Verlängerung der Coronaschutzverordnung bis zum 30. September 2020
Veröffentlicht am: 16. September 2020 um 07:02 UhrDas Landeskabinett hat am Dienstag, 15. September 2020, die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 30. September 2020 beschlossen. Veränderungen gibt es vornehmlich im Bereich des Sports: hier sind in allen Bereichen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer in den Sportstätten zugelassen.
Außerdem haben sich die Länder angesichts der besonderen Herausforderungen bei Mannschaftswettbewerben mit entsprechendem Faninteresse auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Frage nach Zuschauern bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen und damit auch bei Bundesligaspielen geeinigt. Für einen zunächst sechs Wochen dauernden Probebetrieb sollen bundesweite Teamsportveranstaltungen wieder mit Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden können, wenn strenge Regeln für den Hygiene- und Infektionsschutz eingehalten werden.
„Wir haben eine klare Entscheidung zu den Rahmenbedingungen für die vielen tausenden Sportvereine in Nordrhein-Westfalen versprochen. Sportveranstaltungen leben von der Unterstützung der Fans, von der Atmosphäre mit Publikum – das gilt sowohl für Bundesligaspiele, als auch für den Amateur- und Breitensport. Deshalb haben wir den Austausch mit dem Amateursport gesucht und uns im Länderkreis für eine zügige, einheitliche Lösung zu bundesweiten Sportveranstaltungen eingesetzt. Beides setzen wir heute in geltendes Recht um und schaffen damit ein weiteres Stück verantwortungsvolle Normalität. Mit sicheren Infektionsschutzkonzepten und Grenzen bei der Kapazität können die Vereine ihre Sportstätten jetzt endlich wieder mit Leben füllen. Dabei gilt: Hygienekonzepte, Schutzmaßnahmen und ein umsichtiges Vorgehen haben Priorität.“ NRW-Ministerpräsident Armin Laschet
„Der Sport wurde in den letzten Monaten auf eine harte Probe gestellt. Allen ist bewusst, dass der Sport von seinen Zuschauern und der Stimmung in den Stadien lebt. Viele haben das schmerzlich vermisst. Genauso klar ist auch: Der Infektionsschutz und damit der Schutz von Gesundheit muss oberste Priorität haben. Daher tasten wir uns jetzt vorsichtig an eine Wiederzulassung einer begrenzten Zahl an Zuschauern heran. Allerdings nur, wenn das regionale Infektionsgeschehen beachtet und besondere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sichergestellt werden. Das wird für alle Beteiligten sicherlich eine neue Herausforderung. Wir haben die Herausforderungen bisher alles in allem sehr gut gemeistert. Und ich bin zuversichtlich, dass uns das auch in diesem Fall gelingen kann, wenn sich jeder Zuschauer diszipliniert und verantwortungsbewusst an die besonderen Auflagen vor Ort hält.“ NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
Neue Regeln für Sportveranstaltungen
Ab dem 16. September 2020 dürfen bei Sportveranstaltungen oder bei Wettbewerben wieder mehr als 300 Zuschauer anwesend sein, sofern ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte. Auch die Regelung zur Anzahl von Teilnehmenden bei nicht kontaktfreiem Sport wurde zugunsten von Sportarten mit außergewöhnlichen Mannschaftsgrößen dahingehend erweitert, dass nun alle Spielerinnen oder Spieler, die die jeweilige Sportart erfordert, am Spiel teilnehmen können – auch wenn sie die Höchstzahl von 30 überschreitet. Damit setzt die Landesregierung um, was in der vergangenen Woche bei einem gemeinsamen Gipfel mit Vertreterinnen und Vertretern von Sportvereinen und Verbänden beschlossen wurde. Besondere Regelungen gelten im Rahmen eines Probebetriebes für bundesweite Teamsportveranstaltungen.
Länder-Einigung für bundesweite Teamsportveranstaltungen
Die Länder haben sich heute auf folgende Eckpunkte für die Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauer bei Bundesliga-Spielen und anderen bundesweiten Teamsportwettbewerben geeinigt:
- In einem sechswöchigen Probetrieb sollen die Hygienekonzepte, die als Grundlage für die Zulassung von Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen dienen, getestet werden.
- Das aktuelle Pandemiegeschehen wird berücksichtigt. So werden keine Zuschauer zu Veranstaltungen zugelassen, wenn die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am Austragungsort größer gleich 35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist.
- Das Abstandsgebot von 1,5 Metern muss durch eine Reduktion der maximalen Zuschauerauslastung, eine Entzerrung der Besucherströme bei Ein- und Auslass und durch ein Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol gewährleistet werden.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Einnehmen des Sitz- oder Stehplatzes ist Pflicht. Für ausreichende Lüftung der Veranstaltungsorte muss gesorgt werden.
- Die zulässige Zuschauerzahl wird für jeden Austragungsort individuell bestimmt. Zulässige Höchstkapazität während des sechswöchigen Probebetriebs sind bei mehr als 1.000 Zuschauern 20 Prozent der jeweiligen Stadien- oder Hallenkapazität.
Die Änderungen in allen Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen treten am Mittwoch, 16. September 2020, in Kraft.
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Quelle: Land NRW