Härtefallhilfe NRW

Veröffentlicht am: 27. Mai 2021 um 07:27 Uhr

Die Härtefallhilfe NRW ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder.

Ziel ist, Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind.

Ziel und Zweck der Härtefallhilfen NRW

Ziel der Härtefallhilfe NRW ist es, Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind.

Die Härtefallhilfe NRW wird auf Basis einer Einzelfallentscheidung in Form einer Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung der Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Corona-Hilfsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen. Sie kann nur dann gewährt werden, wenn bestehende Hilfsprogramme nicht greifen. Zudem muss eine absehbare Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz vorliegen. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen der Überbrückungshilfe III, das heißt einer Erstattung von Fixkosten.

Höhe der Härtefallhilfen NRW

Die Härtefallhilfe NRW beträgt höchstens 100.000 Euro pro Antragsteller. Im Übrigen gelten die beihilferechtlichen Höchstgrenzen der Bundesregelung Kleinbeihilfen, der De-minimis-Verordnung und der Bundesregelung Fixkostenhilfe. Der Förderzeitraum entspricht ebenfalls jenem der Überbrückungshilfe III, also grundsätzlich von November 2020 bis Juni 2021. Für Sonderbranchen analog zur Überbrückungshilfe III können Förderungen rückwirkend ab März 2020 gewährt werden.

Antragstellung und weitere Informationen

Anträge können ausschließlich durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer) über das Portal www.haertefallhilfen.de gestellt werden.

Dort sind auch weiterführende und detaillierte Informationen zum Programm als FAQ hinterlegt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Hotline des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer +49 211-7956 4996.

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag für die Härtefallhilfe im gemeinsamen Portal der Länder

Hier gelangen Sie direkt zu ausführlichen FAQ zu den Härtefallhilfen NRW auf dem gemeinsamen Portal der Länder

 

Quelle: Land NRW