Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert

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By Schmitz,

Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert. Damit fällt zum 26. Mai 2022 auch die Verpflichtung zu „Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz“ in den Betrieben weg.

Nach dem Auslaufen der Homeofficepflicht und dem Ende der 3G-Zugangsregelung am Arbeitsplatz sind längst wieder mehr Beschäftigte in die Betriebe zurückgekehrt. Bis zum 25. Mai 2022 gelten dort noch die Vorgaben der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wie Lüften, Maskenpflicht und Abstand. Da sie nicht verlängert wird, enden zu Himmelfahrt am 26. Mai alle besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers in den Betrieben. Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber jedoch weiterhin gehalten, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.

Basisschutz am Arbeitsplatz wird nicht verlängert

Das Bundeskabinett hatte bereits im März Lockerungen für Betriebe beschlossen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 25. Mai 2022 waren nach der Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aber noch spezifische, an die betrieblichen Anforderungen und das regionale Infektionsgeschehen angepasste Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes für Betriebe aufrechtzuerhalten, um das Pandemiegeschehen in Unternehmen möglichst niedrig zu halten.

Zu diesen grundlegenden und  bewährten Maßnahmen zählen insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, Handhygiene, Hust- und Niesetikette, das Tragen medizinischer Masken in von mehreren Personen genutzten Innenräumen und bei Unterschreitung des Mindestabstands sowie das infektionsschutzgerechte Lüften (AHA+L-Regel).

Nun endet die rechtliche Grundlage für die Basismaßnahmen. Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird nicht über den 25. Mai 2022 hinaus verlängert. Hierfür bestehe angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit kein Anlass, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Arbeitsschutzverordnung: Bisher Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Noch bis zum 25. Mai 2022 gilt nach der aktuellen Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung:

  • Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung sind in einem Hygienekonzept die weiterhin noch erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen.
  • Das betriebliche Hygienekonzept ist den Beschäftigten in geeigneter Weise in der Arbeitsstätte zugänglich zu machen.
  • Den Mitarbeitenden ist es zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.

Homeoffice, kostenlose Tests, Schutzmasken

Nicht zwingend, aber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens sowie tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren sind auf ihre Erforderlichkeit hin vom Arbeitgeber zu prüfen:

  •  ob den Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal pro Kalenderwoche kostenfrei ein Corona-Test angeboten werden soll.
  • Um die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen zu reduzieren, ist zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen getroffen werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in ihrer Wohnung ausführen können.
  • Geprüft werden soll auch, ob die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken für die Beschäftigten erforderlich ist.

Weiterhin Gefährdungsbeurteilung anpassen

Vor dem Hintergrund, dass relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche weiterhin nicht ausgeschlossen sind, weist das Arbeitsministerium Arbeitgeber darauf hin, dass Arbeitgeber entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes weiterhin aufgefordert sind, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.

Weitere Informationen unter:

www.bmas.de

Quelle: www.haufe.de

Hilfe für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

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Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen hierzulande aus.
Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen wurde bereits Anfang April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar.

 

Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme

Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.

 

Infos zum Programm der Bürgschaftsbanken im Überblick:

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro

 

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt max. 80%.

 

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

 

Programmbefristung:

Die erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken sind gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen bis zum 31.12.2022 befristet.

 

KfW-Kreditprogramm

Das KfW-Kreditprogramm (KfW-Sonderprogramm UBR 2022) zur kurzfristigen Liquiditätssicherung der vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen startet in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.

 

Infos zum KfW-Kreditprogramm im Überblick:

Wer wird gefördert?

Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

 

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine

  • 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
  • 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

 

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten? 

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

 

Welche Konditionen gelten?

Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • max. 6 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 6 Jahre Zinsbindung

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen.

 

Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.

 

Programmbefristung

Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen bis zum 31.12.2022 befristet.

 

Details zu den Programmen sowie auch Informationen zum Großbürgschaftsprogramm finden Sie auf der Seite der KfW-Bank.

 

Einen komprimierten Überblick über alle Ansprechpartner und Institutionen finden Sie auf der Seite von NRW.Global Business.

 

Weitere Informationen zu Entlastungen für Unternehmen finden Sie hier:

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesfinanzministerium

Schutzschild der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen

 

Bundesfinanzministerium

Entlastungen: Hilfen für Unternehmen

 

KfW-Bank

Hilfe für Unternehmen

Quelle: www.recklinghausen.de

Starterinnen im Revier vom 12.-20. Mai

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By Schmitz,

7 STÄDTE | 7 TAGE GRÜNDUNGSWISSEN | 7 x NETZWERKEN

Im Jahr 2022 findet zum zehnten Mal die Veranstaltungsreihe STARTERINNEN IM REVIER statt. Auch diesmal haben haben die Veranstallter sich zum Ziel gesetzt, qualitativ hochwertiges Gründungswissen zu vermitteln und eine Netzwerk-Plattform über die Grenzen der einzelnen Ruhrgebietsstädte hinaus zu schaffen. Die Wirtschaftsförderungen und STARTERCENTER der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Herne, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr und des Kreises Recklinghausen, haben wieder in 7 Städten, 7 Tage Gründungswissen in Verbindung mit 7 x Netzwerken für Frauen zusammengestellt.

Ganz gleich, ob du dich mit deinem Business noch in der Findungsphase befindest, erst vor Kurzem gegründet oder dich schon als Unternehmerin etabliert hast, nutze die Chance der kostenlosen Seminare und Vorträge für Frauen.

Es gelten die jeweils aktuellen Zugangsregeln bezüglich einer Masken- und/oder Testpflicht an den einzelnen Veranstaltungsorten! Informationen erhältst du bei der Anmeldung. Situationsbedingt kann es nötig sein, einzelne Veranstaltungen online durchzuführen. Angemeldete Teilnehmerinnen erhalten dann rechtzeitig einen Link zugesendet.

Wir freuen uns auf STARTERINNEN IM REVIER 2022!

Weitere Informationen und das aktuelle Programm unter www.starterinnenimrevier.de

Regiochemie.de die Chemieregion Ruhrgebiet im Internet

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By Schmitz,

Der Kreis Recklinghausen stellt zusammen mit dem ChemSite e.V. und der WiN Emscher-Lippe GmbH ein neues Informationsportal rund um die Chemieregion Ruhrgebiet bereit.

Seit 2006 bildet der Chemieatlas die wichtigsten Standorte der chemischen Industrie aus dem Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen in ihrer ganzen Breite ab. Nach 16 Jahren ist nun Zeit für etwas Neues. Der Chemieatlas wird Teil der regioPortale (regiofreizeit.de, regioklima.de und regioplaner.de) und dementsprechend in regiochemie.de umbenannt. Mit der Aufnahme ins regioPortale-Netzwerk erstrahlt das neue Portal in einem modernen und nutzerfreundlichen Design.

Neben dem für die regioPortale typischen Aufbau fokussiert sich regiochemie.de nun gezielt auf Informationen der Chemischen Industrie innerhalb des Ruhrgebietes mit dem Schwerpunkt Emscher-Lippe Region. Infolgedessen wird die herausragende Bedeutung des Ruhrgebietes und der Emscher-Lippe Region als Chemiestandort veranschaulicht. Hinter den großen Chemiestandorten der Region, wie z.B. dem Chemiepark Marl im Kreis Recklinghausen oder dem Standort Gelsenkirchen-Scholven, verbergen sich eine Vielzahl weiterer Chemie- und chemienaher Unternehmen. Dieses innovative und wirtschaftlich bedeutende Umfeld macht das neue Portal regiochemie.de noch besser sichtbar.

Mehr als 800 Unternehmen der Chemischen Industrie

Die Website bietet zudem einen Einblick in über 800 Unternehmen, Einrichtungen, Technologiezentren oder Hochschulen, die aus unterschiedlichen Teilen der chemischen Branche kommen. Mit der gesamtheitlichen Überarbeitung der Unternehmensdaten im Portal können nun relevante und detaillierte Informationen über Standorte, Produkte und Dienstleistungen einfacher gefunden werden. Dies ermöglicht Investoren, Unternehmen, Kunden, verwaltungsinternen Stellen und allen Interessenten sich jederzeit über relevante Produkt-, Know-how- oder Standortfaktoren zu informieren. Ergänzt wird das Angebot durch aktuelle Daten und Fakten, Karten und Infografiken, welche u.a. zu den Themen chemienahe Infrastruktur, Chemielogistik und Forschung informieren.

Das Informationsportal regiochemie.de wird vom Kreis Recklinghausen in Kooperation mit den Projektpartnern WiN Emscher Lippe GmbH und dem ChemSite e.V. betrieben.

Quelle: www.regiochemie.de