progres.nrw: Programmerweiterung um Wärmekonzepte

Veröffentlicht am: 20. Juli 2022 um 08:21 Uhr

Das NRW-Wirtschaftsministerium hat die Erstellung von Wärmekonzepten in produzierenden Unternehmen und Handwerksbetrieben mit nicht mehr als 500 Mitarbeitenden in das progres.nrw-Programm aufgenommen. In der Regel beträgt der Zuschuss für Beratungsleistungen 40 Prozent (bis zu 25.000 Euro). Umfassen die Konzepte zusätzlich die effiziente Bereitstellung oder die Einbindung externer Wärme in die Produktion, können diese sogar mit 50 Prozent Zuschuss (KMU 60%) und bis zu 45.000 Euro gefördert werden. Zuständig für den Förderbaustein ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Förderfähig sind technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes. Konkret sind dies Ausgaben für Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung.

In den Konzepten sind die Möglichkeiten

  1. zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und/oder Kältebereitstellung und -nutzung,
  2. zum Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion,
  3. zur effizienten elektrischen Wärmeerzeugung auch unter Berücksichtigung von Speichertechnologien und
  4. zum effizienten Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse

sowie optional

  • zur effizienten und CO2-mindernden externen Bereitstellung von Abwärme und/oder zur effizienten und CO2-mindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion

jeweils in dieser Reihenfolge zu prüfen. Als sinnvoll erkannte Maßnahmen sollen technisch und betriebswirtschaftlich konzipiert werden. Maßnahmenbezogen darzustellen sind Investitionskosten, Nutzungsdauern, wirtschaftliche Einsparungen sowie Einsparmengen von Brennstoffen sowie CO2-Einsparungen.

Voraussetzungen
Die Konzepte, Beratungen und Untersuchungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Die Untersuchungen, Beratungen und Konzeptionen haben durch eine/n qualifizierte/n Beraterin/Berater zu erfolgen.

Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.

Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt.
Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Informationen zum Förderbaustein Wärmekonzepte
Programm progres.nrw

Quellen: www.zenit.de