Hilfe für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen
Veröffentlicht am: 16. Mai 2022 um 08:35 UhrStark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen hierzulande aus.
Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen wurde bereits Anfang April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar.
Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme
Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
Infos zum Programm der Bürgschaftsbanken im Überblick:
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro
Was kann verbürgt werden?
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt max. 80%.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).
Programmbefristung:
Die erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken sind gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen bis zum 31.12.2022 befristet.
KfW-Kreditprogramm
Das KfW-Kreditprogramm (KfW-Sonderprogramm UBR 2022) zur kurzfristigen Liquiditätssicherung der vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen startet in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.
Infos zum KfW-Kreditprogramm im Überblick:
Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung
Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
- 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
- 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).
Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
- max. 6 Jahre Laufzeit
- bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- 6 Jahre Zinsbindung
Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen.
Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.
Programmbefristung
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen bis zum 31.12.2022 befristet.
Details zu den Programmen sowie auch Informationen zum Großbürgschaftsprogramm finden Sie auf der Seite der KfW-Bank.
Einen komprimierten Überblick über alle Ansprechpartner und Institutionen finden Sie auf der Seite von NRW.Global Business.
Weitere Informationen zu Entlastungen für Unternehmen finden Sie hier:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesfinanzministerium
Schutzschild der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen
Bundesfinanzministerium
Entlastungen: Hilfen für Unternehmen
KfW-Bank
Quelle: www.recklinghausen.de