Entwurf Bebauungsplan „Industriepark Große Heide Wulfen“

Veröffentlicht am: 22. November 2019 um 08:17 Uhr

Der Entwurf für den Bebauungsplan „Industriepark Große Heide Wulfen“ liegt vom 25. November bis 27. Dezember öffentlich zur Einsicht im Rathaus Dorsten aus.

Das Plangebiet liegt südöstlich von Wulfen-Barkenberg, südlich der Dülmener Straße (B 58) auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Wulfen.

Die Entwicklung des Industrieparks Große Heide Wulfen am Standort der ehemaligen Schachtanlage Wulfen 1 / 2 leistet einen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels durch den Rückzug des Steinkohlebergbaus. Mit der Bereitstellung von Industrie- und Gewerbeflächen an dem ehemaligen Bergbaustandort werden neue Beschäftigungsangebote für den Arbeitsmarkt in Dorsten sowie für die gesamte Emscher-Lippe-Region entstehen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 181 „Industriepark Große Heide Wulfen“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Industrie –und Gewerbeflächen in einer angestrebten Größenordnung von mindestens  300 Arbeitsplätzen in verkehrlich guter Anbindung geschaffen. Durch die periphere Lage bestehen ausreichende Abstände zu den nächsten Wohnsiedlungsbereichen.

An diesem Standort bietet sich die Möglichkeit zur Ansiedlung von großflächigen Gewerbetrieben und Anlagen, die aufgrund ihrer potentiellen Emissionen Industriegebietsausweisungen benötigen. Eine Sondierung möglicher Investoren hat diese Nachfrage bestätigt. Entsprechend werden die Flächen überwiegend als Industrieflächen (GI) gem. § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Schutz von zwei nördlich der B 58 liegenden Wohngebäuden vor möglichen gewerblichen Immissionen wird durch eine Gliederung des Gebietes auf Grundlage des Abstandserlasses NRW sichergestellt. Aus diesem Grund wird eine Teilfläche im Nordwesten des Plangebietes als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt, weil der Abstand zu den im Außenbereich liegenden Wohngebäuden die Ansiedlung von Betrieben mit hohem Emissionspotential nicht erlaubt.

Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, auch wenn diese untergeordnet sind, wird im gesamten Plangebiet ausgeschlossen, da Einzelhandelsansiedlungen dem geplanten Entwicklungsziel entgegenstehen.

Die Erschließung des Industrieparks an die Dülmener Straße (B 58) erfolgt in Form einer ca. 450 m langen Stichstraße mit Wendeanlage. Auf der südlichen Seite der Dülmener Straße (B 58) wird ein straßenbegleitender Geh- und Radweg festgesetzt, der ca. 800 m westlich des Plangebietes im Bereich der Thüringer Straße an den bestehenden Geh- und Radweg angeschlossen wird.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit vom    25.11.2019 bis einschließlich 27.12.2019 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

  • Übersichtsplan
  • Bebauungsplanentwurf – Gesamtplan
  • Vorentwurfsbegründung (Allgemeiner Teil und Umweltbericht)
  • Plankopf
  • Zeichenerklärungen
  • Textliche Festsetzungen
  • Hinweise
  • Planzeichnung
  • Bürgerinformationen 1 und 2 aus der Informationsveranstaltung vom 06.11.2019

 

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaftsbild, Erholungsnutzung, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können im Rathaus, Planungs- und Umweltamt, 2. Etage, Raum 219 eingesehen werden.

  • Umweltbericht
  • Artenschutzgutachten
  • Lärmgutachten
  • >Verkehrstechnische Untersuchung
  • Machbarkeitsstudie
  • Abschlussdokumentation zur Sanierung einer Teilfläche
  • Baureifmachungskonzept

 

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter diesem Link abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Quelle: www.dorsten.de