Was ist der Bildungsscheck 2.0?
Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderangebot des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem Menschen bei der beruflichen Weiterbildung unterstützt werden. Das Programm stärkt Ihre berufliche Kompetenz, erleichtert den Einstieg in neue Aufgaben und fördert lebenslanges Lernen. Gefördert durch das Land NRW und die Europäische Union bezuschusst der Bildungsscheck 2.0 Ihre berufliche Weiterbildung mit 50 % der Kosten mit maximal 500 €.
Wie funktioniert die Förderung?
- Sie erhalten 50 % Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten – maximal 500 € je Kalenderjahr.
- Die Förderung gilt ausschließlich für Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW.
- Die gewünschte Weiterbildung muss einen beruflichen Bezug haben.
- Sie können den Bildungsscheck einmal pro Kalenderjahr nutzen.
- Das zu versteuerndem Jahreseinkommen darf max. 50.000 € (Einzelpersonen) bzw. max. 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung sein
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Kosten für:
- berufliche Fort- und Weiterbildungen
- Qualifikationen mit direktem Bezug zu aktuellen oder zukünftigen Tätigkeiten
- Maßnahmen zur Stärkung beruflicher Kompetenzen
Nicht gefördert werden z. B. Freizeit-, gesundheitsbezogene oder nicht beruflich relevante Angebote.
So beantragen Sie den Bildungsscheck 2.0
- Online-Registrierung: Melden Sie sich im ESF-Onlineportal an.
- Weiterbildung eintragen: Tragen Sie Ihre gewünschte Weiterbildung im Portal ein – spätestens am Tag vor Kursbeginn.
- Durchführung der Weiterbildung: Nehmen Sie teil und lassen Sie sich die Teilnahme bestätigen.
- Unterlagen hochladen: Laden Sie Ihre Rechnung, Teilnahmebestätigung und den Einkommensnachweis im Portal hoch.
- Zuschuss erhalten: Nach Prüfung überweist die zuständige Behörde den Förderbetrag.
Hilfreiche Links & Infos
Antrag und Infos (offizielles ESF-Portal)
Schnellcheck: Prüfen Sie Ihre Fördermöglichkeiten online
Wichtiger Hinweis
Die persönliche Beratung zum Bildungsscheck NRW wurde landesweit eingestellt.
WINDOR ist keine Beratungsstelle für den Bildungsscheck. Eine individuelle Beratung oder Antragstellung über WINDOR ist nicht möglich.
Bitte informieren Sie sich ausschließlich über die offiziellen Online-Seiten des Landes NRW.
