Überbrückungshilfe PLUS und Restart-Prämie
Veröffentlicht am: 12. August 2021 um 07:57 UhrDamit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung bereit: Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und stehen als Überbrückungshilfe III Plus bis zum 30. September 2021 zur Verfügung. Für Soloselbstständige bietet die Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 zielgerichtete Unterstützung. Darüber hinaus gibt es Hilfen der Länder für Härtefälle, ein umfangreiches Kredit-Sonderprogramm der KfW sowie zahlreiche steuerliche und weitere Erleichterungen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten aktuellen Hilfen im Überblick.
Was ändert sich im Vergleich zur Überbrückungshilfe III? Änderungen und Erweiterungen auf einem Blick:
- Förderzeitraum: 1. Juli bis 30. September 2021
- „Restart-Prämie“: Einführung einer Personalkostenhilfe für Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.
- Anpassung der branchenspezifischen Sonderregelungen:
- Für die Reisebranche durch Fortführung der Anschubhilfe (alternativ zur neuen „Restart-Prämie“).
- Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche durch Erstattung der Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August 2021 sowie Fortführung der Anschubhilfe (alternativ zur neuen „Restart-Prämie“).
- Fortführung der Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen für Hersteller, Großhändler, Einzelhändler und professionelle Verwender.
- Erhöhung des Vorschusses der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige (Betriebskostenpauschale) auf bis zu 4.500 Euro für Juli bis September 2021 als Alternative zur Überbrückungshilfe III Plus für Soloselbständige, die ansonsten keine Fixkosten geltend machen können.
Weitere Informationen zur Überbrückungshile PLUS finden Sie hier.
Eine Übersicht über weitere Hilfsprogramme (inkl. Neustarthilfe und Neustarthilfe PLUS) finden Sie hier.