Bildungsscheck: geänderte Förderbedingungen

Veröffentlicht am: 15. März 2019 um 10:48 Uhr

Mit dem Bildungsscheck NRW (BS) unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden mit einem Zuschuss zu den Weiterbildungskosten.

Der Bildungsscheck kann eingesetzt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung, die sich an Beschäftigte und Berufsrückkehrende richten und die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermitteln.

Dabei handelt es sich zum Beispiel um

Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/ Befähigungsnachweise,
Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/ im Unternehmen (z. B. „Kommunikation im Unternehmen“, „Konfliktlösung im Betrieb“, „Moderation von Teamsitzungen“ usw.),
das Nachholen von Berufsabschlüssen,
Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung,
Vorbereitungskurse zum Abschluss in einem Fortbildungsberuf.

Die geförderten Maßnahmen müssen innerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden. Unerheblich ist hingegen, wo der Weiterbildungsanbieter seinen Sitz hat.

Seit dem 01.03.2019 gelten geänderte Förderbedingungen für den beruflichen und für den individuellen Bildungsscheck. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter Unternehmer & Investoren >> Betrieblicher Bildungsscheck und unter Bürger & Interessierte >> Individueller Bildungsscheck