Bundesweite Notbremse auch im Kreis Recklinghausen
Veröffentlicht am: 23. April 2021 um 16:42 UhrDie Bundesnotbremse ist beschlossen. Vorbehaltlich der offiziellen Feststellung durch das Land, mit der im Laufe des Tages noch zu rechnen ist, gelten ab Samstag, 24. April, um 0 Uhr die neuen Corona-Regeln.
Da die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen seit einigen Tagen knapp unter 200 liegt, überschreitet sie die in dem Bundesgesetz festgelegten Grenzwerte deutlich. Wenn ein Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag ergänzende Schutzmaßnahmen, ab einer Inzidenz über 165 gelten besondere Maßnahmen in Schulen und Kitas.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen von Bund und Land werden die Allgemeinverfügungen des Kreises zum Einkaufen mit Testoption und zu den Schulen aufgehoben. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bleibt bestehen.
Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht
– Private Kontakte: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen. Diese Regelung gilt ab sofort auch im privaten Raum.
– Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
– Schulen: Distanzunterricht (Ausnahmen für Abschlussklassen etc. möglich)
– Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
– Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (click & collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden)
– Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
– Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen
– Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test)
– Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich
Weitere Informationen zu den Regeln der Bundesregierung sind unter www.bundesregierung.de zu finden. Der Wortlaut des Bundesgesetzes mit allein Details ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: www.bgbl.de/produkte/bevoelkerungsschutzgesetz.html zu finden.
Informationen zu den Regeln in den Kitas gibt es beim Land unter www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern. Dort ist auch die Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf zu finden und ergänzende Informationen, wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen kann.
Quelle: Kreis Recklinghausen