Die Neustarthilfe für Soloselbständige

Veröffentlicht am: 17. Februar 2021 um 07:23 Uhr

Neben der Überbrückungshilfe III die das bekannte und bewährte Instrument der Fixkostenförderung enthält, gibt es mit der s.g. Neustarthilfe auch Hilfen für Soloselbstständige.

Soloselbständige können alternativ zur 3. Phase der Überbrückungshilfe eine Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.

Eine Antragsstellung kann im eigenen Namen als s. g. Direktantrag erfolgen. Ein prüfender Dritter wird insofern nicht benötigt. Anträge für die Neustarthilfe können in Kürze gestellt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/.

 

Quelle: Land NRW