NRW Soforthilfe für Solo-Selbsständige und Kleinstunternehmen

Veröffentlicht am: 27. März 2020 um 08:08 Uhr

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Das Land NRW arbeiten an dem elektronischen Antragsverfahren. ​Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) online gehen.

 

Nachtrag 27.03.2020 12 Uhr: Die Anträge können erst im Laufe des Tages heruntergeladen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.wirtschaft.nrw/corona