Überblick der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Dorstener Wirtschaft

Veröffentlicht am: 09. Juli 2020 um 07:00 Uhr

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie sind auch in Dorsten zu beobachten. Der sogenannte Lockdown ist in nahezu allen Bereichen des öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Leben zu spüren. Erste Zahlen für den Wirtschaftsstandort Dorsten stehen nun zur Verfügung.

Entwicklung der Arbeitslosenquote

Das Jahr 2019 hörte in Bezug auf die Arbeitslosenquote in Dorsten erfolgreich auf. Die allgemeine konjunkturelle Entwicklung und erfolgreiche Neuansiedlungen führten zu positiven Arbeitsplatzeffekten in Dorsten. Daraus resultierte im Dezember 2019 eine Arbeitslosenquote, die erstmal mit 5,9% unter der 6%-Marke lag. Ein Jahr zuvor lag die Arbeitslosenquote noch bei 6,7%. Damit setzte sich ein erfreulicher Trend weiter fort. Ein saisonal bedingter Anstieg im Januar und Februar war wie erwartet zu beobachten. Im März lag die Arbeitslosenquote bei 6,0%, was 2.420 Arbeitslosen in Dorsten entspricht.

Durch die Lockdown-Maßnahmen zu Beginn der Coronapandemie mussten Unternehmen in allen Branchen starke Einschränkungen hinnehmen. In Folge dessen stieg die Arbeitslosenquote im April auf 6,8%. Dank der wirtschaftlichen Hilfspakete durch Bund und Land sowie der Möglichkeit der Kurzarbeit und weiteren Lockerungen in Laufe der Pandemie, flachte diese Dynamik. Im April lag die Arbeitslosenquote bei 7,1% und im Juni bei 7,3%. Damit sind zu Ende Juni ca. 2.855 Menschen in Dorsten arbeitslos gemeldet. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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Quelle: Agentur für Arbeit

NRW-Soforthilfe und Kurzarbeit

Durch die im März verhängten Lockdown-Maßnahmen des Landes NRW gab es weitreichende Veränderungen in allen Wirtschaftszweigen. Während einige Branchen von den Maßnahmen profitierten (z.B. Supermärkte, Baumärkte, Versandhandel), gab es auch zahlreiche Verlierer, die trotz gutem Pandemieverlauf und zahlreichen Lockerungen immer noch zu kämpfen haben (z.B. Kunst- & Kultureinrichtungen, Textilhandel, Gastronomie oder Eventbranche).

Zwei sehr wesentliche Instrumente zur kurzfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen während der Lockdown-Maßnahmen waren die Soforthilfe des Bundes bzw. des Landes NRW und die Möglichkeit der Kurzarbeit. Ziel war die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen. Die Art und Höhe der Zuschüsse richteten sich u.a. nach der Betriebsgröße. Personalkosten waren nicht abgedeckt. Zur Reduzierung der Personalkosten stand das Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Genaue Zahlen für den Bereich Kurzarbeit in Dorsten liegen zurzeit noch nicht vor.

In Dorsten haben 1.529 Unternehmen die Soforthilfe mit einem bewilligten Volumen von insgesamt 16.175.000 Mio. € in Anspruch genommen. Der Großteil der Antragssteller hatte weniger als 5 Beschäftigte. In Dorsten gibt es derzeit ca. 1800 Unternehmen mit mindesten einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Es gibt keinen umfassenden Überblick über die Zahl der Solo-Selbstständigen, das heißt über Unternehmen ohne Mitarbeiter. Insofern ist es nicht ohne erheblichen Aufwand und sehr viel Differenzierung möglich, die 1285 Soforthilfen (Zuschüsse) aus der Gruppe „bis 5 Beschäftigte“ für die Unternehmen in Dorsten in Bezug zu setzen. Gleichzeitig kann aber sicher davon ausgegangen werden, dass viele Solo-Selbständige das Zuschussprogramm in Anspruch genommen haben. Die 1529 gewährten Soforthilfen für Dorstener Unternehmen verteilen sich im Wesentlichen auf vier Branchen: Handwerk/Baugewerbe (260), Handel (225), Gastgewerbe/Tourismus (150) und Dienstleistungen (835). Der Rest verteilt sich auf die Branchen Verkehr, Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau/Energie sowie Land- und Forstwirtschaft (Stand 26.06.2020).

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Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

Die genauen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt können zurzeit nicht exakt beziffert werden. Erste Prognosen aus der Kämmerei beziffern die entstehenden finanziellen Einbußen auf ca. 6,3 Mio. €. In dieser Summe sind u.a. fehlende Einnahmen durch die Gewerbe-, Lohn- und Einkommensteuer oder die erlassenen Kindergarten- und OGS-Beiträge berücksichtigt. Hinzu kommen gesteigerte Ausgaben, z.B. in den Bereichen des kommunalen Ordnungsdienstes oder durch Hygienemaßnahmen.

Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Dorsten: 61. Ratssitzung vom 24.06.2020, TOP 4 – Vorlage