Kostenlose Gründungsberatung in Dorsten – neue Termine am 06. Dezember 2023

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By Schmitz,

Das STARTERCENTER des Kreises Recklinghausen bietet in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR) am Mittwoch, 06. Dezember 2023, in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr wieder individuelle Beratungsgespräche für Gründungswillige an.

Die kostenfreien Beratungen stehen allen Menschen offen, die sich über das Thema „Selbständigkeit“ grundsätzlich informieren möchten, sind insbesondere jedoch auch für diejenigen gedacht, die schon konkrete Vorstellungen über eine Existenzgründung haben und diese im Einzelgespräch weiter intensivieren und auf Umsetzungsfähigkeit prüfen lassen möchten.

Neben Tipps zur Businessplanerstellung, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und administrativen Notwendigkeiten können auch andere Themen wie z.B. Marketing, persönliche Voraussetzungen oder Kalkulation im Rahmen der Erstberatung behandelt werden.

Eine Anmeldung ist erforderlich. Tel. 02362 66 34 51.

Weitere Informationen zum Thema „Existenzgründung“ erhalten Sie auch unter Tel. 02362 66 34 60 (Herr Arno Schade).

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogene Bebauungsplanes zur Erweiterung des Autohauses Borgmann

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By Schmitz,

17. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan für Erweiterung eines Autohauses müssen erneut öffentlich ausgelegt werden.

Erfordernis der Wiederholung der öffentlichen Auslegung

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogene Bebauungsplanes 236 zur Erweiterung des Autohauses Borgmann leiden an einem formellen Mangel, weil bei der ersten Auslegung im Frühjahr die Mindestfrist von 30 Tagen nicht eingehalten wurde. Die öffentliche Auslegung beider Pläne wird daher vom 14. November bis 15. Dezember 2023 wiederholt.

Anlass und Ziel der Planung

Durch die wirtschaftliche Entwicklung in der Automobilindustrie reichen die Stellplätze und Lagerflächen des Autohauses Borgmann nicht mehr aus. Zur Sicherung des Betriebs werden zusätzliche Ausstellungsflächen benötigt, welche auf dem Grundstück nicht vorhanden sind. Folglich ist eine Entwicklung der südlich des Autohauses gelegenen Flächen als gewerbliche Baufläche notwendig. Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 236 werden die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen, um die Erweiterung zu realisieren.

Mit der Eingrünung des Plangebietes in Richtung Süden soll darüber hinaus der Ortsrand Wulfens nach Süden abschließend definiert werden.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der etwa 0,49 Hektar große Planbereich befindet sich im Stadtteil Dorsten-Wulfen, südlich des Grundstücks des Autohauses Borgmann am Rande des Gewerbegebietes Köhl.

Einsichtnahme und Beteiligung

Im Rahmen der Wiederholung der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 14.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung und über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite zugänglich.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Frühzeitige Beteiligung: vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle“

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By Schmitz,

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Pläne zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 249 „Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle, Teil 1, 2 und 3“ vom 14. November bis zum 15. Dezember im Rathaus aus.

Anlass und Ziel der Planung:

Auf der östlichen Seite des Vorhabengebiets Teil 1 ist der Standort eines Lebensmittelmarktes für die Nahversorgung auf bisher gewerblich genutzten Flächen geplant.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Dorsten Nr. 249 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Neubau als Ersatz des heute bestehenden kleinflächigen Lebensmittelmarktes (Teil 2) zur Sicherung und Verbesserung einer wohnortnahen Versorgung geschaffen werden.

Das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes ermöglicht es, in umfangreicher Art und Weise dem veränderten und gestiegenen Kundenanspruch gerecht zu werden. Vor allem das veränderte Verbraucherverhalten und das diversifizierte Warenangebot in Kombination mit einer weniger komprimierten Sortimentspräsentation und großzügige und barrierefreie Bewegungsflächen für den Kunden erfordern ein größeres Gebäude und insbesondere mehr Verkaufsflächen. Da eine bauliche Erweiterung der Bestandsimmobilie aufgrund der vorhandenen Grundstücksgegebenheiten ausscheidet, wurde für den Neubau des Lebensmittelmarktes der Alternativstandort in näherer Nachbarschaft gewählt.

Im westlichen Vorhabengebiet des Teil 1 ist eine Bebauung mit sieben Mehrfamilienhäusern geplant. Mit der vorliegenden Planung sollen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen (z. B. jüngere Altersgruppen und Familien aber auch ältere Bewohner_innen) durch die Schaffung verschiedener Wohntypen in Form von Mietwohnungen unterschiedlicher Größe angesprochen werden.

Mit Teil 2 des Plangebietes wird eine Folgenutzung für die Flächen des zu verlagernden Lebensmittelmarktes geregelt. Durch Festsetzung eines Mischgebietes mit einem Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten ist eine entsprechende Nachnutzung des Altstandortes künftig ausgeschlossen, was der Stadt- und Regional-verträglichkeit der Planung dient.

Mit Teil 3 wird gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung aufgrund der Sportlärmimmissionen des Bolzplatzes über die gesamte Länge eine aktive Schallschutzmaßnahme in Form der Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von drei Metern umgesetzt.

 

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet ist in drei räumlich getrennte Geltungsbereiche mit den Bezeichnungen Teil 1, Teil 2 und Teil 3 gegliedert. Die räumlich getrennten Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen im südwestlichen Stadtgebiet im Stadtteil Dorsten-Hardt an der Bundesstraße 225 / Kirchhellener Allee, bzw. der Straße An der Seikenkapelle und Nonnenkamp.

 

Einsichtnahme und Beteiligung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 14.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite zugänglich.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.