ab dem 06.04.2022 anmelden, die Freischaltung erfolgt nach der BAM!Dorsten live am 13.6.2022.

Inhaltliche Fragen zur BAM!: Ulla Busch ( BAM! Büro) Tel.: 02362 606309 oder an Tobias Schmitz (WINDOR) 02362 663463 richten.

Ihr Interesse ist geweckt? Unter www.bamdorsten.de/fuer-aussteller finden Sie weitere Informationen über Teilnahmenmöglichkeiten und die Möglichkeit Ihr eigenes Ausstellerprofil anzulegen.

Grundsteuerreform in NRW

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Ab Mai erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind.
Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Zielgruppenorientierte Informationen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW.

Was ist die Grundsteuer?

Bei der Grundsteuer wird der vorhandene Grundbesitz besteuert. Somit ist die Grundsteuer eine sogenannte Objektsteuer.

Zum Grundbesitz gehören Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke des Grundvermögens. Beim Grundvermögen werden folgende Grundstücksarten unterschieden:

  • Unbebaute Grundstücke
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Wohnungseigentum, also insbesondere die „Eigentumswohnung“
  • Teileigentum
  • Mietwohngrundstücke
  • Geschäftsgrundstücke
  • Gemischt genutzte Grundstücke
  • Sonstige bebaute Grundstücke

Wann und an wen ist die Grundsteuer zu bezahlen?

Die Grundsteuer wird grundsätzlich zu je einem Viertel des Jahresbeitrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung möglich.

Die Grundsteuer ist an die jeweilige Gemeinde zu zahlen, in der sich das Grundstück befindet. Geschuldet wird diese von den Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundbesitzes. Sie ist weiterhin umlagefähig auf Mieterinnen und Mieter.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Deshalb musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten, sogenannten Bundesmodell nachgekommen, welches bundesweit gilt, sofern ein Land nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen. Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung.

 

Quelle und weitere Informationen: www.finanzverwaltung.nrw.de

Workshop: Potenziale der Circular Economy für Startups in der Region Emscher-Lippe

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ERFOLGREICHE EXISTENZGRÜNDUNG & NACHHALTIGKEIT Wie passt das zusammen?

INHALT
Im Rahmen des Workshops „Potenziale der Circular Economy für Startups in der Region Emscher-Lippe“ lernen die Teilnehmenden Grundlagen, Potenziale und Strategien der Circular Economy (dt. Zirkuläre Wertschöpfung) kennen, die sie bereits in frühen Phasen der Unternehmensgründung mitbedenken sollten. Die Circular Economy bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Produkte und Prozesse nachhaltiger und effizienter zu gestalten und Ihre Innovationen auf dem wachsenden Markt für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu platzieren. Durch das nachhaltige Image kann gleichzeitig die Attraktivität für Nachwuchs- und Fachkräfte gesteigert werden. Durch klügere Materialnutzung kann zudem die Abhängigkeit von kritischen Rohstoff- und Materialimporten minimiert und so die eigene Lieferkette gesichert werden.
Nach einer kurzen inhaltlichen Einführung durch das Prosperkolleg werden die Teilnehmenden aus erster Hand erfahren, warum gerade der Zirkularität-Gedanke gut in ein erfolgreiches Gründungsmodell passt. Beate Baethke, Gründerin des nachhaltigen Textillabes BORGANB wird von den Erfahrungen und Herausforderungen während ihres Gründungsprozesses, insbesondere hinsichtlich Circular Economy Aspekten berichten.
Im anschließenden Workshop-Teil überprüfen die Teilnehmenden mit Unterstützung des Prosperkollegs ihr eigenes Geschäftsmodell bzw. ihre Idee/ihr Produkt hinsichtlich der Eignung für Ansätze der Circular Economy. Darüber hinaus werden gemeinsam erste Handlungsempfehlungen und Maßnahmen diskutiert. Bei Interesse können die Teilnehmenden einen individuellen Folgeterminen für einen vertiefenden „Potenzialcheck Circular Economy“ vereinbaren.

ZIELGRUPPE
Existenzgründerinnen und –gründer, junge Unternehmen

THEMEN
• Ansätze, Potenziale und Strategien der Circular Economy
• Erfahrungsbericht aus einer aktuellen Gründung im Bereich Circular Economy
• Überprüfung des eigenen Geschäftsmodells hinsichtlich der Eignung für Circular Economy

REFERENTEN
• Paul Szabo-Müller, Hochschule Ruhr West, Prosperkolleg, Bottrop
• Michel Neuhaus, WiN Emscher-Lippe, Projekt Prosperkolleg, Herten

KOSTEN
Keine

ANMELDUNG STARTERCENTER
Kreis Recklinghausen
Tel.: 0 23 61 53-43 30
E-Mail: startercenter@kreis-re.de

TERMIN
• 28. April 2022; 16:00 – 18:00 Uhr

In eigener Sache: Öffnungszeiten und Maskenpflicht

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Liebe Kunden, liebe Kundinnen,

die Eingangstür Ihrer WINDOR GmbH ist ab sofort wieder geöffnet. Wir bitten Sie trotzdem, persönliche Kontakte mit unseren Mitarbeiter/innen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Viele Angelegenheiten lassen sich auch telefonisch oder per Email klären.

Falls Sie dennoch einen persönlichen Kontakt in Ihrer Angelegenheit für erforderlich halten, vereinbaren Sie am besten einen Termin vorab, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Bei einem Besuch in unserem Hause gilt weiterhin die Maskenpflicht (med. Maske oder FFP2/KN95).

Wir möchten alles tun, um Sie, Ihre Angehörigen und unsere Mitarbeiter/innen vor einer möglicherweise unentdeckten Infektion zu schützen.

Bitte unterstützen Sie uns dabei.

  • Bitte verzichten Sie auf einen Händedruck zur Begrüßung.
  • Bitte halten Sie zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter Abstand.
  • Bitte beachten Sie die Husten- und Niesetikette: Drehen Sie sich beim Husten und Niesen von anderen weg.
  • Bitte verzichten Sie bei bereits bestehenden grippalen Symptomen auf einen persönlichen Besuch in unserer Einrichtung.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und Ihr Verantwortungsbewusstsein für sich selbst und anderen gegenüber.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Vielen Dank!
Ihr WINDOR-Team

02362 / 66 3451
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