Novemberhilfe und erneut verschobene Rückzahlung der Soforthilfe
Veröffentlicht am: 16. November 2020 um 07:45 UhrUm die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten.
Gleichzeitig gibt das Land den Soforthilfe-Empfängern einen deutlich größeren Spielraum bei der Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel.
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Für die Gastronomie, die Veranstaltungsbranche und sämtliche Freizeiteinrichtungen führt der gegenwärtige Teil-Lockdown zu massiven Einbußen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Solo-Selbstständige sind weitere finanzielle Hilfen jetzt überlebenswichtig. Dafür hat sich die Landesregierung in intensiven Gesprächen mit dem Bund ebenso erfolgreich eingesetzt, wie für ein unbürokratisches, rein digitales Verfahren, das sich bei der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe bewährt hat. In Nordrhein-Westfalen übernehmen – wie bei Soforthilfe, Überbrückungshilfe und NRW Überbrückungshilfe Plus – die fünf Bezirksregierungen die Bewilligung. Für ihre hervorragende Arbeit und das außerordentliche Engagement möchte ich mich herzlich bedanken.“
Minister Pinkwart weiter: „Eine gute Nachricht gibt es auch für die Soforthilfe-Empfänger: Aufgrund der aktuellen Lage haben wir uns entschieden, ihnen mehr Zeit zur Abrechnung und Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel einzuräumen. Das gibt kleinen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, diese Liquidität weiterhin für betriebliche Zwecke bis zum Herbst 2021 zu nutzen. Wer will, kann freiwillig auch noch in diesem Jahr die Soforthilfe abrechnen. So wollen wir passgenau helfen und entlasten, damit die Betroffenen nach der Corona-Krise an der Aufwärtsentwicklung teilhaben können.“
Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Neben den direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen sollen auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, die Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen können.
Folgende Punkte umfasst das vom Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Ländern festgelegte Verfahren der Abschlagszahlung:
- Soloselbstständige erhalten einen vereinfachten direkten Zugangsweg für die Förderung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung bis zu 10.000 Euro.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020
- Erste Auszahlungen erfolgen ebenfalls ab Ende November
- Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Soforthilfe: Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig. Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.
Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular.
Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.
Quelle: Land NRW