Voraussichtlich Inzidenzstufe 1 im Kreis Recklinghausen ab Dienstag

Veröffentlicht am: 23. Juli 2021 um 10:09 Uhr

Wenn die 7-Tage-Inzidenz des Kreises auch am Wochenende weiterhin über einem Wert von 10 liegt, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Recklinghausen ab dem kommenden Dienstag, 27. Juli, wieder auf verschärfte Corona-Regeln einstellen.

Grundlage für den Wechsel von Inzidenzstufe 0 auf Inzidenzstufe 1 ist laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW, dass die 7-Tage-Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen über 10 liegt. Ausschlaggebend ist dabei der Inzidenz-Wert, den das RKI für den entsprechenden Kreis oder die kreisangehörige Stadt ausweist. Der Kreis Recklinghausen liegt seit Sonntag, 18. Juli, durchgehend über dem Grenzwert von 10. Die strengeren Regeln der nächsten Inzidenzstufe treten immer am übernächsten Tag in Kraft.

In der Inzidenzstufe 1 werden beispielsweise die Kontaktbeschränkungen verschärft. Erlaubt sind dann Zusammentreffen von Personen aus bis zu fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen. Außerdem zulässig sind unabhängig von der Anzahl der Haushalte Zusammentreffen von bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen und Kinder bis zum Schuleintritt von dem Testerfordernis ausgenommen sind.

Generell werden die Öffnungen in einigen Bereichen wieder vermehrt an negative Testergebnisse gebunden. So sind beispielsweise Kultur-Veranstaltungen außen und innen mit maximal 1.000 Personen möglich, wenn die Besucherinnen und Besucher über ein negatives Testergebnis verfügen. Partys und ähnliche Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist

Vollständig Geimpfte und Genesene werden in NRW negativ Getesteten gleichgesetzt.

Eine vollständige Übersicht der Regeln, die dann im Kreis Recklinghausen gelten, gibt es auf der Internetseite des Landes unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Quelle: Kreis Recklinghausen