Informationsveranstaltung zum dualen Studium

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By Schmitz,

Immer mehr Betriebe setzen im Wettbewerb um Talente auf das duale Studium. Gerade auch für kleine und mittelständische Betriebe bietet das duale Studium eine ideale Möglichkeit, besonders engagierte junge Leute auf sich aufmerksam zu machen. 

Um Betrieben das duale Studienmodell mit den Bachelor-Studiengängen Bionik, Elektrotechnik – Smart Communication, Informatik.Softwaresysteme, Maschinenbau, Mechatronik, Wirtschaft und Wirtschaftsinformatik am Campus Bocholt näher zu bringen, möchte die Westfälische Hochschule und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH sowie die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung an den Campus der Westfälischen Hochschule in Bocholt einladen.

„Das duale Studium als Talentmagnet für kleinere und mittlere Unternehmen“

Informationsveranstaltung für Betriebe 

am 27.09.2022, 16:00 bis 17:30 

an der Westfälischen Hochschule am Campus Bocholt oder per Zoom (Hybridformat)

Die Teilnahme ist kostenfrei.

In der Veranstaltung werden praxisnah die wichtigsten Fragen geklärt:

Wie läuft ein duales Studium ab? Welche Studienmodelle gibt es? Wer wählt die Bewerber*innen aus? Wie werden Berufsausbildung und Studium miteinander verzahnt? Wie wird man Kooperationsbetrieb?

 

Sie erhalten die Informationen zum dualen Studium aus erster Hand: von dual Studierenden, von Firmenvertretern, die bereits seit längerem duale Studienangebote in ihren Betrieben anbieten sowie von Professoren.

Bitte melden Sie sich bei Interesse per E-Mail oder telefonisch bei Frau Scalia bis zum 23. September 2022 an:

Martyna Scalia, Westfälische Hochschule – Servicezentrum Duales Studium 

Telefon: (0209) 947638-113 

E-Mail: martyna.scalia@w-hs.de 

Passantenbefragung „Vitale Innenstädte“

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Passantenbefragung „Vitale Innenstädte“ in der Altstadt findet an vier Tagen statt. Dorsten nimmt erneut an Befragung zur Attraktivität der Altstadt teil. 

Zwei Jahre nach Abschluss der letzten Arbeiten zur Umgestaltung der Fußgängerzone in der Altstadt werden noch immer die Auswirkungen und Ergebnisses dieses Bauprozesses in den Blick der Stadtverwaltung genommen. Über 5 Millionen Euro hat die Stadt, unterstützt mit Fördermitteln von EU, Bund und Land NRW, in die Fußgängerzone investiert, deren Planung intensiv durch die Bürgerschaft begleitet wurde. Nun sind Verwaltung, Politik und Kaufmannschaft gespannt, wie die Bürgerinnen und Bürger die Attraktivität der Innenstadt bewerten. Gelegenheit zu einem deutschlandweiten Vergleich gibt wieder die empirische Erhebung durch das Institut für Handelsforschung GmbH (IFH).

Das IFH mit Sitz in Köln organisiert die Befragungen alle zwei Jahre in deutschen Innenstädten zu wechselnden Themen der Stadt- und Handelsentwicklung. Neben der Attraktivität der Innenstadt und ihrer Angebote, ist in diesem Jahr der „Nutzungsmix“ in den Innenstädten das Schwerpunktthema der Befragung. Es geht also darum, welche Angebote neben dem Einkaufen wichtig sind und welche neuen Anbieter oder Services für den Mix sorgen.

Auch in diesem Jahr nimmt die Stadt Dorsten im Rahmen der Innenstadtentwicklung „Wir machen MITte“ an der Befragung teil. Befragt werden die Passantinnen und Passanten an den vier Innenstadtzugängen und an insgesamt vier Tagen Ende September und Anfang Oktober: Donnerstag, 22.09., Samstag, 24.09., Donnerstag 06.10. und Samstag, 08.10.

Die Interviews werden vom Dortmunder Stadtplanungsbüro STADTRAUMKONZEPT durchgeführt und durch das Citymanagement begleitet. Die Stadt Dorsten hofft wieder auf eine rege Teilnahme an der Befragung, so wie auch vor zwei Jahren. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren der Altstadt gezielt an ihrer Weiterentwicklung arbeiten zu können. Besonders interessant wird der Zeitreihenvergleich sein, bei dem die Ergebnisse beider Befragungen (2020 und 2022) in Bezug zueinander gesetzt werden. Die Befragungsergebnisse der anstehenden Befragung werden zu Beginn des nächsten Jahres erwartet.

Das Citymanagement im Stadtteilbüro ist für Fragen rund um die Befragung ansprechbar unter der Rufnummer 02362 2140541.

Online-Veranstaltung Photovoltaik auf Gewerbedächern am 22.9.

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Die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climateenergy4cimate NRW und die IHK Aachen laden Sie ein am Donnerstag, den 22. September 2022 ab 16:00 Uhr online im Video-Stream als auch in die IHK Aachen um gemeinsam mit den Referent:innen sowie Fachexpert:innen praxisnah und anwendungsorientiert die Potenziale der Photovoltaik für das eigene Unternehmen auszuloten und Ihre Fragen zu diskutieren.

Roadshow: Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern in Aachen

Donnerstag, 22. September 2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
IHK Aachen,
Theaterstraße 6-10, 52062 Aachen
und per Online-Stream

Eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Konditionen ist für viele Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbs- und Standortfaktor. Ohne ausreichend Energie können Produktionsprozesse nicht abgefahren, Lieferketten nicht gehalten und Waren nicht bewegt werden. Der Einsatz erneuerbarer Energien, vor allem der Photovoltaik ist für Unternehmen und Gewerbetreibende eine zuverlässige und technisch ausgereifte Möglichkeit die eigene Energieversorgung unabhängiger und wirtschaftlicher zu gestalten sowie langfristig abzusichern. Das Potenzial, das Gewerbebauten mit ihren großen Dachflächen für die Photovoltaik bieten, ist immens. Zusätzlich können Unternehmen mit der Installation von Photovoltaik-Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen leisten und so die Energiewende aktiv mitgestalten.

Die Veranstaltung ist Teil der in 2021 erfolgreich gestarteten Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ des NRW-Wirtschaftsministeriums und der beteiligten Partner, dem Landesverband Erneuerbare Energien NRW, der IHK NRW, der HWK NRW – sowie der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate.

Mit der Kampagne möchte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen Beitrag für ihr Ziel leisten, die installierte Leistung von Photovoltaik bis 2030 mindestens auf 18 GW gegenüber 2020 zu verdreifachen, wenn möglich auf 24 GW zu vervierfachen. Für das Erreichen dieses Ziels bieten Gewerbedächer bedeutende PV-Potenziale an. Mehr als 20 führende Handels-, Logistik- und Immobilienunternehmen sind bereits Teil der Kampagne und haben sich in einer gemeinsamen Erklärung verpflichtet, den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik, zu verstärken.

Das detaillierte Programm können Sie hier einsehen: Programm

Die Veranstaltung findet in Präsenz unter den vor Ort geltenden Hygiene- und Abstandsregeln statt.
Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich. Den Zugang erhalten Sie nach Anmeldung in einer gesonderten Email kurz vor der Veranstaltung.

Zur Anmeldung

Sofortprogramm Innenstadt – „Barista & Uomo“ eröffnet

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Förderung aus Landesprogramm ermöglicht günstigen Geschäftsstart für Gründer in der Ehemaligen Klosterapotheke. Besonderes Konzept in der Lippestraße.

Insgesamt sieben Ladenlokale hat die Stadt Dorsten bereits im Rahmen des „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ angemietet und mietvergünstigt an junge Gründerinnen und Gründer weitervermietet. Nach mehreren Monaten Umbauzeit wurde in der vergangenen Woche ein besonderes Konzept in der Lippestraße 4 eröffnet, das hochwertige Herrenmode mit klassischen Kaffeespezialitäten in einer vollständig modernisierten Immobilie verbindet.

In den Räumen der ehemaligen Kloster-Apotheke eröffnete am 1. September mit „Barista & Uomo“ ein Einkaufserlebnis, das nach Aussage der Betreiber einzigartig ist. Die frisch modernisierten Räumlichkeiten einschließlich eines schmucken kleinen Lichthofes teilen sich eine Barista-Bar und ein hochwertiger Herrenausstatter. Die beiden Geschäfts-Säulen werden dabei eigenständig geführt, verschmelzen im Laden aber bewusst miteinander.

Möglich wurde das neue Konzept in der Dorstener Altstadt durch die Freundschaft der drei Betreiber sowie durch das Engagement der jungen Immobilieneigentümer, die das Ladenlokal nach den Bedarfen der Geschäftsleute modernisiert haben. Unterstützend wirkt das von der Stadt Dorsten genutzte „Sofortprogramm Innenstadt NRW“, das einen Mietkostenzuschuss bis Ende 2023 ermöglicht und auch die Investitionen in die Immobilie mit einer kleinen Pauschale bezuschusst.

Die Stadt Dorsten hat die Förderzusage aus dem „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ bereits 2020 erhalten, um Ladenlokale in der Altstadt anmieten und vergünstigt an Nutzerinnen und Nutzer weitervermieten zu können. Neben dem klassischen Einzelhandel, können auch andere Nutzungen die Fußgängerzone beleben. Insbesondere bereits länger ungenutzte Ladenlokale sollen mit Hilfe der Förderung aktiviert werden.

Nach der ersten Anmietung Mitte 2021 sind bisher insgesamt sieben Anmietungen im Rahmen des Förderprogramms zur Stärkung der Innenstädte erfolgt. Das sind eine präventive Anmietung im Dienstleistungsbereich, Floristik Köster in der Lippestraße 18, das indische Restaurant Mahalakshmi in der Essener Straße 19, der SUP- und Skate-Shop 180GRAD in der Lippestraße 34 und der Kunst- und Kultur-Raum franz* in der Lippestraße 5. Zudem steht die Eröffnung eines Modellbahnladens in direkter Nachbarschaft zum franz* bevor. Immer noch sind auch weitere Unterstützungen möglich. Ansprechpartner für das Sofortprogramm ist Christoph Krafczyk, Citymanagement im Stadtteilbüro, erreichbar unter 02362 2140541 oder per E-Mail an citymanagement@wirmachenmitte.de

„Wir machen MITte“ wird mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes, des Landes NRW und der Stadt Dorsten finanziert.

Energiesparverordnung gültig ab 01. September

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By Schmitz,

Um eine Notsituation bei der Energieversorgung im Winter zu vermeiden, müssen Politik, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin zusammenarbeiten: Jede eingesparte Kilowattstunde, egal ob von öffentlichen Einrichtungen, von Bürgerinnen und Bürgern oder von der Wirtschaft, hilft gegen die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen.

Die beschlossenen Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen bilden dafür den Rahmen. Sie beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Es braucht eine nationale Kraftanstrengung

„Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden“, so Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. „Es kommt aber auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten. Dafür leisten die heute im Kabinett verabschiedeten Verordnungen einen wichtigen Beitrag. Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt.“

Die Energiesparmaßnahmen dienen auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union. Angesichts der von Russland künstlich verursachten Gasknappheit haben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August dieses Jahres um mindestens 15 Prozent zu verringern.

Hier ein Überblick über beschlossenen Energiesparmaßnahmen  (kurzfristige Maßnahmen, mittelfristige Maßnahmen)

Schnellere Information über gestiegene Gaspreise

Mieterinnen und Mieter können die Raumtemperaturen in ihren Wohnungen auch dann freiwillig absenken, wenn vertraglich eine höhere Mindesttemperatur vereinbart ist, die höher liegt als sie zum Schutz der Wohnung vor Schäden erforderlich wäre.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen schneller informiert werden, wie sehr die Gaspreise für ihre Heizung steigen und so zu sparsamem Heizen motiviert werden. Private Schwimm- und Badebecken dürfen nicht mehr energieintensiv beheizt werden.

Weniger Bürofläche heizen und Warmwasser abschalten

In Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius abgesenkt. In öffentlichen Arbeitsstätten ist dies zugleich die Höchsttemperatur. Erlaubt sind maximal 19 Grad. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden.

Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden.

Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbung einschränken

Die Nutzung von leuchtenden beziehungsweise lichtemittierenden Werbeanlagen wird für bestimmte Zeiten untersagt. Hierdurch reduziert sich der unnötige Energieverbrauch vor allem im Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor.

Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.

Die Regelungen treten zum 1. September in Kraft und gelten bis Februar 2023.

Heizungen optimieren

Gebäudeeigentümer werden zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet. Dies umfasst eine Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen. Eigentümer größerer Gebäude sollen verpflichtet werden, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen, um eine Energieeinsparung zu erzielen.

Wenn der Bundesrat der Verordnung zustimmt, treten die Regelungen zum 1. Oktober in Kraft und gelten für zwei Jahre.

 

Quelle: www.bundesregierung.de