Neues Berufsbildungsgesetz

Veröffentlicht am: 24. Januar 2020 um 07:50 Uhr

Das neue BBiG ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Die berufliche Bildung wird damit noch attraktiver. Mit einem Update für Aus- und Fortbildung schafft die Bundesregierung bestmögliche Bedingungen für Auszubildende, Betriebe sowie Prüferinnen und Prüfer.

„Die berufliche Bildung in Deutschland gehört zu den erfolgreichsten Qualifizierungssystemen weltweit. Mit der BBiG-Novelle werden wir ihre Attraktivität weiter steigern. Das sichert die Fachkräfteausbildung in unserem Land. Die berufliche Bildung bietet jungen Menschen hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Die Entscheidung zwischen beruflicher Aus- und Fortbildung oder Studium ist keine Frage eines Mehr oder Weniger. Es ist eine Auswahl zwischen zwei gleichwertigen Wegen zum beruflichen Erfolg.“

-Bundesbildungsministerin Anja Karliczek

Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium wird dadurch besser sichtbar gemacht. Da die Bezeichnungen international verständlich sind, fördern sie die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf den weltweiten Arbeitsmärkten.

Ein anderer wichtiger Bestandteil der BBiG-Novelle ist die Einführung einer ausbalancierten Mindestausbildungsvergütung. „Mit der Mindestvergütung setzen wir dort an, wo es keine Tarifbindung gibt. Sie hält Maß und Mitte, schafft Transparenz und steigert die Attraktivität. Das ist auch dort besonders wichtig, wo Fachkräftenachwuchs dringend gesucht wird. Mit jedem Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden etwas mehr, da sie mit jedem Jahr mehr lernen und damit mehr für den Betrieb leisten“, erläuterte die Bundesbildungsministerin.

Weitere Schwerpunkte der BBiG-Novelle sind verbesserte Teilzeitregelungen, eine größere Durchlässigkeit bei „gestuften“ Ausbildungen sowie mehr Flexibilität für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer. Verfahren werden vereinfacht, Bürokratie wird abgebaut. Die Novelle setzt damit die bestmöglichen Rahmenbedingungen, um das Erfolgsmodell der beruflichen Bildung für die Zukunft zu stärken.

 

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung