Neue Landesbauordnung: Solarpflicht für neue Parkplätze auf Gewerbeflächen/Nichtwohngebäuden

Veröffentlicht am: 15. Juli 2021 um 07:22 Uhr

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat mit der Reform der Landesbauordnung neue Regeln für das nachhaltige Bauen beschlossen. Ab dem Jahr 2022 müssen neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Das gilt allerdings nur für Gewerbeflächen/Nichtwohngebäuden.

Diskutiert wird sie schon länger: Die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten. Erste Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern und die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben sie bereits beschlossen. Auch Schleswig-Holstein plant mit einem neuen Klimaschutzgesetz, das im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden soll, die Einführung einer Solarpflicht – allerdings wohl nur für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze. Jetzt hat der nordrhein-westfälische Landtag mit der Reform der Landesbauordnung ähnliche Vorschriften beschlossen.

Parkplatzflächen mit Mehrfachnutzen
Sie gelten ab dem nächsten Jahr und betreffen ausschließlich neu gebaute, offene Parkplatzflächen von Nicht-Wohngebäuden. Wird ab dem kommenden Jahr zum Beispiel ein neuer Supermarkt in der Nachbarschaft gebaut, muss der dazugehörige Parkplatz überdacht und mit einer Photovoltaikanlage versehen werden. Allerdings nur dann, wenn der Parkplatz mehr als 35 Stellplätze vorsieht.

Die Landesregierung will damit den Ausbau der Solarenergienutzung beschleunigen. Man könne so den riesigen Asphaltflächen einen zweiten Nutzen verleihen, so die NRW-Bauministerin Ina Schnarrenbach zu den Plänen. Mithilfe der PV-Überdachung werde nicht nur klimafreundlich Energie gewonnen, sondern auch für Verschattung gesorgt und damit etwas gegen sommerliche Hitzeinseln in den Städten getan.

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) hatte die Pflicht zur Überdachung von Parkplätzen zur Energieerzeugung begrüßt. „Bei der zunehmenden Zahl von Elektroautos eröffnet sich den Fahrern so die Chance, ihre Fahrzeuge während des Parkens mit Ökostrom beladen zu können“, sagte Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW. Damit werde ein neues Motto für die Energiewende ausgegeben: „Parken, laden und Klima schützen – alles auf der gleichen Fläche.“

NRW-Kampagne „Photovoltaik auf Gewerbedächern“ gestartet
Nicht nur auf Parkplätzen, sondern auch auf den Dächern von Nicht-Wohngebäuden soll es mit der Solarenergienutzung voran gehen. Dafür wirbt eine kürzlich gestartete gemeinsame Informationskampagne vom LEE NRW, der IHK NRW und der EnergieAgentur.NRW. Sie will mehr Unternehmen dafür gewinnen, ihre Dachflächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Bis zum Jahr 2030 will das Land die Stromerzeugung aus Solarenergie gegenüber 2018 mehr als verdoppeln. Gewerbedächer böten dafür ein großes Potenzial. „Die Kombination aus einem erhöhten Strombedarf, der größtenteils tagsüber während der Sonneneinstrahlung anfällt, und den oftmals großen Dachflächen von Gebäudekomplexen stellt günstige Voraussetzungen für den Ausbau von Photovoltaik dar“, sagt Carl-Georg von Buquoy, Leiter des Themengebiets Photovoltaik bei der EnergieAgentur.NRW im Gespräch. „Erzeugen Unternehmen auf den eigenen oder gemieteten Dachflächen Solarstrom selbst, führt das nicht nur zu einer unabhängigeren, sondern oft auch wirtschaftlicheren Stromversorgung.“ Gleichzeitig sei das ein Beitrag zum Klimaschutz, der die unternehmerische Verantwortung unterstreiche und die Kundenbindung stärke.

Künftig auch Kranstellflächen für die Solarenergie nutzbar
Neben der PV-Überdachung von Parkplätzen an Gewerbeflächen sieht die Landesbauverordnung außerdem eine weitere Neuerung vor: Künftig kann die geschotterten Kranstellfläche vor einer Windenergieanlage für die Stromerzeugung aus Solarenergie genutzt werden. Ein Demonstrationsprojekt an einer Windenergieanlage bei Lichtenau hat gezeigt, wie sich die Idee technisch umsetzen lässt. Das Beispiel kann Schule machen: Solche Photovoltaikanlagen können nun genehmigungsfrei am Fuße von Windenergieanlagen errichtet werden. Nach Schätzungen des LEE NRW kann auf jeder achten Kranstellfläche der landesweit rund 4.000 Windturbinen eine Solarstromanlage installiert werden. Bei 500 möglichen Standorten und einer angenommenen Leistung von 100 Kilowatt käme eine solare Gesamtleistung von 50 MW zusammen.

 

Quelle: www.energieagentur.nrw