Kostenlose Gründungsberatung in Dorsten – neue Termine am 03. August 2022

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By Schmitz,

Das STARTERCENTER des Kreises Recklinghausen bietet in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR) am Mittwoch, 03. August 2022, in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr wieder individuelle Beratungsgespräche für Gründungswillige an.

Die kostenfreien Beratungen stehen allen Menschen offen, die sich über das Thema „Selbständigkeit“ grundsätzlich informieren möchten, sind insbesondere jedoch auch für diejenigen gedacht, die schon konkrete Vorstellungen über eine Existenzgründung haben und diese im Einzelgespräch weiter intensivieren und auf Umsetzungsfähigkeit prüfen lassen möchten.

Neben Tipps zur Businessplanerstellung, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und administrativen Notwendigkeiten können auch andere Themen wie z.B. Marketing, persönliche Voraussetzungen oder Kalkulation im Rahmen der Erstberatung behandelt werden.

Eine Anmeldung ist erforderlich. Tel. 66 34 51.

Weitere Informationen zum Thema „Existenzgründung“ erhalten Sie auch unter Tel. 66 34 60 (Herr Arno Schade).

Roadshow: Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern – Online und Präsens in Dortmund

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Eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Konditionen ist für viele Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbs- und Standortfaktor. Ohne ausreichend Energie können Produktionsprozesse nicht abgefahren, Lieferketten nicht gehalten und Waren nicht bewegt werden.

Der Einsatz Erneuerbarer Energien, vor allem der Photovoltaik ist für Unternehmen und Gewerbetreibende eine zuverlässige und technisch ausgereifte Möglichkeit die eigene Energieversorgung unabhängiger und wirtschaftlicher zu gestalten sowie langfristig abzusichern. Das Potenzial, das Gewerbebauten mit ihren großen Dachflächen für die Photovoltaik bieten, ist immens. Zusätzlich können Unternehmen mit der Installation von Photovoltaik-Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen leisten und so die Energiewende aktiv mitgestalten.

Wir laden Sie ein am Donnerstag, den 16. August 2022 ab 15:30 Uhr in die IHK zu Dortmund um gemeinsam mit den Referenten sowie Fachexperten praxisnah und anwendungsorientiert die Potenziale der Photovoltaik für das eigene Unternehmen auszuloten und Ihre Fragen zu diskutieren.

Die Veranstaltung ist Teil der in 2021 erfolgreich gestarteten Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ des NRW-Wirtschaftsministeriums und der beteiligten Partner, dem Landesverband Erneuerbare Energien NRW, der IHK NRW, der HWK NRW – sowie der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate

Mit der Kampagne möchte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen Beitrag für ihr Ziel leisten, die installierte Leistung von Photovoltaik bis 2030 mindestens auf 18 GW gegenüber 2020 zu verdreifachen, wenn möglich auf 24 GW zu vervierfachen. Für das Erreichen dieses Ziels bieten Gewerbedächer bedeutende PV-Potenziale an. Mehr als 20 führende Handels-, Logistik- und Immobilienunternehmen sind bereits Teil der Kampagne und haben sich in einer gemeinsamen Erklärung verpflichtet, den Einsatz Erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik, zu verstärken.

Das detaillierte Programm können Sie hier einsehen.

Die Veranstaltung findet in Präsenz unter den vor Ort geltenden Hygiene- und Abstandsregeln statt.

Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich. Den Zugang erhalten Sie nach Anmeldung.
Zur Anmeldung

Donnerstag, 16. August 2022, 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
IHK zu Dortmund,
Märkische Straße 120, 44141 Dortmund
und per Online-Stream

Energiekostendämpfungsprogramm

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Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien gestartet.

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen (gemäß Anlage A und B des ekpd_merkblatt.pdf)  können einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten.

Es dient der Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen.

Die Antragsfrist endet bereits am 31. August 2022!

 Infos in der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschtz und des Bundesministeriums der Finanzen
ZUR PRESSEMITTEILUNG

und auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle (BAFA).
ZU DEN INFOS DES BAFA

Unterstützung zur Antragstellung erhalten Sie bei der Effizienz-Agentur NRW:

https://www.ressourceneffizienz.de/aktuelles-termine/detailansicht/5-mrd-euro-hilfsprogramm-fuer-energieintensive-inustrien-jetzt-unterstuetzung-holen

Bildungsscheck NRW – neue Förderperiode gestartet

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Am 1.07. ist das Förderprogramm Bildungsscheck NRW in die neue Förderperiode gestartet.

Sie möchten selbst die Initiative ergreifen und sich neben dem Beruf weiterbilden, ganz unabhängig von Ihrem Arbeitgeber? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss. Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land NRW Erwerbstätige unter bestimmten Voraussetzungen.

Bildungsscheck NRW „betrieblich“

Der betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht. Pro Scheck können bis zu 50% der Weiterbildungskosten – maximal 500 Euro – pro Beschäftigten und Jahr gefördert werden. Förderfähig sind nur Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Diese können bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung erhalten.

 

Bildungsscheck NRW „individuell“

Der individuelle Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro) je Bildungsscheck). Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als 40 000 Euro bei Einzelveranlagung (80 000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) betrug.

Die WINDOR ist wieder Beratungsstelle.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie unter individueller Bildungscheck oder betrieblicher Bildungscheck.

progres.nrw: Programmerweiterung um Wärmekonzepte

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Das NRW-Wirtschaftsministerium hat die Erstellung von Wärmekonzepten in produzierenden Unternehmen und Handwerksbetrieben mit nicht mehr als 500 Mitarbeitenden in das progres.nrw-Programm aufgenommen. In der Regel beträgt der Zuschuss für Beratungsleistungen 40 Prozent (bis zu 25.000 Euro). Umfassen die Konzepte zusätzlich die effiziente Bereitstellung oder die Einbindung externer Wärme in die Produktion, können diese sogar mit 50 Prozent Zuschuss (KMU 60%) und bis zu 45.000 Euro gefördert werden. Zuständig für den Förderbaustein ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Förderfähig sind technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes. Konkret sind dies Ausgaben für Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung.

In den Konzepten sind die Möglichkeiten

  1. zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und/oder Kältebereitstellung und -nutzung,
  2. zum Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion,
  3. zur effizienten elektrischen Wärmeerzeugung auch unter Berücksichtigung von Speichertechnologien und
  4. zum effizienten Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse

sowie optional

  • zur effizienten und CO2-mindernden externen Bereitstellung von Abwärme und/oder zur effizienten und CO2-mindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion

jeweils in dieser Reihenfolge zu prüfen. Als sinnvoll erkannte Maßnahmen sollen technisch und betriebswirtschaftlich konzipiert werden. Maßnahmenbezogen darzustellen sind Investitionskosten, Nutzungsdauern, wirtschaftliche Einsparungen sowie Einsparmengen von Brennstoffen sowie CO2-Einsparungen.

Voraussetzungen
Die Konzepte, Beratungen und Untersuchungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Die Untersuchungen, Beratungen und Konzeptionen haben durch eine/n qualifizierte/n Beraterin/Berater zu erfolgen.

Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.

Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt.
Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Informationen zum Förderbaustein Wärmekonzepte
Programm progres.nrw

Quellen: www.zenit.de