Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine
Veröffentlicht am: 28. März 2023 um 08:58 UhrDas Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in diesem Förderaufrufen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.
Wann?
10. März bis 08. Mai 2023
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.
Was wird gefördert?
- Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:
- Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
- Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
- Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben
- Die Förderquoten beträgt 40%
- Ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% kann gewährt werden
Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Mio. Euro (netto) pro antragstellende Organisation. Anträge können ab dem 10. März bis zum 08. Mai 2023 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.
In einem Online-Seminar am 27.03.2023 | 13:00 – 14:00 Uhr stellen Referierende von NOW und PtJ Details zum Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine vor.
Ein zweiter Förderaufruf für E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft startet am 21. April 2023.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.now-gmbh.de