Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung NRW

Veröffentlicht am: 22. Januar 2020 um 07:56 Uhr

Der Bedarf an Fachkräften in Nordrhein-Westfalen ist groß. Damit die Gewinnung qualifizierter Menschen aus dem Ausland künftig einfacher und deutlich schneller möglich ist, hat das Kabinett heute beschlossen, eine „Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW“ (ZFE) in Bonn einzurichten. Dort sollen alle wesentlichen Akteure eng zusammenarbeiten, um eine maximale Beschleunigung der Verfahren zu ermöglichen. Die ZFE nimmt am 2. März 2020 ihre Arbeit auf.

„Die heutige Kabinettentscheidung ist ein Meilenstein, denn die Beschleunigung und Vereinfachung der Fachkräfteeinwanderung ist eines der zentralen Anliegen der Landesregierung. Die Einrichtung der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung ist ein wichtiger Schritt, um die Fachkräftegewinnung für Nordrhein-Westfalen zu verbessern“, sagte Integrationsminister Joachim Stamp. Um die Einwanderung von Fachkräften attraktiv zu gestalten, müssen bürokratische Hürden abgebaut werden. „Wir vernetzen die ausländerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aufgaben und stellen eine enge Kooperation der Aufgabenträger an einem Standort sicher. Gebündeltes Fachwissen, kurze Wege und intensive Kooperation garantieren ein schnelles und serviceorientiertes Verfahren.“

Das Land überträgt der Bezirksregierung Köln als Ausländerbehörde ab dem 1. März 2020 die Zuständigkeit für das neue Fachkräfteeinwanderungsverfahren. Sie wird für die Vorabzustimmung im Visumverfahren für ausländische Fachkräfte und den dazugehörigen Familiennachzug in Nordrhein-Westfalen zuständig sein.

Die Bundesagentur für Arbeit und das Land NRW arbeiten bei der Umsetzung zusammen. Künftig wird am Standort Bonn neben der für die Arbeitsmarktzulassung zuständigen Stelle der Bundesagentur nicht nur die bundesweit zuständige Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mit der neu eingerichteten Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), sondern auch die Bezirksregierung Köln mit einer Außenstelle für die ausländerrechtlichen Fachaufgaben vertreten sein. Durch die abgestimmte Zusammenarbeit vor Ort wird das spezialisierte Fachwissen gebündelt und eine schnellere und serviceorientierte Verfahrensweise für Arbeitgeber und ausländische Fachkräfte in Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Diese enge Kooperation ist bundesweit einzigartig.

Die Landesregierung hat das Gesetzgebungsvorhaben des Bundes zur Schaffung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unterstützt. Neben weiteren gesetzlichen Erleichterungen, insbesondere für nichtakademische Fachkräfte, sieht das neue Gesetz auch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren vor. Künftig können Arbeitgeber in Vollmacht für die ausländische Fachkraft die Einleitung des aufenthaltsrechtlichen und berufsanerkennungsrechtlichen Verfahrens bei der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn beantragen und einleiten. Durch die Einrichtung einer „Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW“ in Bonn wird Nordrhein-Westfalen für die künftigen Aufgaben gut aufgestellt sein.

 

Quelle: Land NRW